Martin Stock
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Es ist schon sehr bezeichnend, dass ausgerechnet die GRÜNEN die letzten Jahre – wir kennen das alles aus der Bundespolitik – hier immer das Hohelied auf die Bevormundung der Bürger gesungen haben und nun plötzlich von Freiheit für die Kommunen sprechen. (Beifall bei der CSU – Widerspruch bei den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, seit gestern sind in Bayern die Pfingstferien vorbei, die Sonne scheint über unserem Freistaat, viele Bundesländer stehen bereits kurz vor den Sommerferien, und auch bei uns stehen die Sommerferien vor der Tür. Dieses Jahr werden sich wieder Millionen von Übernachtungsgästen aufmachen, um Erholung in unserem schönen Freistaat zu suchen. Das ist offensichtlich der Grund für die GRÜNEN, heute den Weg für einen neuen Steuerhammer frei zu machen, der neben der Verpackungsteuer nach Tübinger Vorbild auch eine Übernachtungsteuer und eine Tourismusabgabe beinhalten soll. (Stephanie Schuhknecht (GRÜNE): Ermöglichen soll!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war selbst schon eine Woche in den Bergen unterwegs. Ich habe mitbekommen, was Unterkunft und Verpflegung für eine Familie mit drei Kindern inzwischen an Kosten bedeuten; aber auch unsere Gastronomie und Beherbergungsbetriebe haben teilweise immer noch mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Die gestiegene Inflation, insbesondere durch den Preistreiber Energie, spüren Verbraucher wie Gewerbetreibende täglich in ihrem Geldbeutel. Neue grüne Steuerideen sind nicht nur Gift für die Konjunktur, sondern wären eine weitere unnötige Mehrbelastung für unsere ohnehin schon durch stark gestiegene Lebenshaltungskosten gebeutelten Bürgerinnen und Bürger. Das machen wir nicht mit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit uns nicht. (Beifall bei der CSU) Liebe GRÜNE, weil Sie die Kommunen ansprechen: Bayern hat – das erwähne ich nur am Rande, weil es heute schon Gegenstand der Aktuellen Stunde war – in der Tat ein großes Herz für die Kommunen. Ich gehe nur am Rande auf die 12 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich ein. Das ist ein Aufwuchs von über 600 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Suchen Sie bitte ein anderes Bundesland, das Vergleichbares leistet. Diese Suche wird vergeblich sein. (Beifall bei der CSU) Die kommunale Investitionsquote in Bayern liegt bei über 23 %. Im größten Bundesland, NRW, sind es im Vergleich lediglich rund 12 % und damit ungefähr die Hälfte. Fast 30 % unseres Staatshaushalts sind für die Kommunen vorgesehen. Dank dieser Gewichtung in unserem Haushalt geht es Bayerns Kommunen in diesen Zeiten, die für alle öffentlichen Haushalte, auch für den des Freistaats Bayern, unbestritten schwer und herausfordernd sind, deutlich besser als den Kommunen im Rest Deutschlands. Daher bin ich hocherfreut über das heutige Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Denn die Wahrheit ist, die GRÜNEN hatten im Bund drei Jahre Zeit gehabt, das Konnexitätsprinzip durchzusetzen. Am Ende zahlten Länder und Kommunen viel zu oft die Zeche. (Widerspruch bei der SPD) Jetzt gilt auch im Bund wieder: Wer bestellt, der zahlt künftig auch. Das ist im Wesentlichen auch das Verdienst der heutigen Verhandlungsführung unseres Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder. (Beifall bei der CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind die harten Fakten. Wir helfen und unterstützen unseren Kommunen, ohne sofort wieder nach Steuererhöhungen zu rufen, die gerade in diesen Zeiten doch wirklich niemandem helfen, übrigens auch nicht unseren Kommunen. Die Ihnen vorschwebende Steuererhöhung oder das "Steuerdreigestirn" aus Tourismusabgabe, Übernachtungsteuer und Verpackungsteuer enthält in sich Widersprüche, unterläuft bundespolitische Vorgaben und wirkt als echtes Bürokratiemonster. Aber alles der Reihe nach. Wenn Sie eine zusätzliche Gästeabgabe und gleichzeitig die Aufhebung des Verbots der Übernachtungsteuer fordern, dann führt Ihr Gesetzentwurf zu einer zusätzlichen doppelten Belastung der betroffenen Gäste in Bayern, und zwar in einer Zeit, in der sich viele Menschen, gerade auch Familien und Rentner, den Urlaub nur noch mit Mühe leisten können. Für sie wäre das ein absolut vernichtendes Signal. Eine Übernachtungsteuer wurde völlig bewusst und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs unterbunden. Sie würde die bundesgesetzlich geregelte Umsatzsteuerermäßigung auf Beherbergungsleistungen völlig konterkarieren. Mit uns gibt es aber keine Spielchen nach dem Motto "linke Tasche, rechte Tasche". Daher die klare Aussage vom Fichtelgebirge bis zum Allgäu, vom Spessart bis zu den Bayerischen Alpen: Wir stehen zu unseren Hotellerie- und Beherbergungsbetrieben. Urlaubsgäste aus nah und fern sind im Tourismusland Bayern weiterhin herzlich willkommen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Gleiches gilt übrigens auch für die genannte Verpackungsteuer, die durch die Hintertür mit diesem Steuerpaket gleich miteingeführt werden soll. Eine solche Steuer widerspricht insbesondere volkswirtschaftlichen Interessen des Freistaats. Sie bedeutet Mehraufwand und Kosten für unsere Gastronomiebranche, den Lebensmitteleinzelhandel und das Ladenhandwerk. Denken Sie an Bäcker, Metzgereien und den Ladenverkauf. Letztlich fallen Mehrkosten für die Verbraucher an, die die Rechnung zu zahlen haben. Wir können doch nicht allen Ernstes als Antwort auf die unbestritten jetzt schon auf Rekordniveau befindlichen Lebenshaltungskosten neue Steuern einführen. Wir können doch nicht allen Ernstes als Antwort auf die viel zu hohen bürokratischen Vorgaben ein neues Bürokratiefass aufmachen. Die richtige Antwort ist vielmehr, wie in Berlin maßgeblich auch durch die CSU in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt, eine Entlastung der Branche durch die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf 7 %; denn das zeigt: Wir in Bayern stehen zu unserer Gastronomie und zu unserem Einzelhandel. Weder brauchen noch wollen wir weitere Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wenn man sich die vom Kollegen genannte Tübinger Verpackungsteuer einmal anschaut, die den Antragstellern wohl als Vorbild gedient hat, dann muss man zu der Überzeugung gelangen: Der heilige Bürokratius hat hier Pate gestanden. Neben umfassenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für unsere Unternehmen wäre diese nur so mit Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis gespickt, an denen im Einzelfall viele Menschen sowohl in den Rathäusern als auch an den Ladentheken ihre sehr zweifelhafte Freude hätten. Ich nenne Ihnen ein Beispiel. In Tübingen wird danach differenziert, ob der Belag eines Brötchens warm oder kalt ist. Einwegverpackungen für Brötchen mit warmem Belag sind steuerpflichtig. Einwegverpackungen für Brötchen mit kaltem Belag sind es nicht. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört! – Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Liebe Bürgerinnen und Bürger, wenn Sie also beim Metzger an die Theke gehen, überlegen Sie es sich gut, ob Sie die Leberkässemmel warm oder kalt mitnehmen wollen oder ob Sie sich den kalten Leberkäs lieber noch mal erhitzen lassen möchten; denn in dem Fall gilt für ein und dieselbe Tüte, für die vorher keine Verpackungsteuer angefallen wäre: Geld bezahlen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Jürgen Mistol (GRÜNE) – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das steht aber so drin! – Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) – Ich habe mir das nicht ausgedacht. Das steht in der Verordnung von Tübingen drin. Weitere Differenzierungen werden getroffen je nachdem, ob man Essen im Drive-in mitnimmt – keine Steuerpflicht – oder im Laden, dann gilt die Kalt-Warm-Unterscheidung. Ich konnte aber nicht herauslesen, ob eine lauwarme Semmel dann eventuell den ermäßigten Steuersatz auslösen könnte. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf der Abgeordneten Stephanie Schuhknecht (GRÜNE)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erspare Ihnen jetzt die Info, dass selbst nach der Länge eines Rührstäbchens für den Kaffee differenziert wird, ob dieses länger als 14 Zentimeter ist oder nicht. Ich glaube, der Punkt ist auch so klar geworden. Wir stehen zu unseren Kommunen und unterstützen sie nach besten Kräften wie kein anderes Bundesland. Aber glaubt irgendwer, dass wir durch neue, zudem von Kommune zu Kommune völlig unterschiedliche finanzielle bürokratische Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für unsere Unternehmen einen Mehrwert gewinnen werden? Die Staatsregierung, die Regierungskoalition, meine Fraktion und ich persönlich sind dafür angetreten, das Leben der Menschen einfacher zu machen. Diesem Anspruch sind wir verpflichtet. Diesen Anspruch leben wir. Daher lehnen wir diesen Steuerirrsinn ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Andreas Birzele (GRÜNE))
