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Horst Arnold

SPD 24.06.2025 Sitzungen 19/53

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionsrecht ist eigentlich die Visitenkarte einer Demokratie, eines Rechtsstaates, weil er damit kundtut, dass er die Belange jeder einzelnen Bürgerin, jedes einzelnen Bürgers, ja jedes einzelnen Menschen ernst nimmt, der sich im Hoheitsraum der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates aufhält. Diese Belange können nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine ladungsfähige Anschrift vorhanden ist, und schon gar nicht von irgendwelchen Erwägungen, ob die Petition im Voraus als berechtigt angesehen wird oder nicht. Das Petitionsrecht ist tatsächlich im Grundgesetz, aber auch in der Bayerischen Verfassung so abgesichert, dass Ihre Änderungswünsche unmissverständlich dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung widersprechen. Damit machen Sie aber auch deutlich, dass Ihr Gesetzentwurf ein Dokument, ein handfester Beweis Ihrer gesellschaftlichen Grundhaltung ist. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Die Menschenwürde wird nach Ihren Vorstellungen so zurechtgebogen, wie Sie es brauchen. Sie schwadronieren von Obdachlosen, Sie schwadronieren von Ausländern, von Migranten, von Leuten, die in dem Zusammenhang ihr Anliegen, was das Baurecht betrifft, möglicherweise in Verzweiflung anbringen. Aber Sie setzen voraus, dass die Entscheidungen des Petitionsausschusses oder des Landtags insgesamt angeblich rechtssetzend wären. Das sind sie doch gar nicht. Wir können als Landtag gegenüber der Regierung doch nur entsprechende Empfehlungen aussprechen. Damit liegen Sie falsch. Sie legen durch eine demütigende Ungleichbehandlung auch Hand an die allgemeinen Grundrechte, indem Sie unterscheiden: Der darf, und der darf nicht. Petitionsrecht heißt: Es kann jeder kommen, und nicht: Die und die dürfen nicht. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Die Errungenschaften des Rechtsstaats, die gegenseitigen Kontrollen entsprechender Verfassungsorgane, wollen Sie auch nicht haben. Dass man, solange eine Petition im Parlament anhängig ist, der Exekutive bei entsprechenden Voraussetzungen sagt, wir handeln nicht, das ist gut so. Das entspricht auch der Glaubwürdigkeit und der Visitenkarte unseres demokratischen Systems. Sie wollen das nicht, Sie wollen das abschaffen. Was in der Tat noch das Allerwichtigste ist: Mit Ihrer willkürlichen Haltung, Dinge vorauszusagen, die im Prinzip eigentlich nur dem Parlament zustehen, sind Sie der Vormund oder spielen sich als Vormund des guten Gedankens auf – und dieser gute Gedanke ist ganz und gar deutlich dadurch zu charakterisieren, dass Sie diese Verfassung, dass Sie dieses System, diesen Rechtsstaat, so wie er ist, nicht wollen. So perforieren Sie systematisch aus Ihrer Sicht dieses gute System, schaffen Unglaubwürdigkeit bzw. Missverständnisse, auch mit Fakten, die überhaupt dagegensprechen; denn viele, die möglicherweise ohne Aufenthaltserlaubnis sind, führen gerade bei Gericht ein Verfahren. Zumindest im Jahr 2022 waren es fast 20 % der Gerichtsverfahren, in denen rechtskräftig eine Aufenthaltserlaubnis zugestanden wurde. Würden Sie im nächsten Schluss auch sagen, dass jemand, der aus Sicht der AfD erkennbar rechtswidrige Zustände verfolgt, kein Klagerecht hat? Das würde Konsequenzen haben, ist aber auch wieder verfassungswidrig. Deswegen glaube ich, dass dieses Dokument genau richtig ist, um Ihre Verfassungsfeindlichkeit zu beweisen, die hier in dem Zusammenhang immer wieder in Rede steht, ohne dass es langer weiterer Reden bedarf. Das Gesetz ist abzulehnen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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