Wolfgang Fackler
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Effizienter, effektiver, flexibler, moderner – so möchte ich die hier von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegten Änderungen des BayEUG zusammenfassen und damit die Debatte vielleicht wieder ein wenig versachlichen; denn zu dem, was meine Vorrednerin, Frau Storm, hier vom Stapel gelassen hat, sagen die meisten hier in der vorderen Reihe wahrscheinlich: Themaverfehlung! Setzen, Sechs! Sie sitzen ja schon wieder, sehr gut. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zum einen haben Sie nicht von diesem Gesetz gesprochen – ich weiß nicht, ob Sie von einem anderen Stern kommen –, und zum anderen sind Sie natürlich wieder auf Ihr Lieblingsthema Migration eingegangen. Ich glaube, es ist ein völlig verzerrtes Bild, das Sie hier immer wieder zeichnen. Dadurch, dass Sie es hier regelmäßig wiederholen, machen Sie sich, glaube ich, peu à peu immer noch lächerlicher. Auch das müssen Sie akzeptieren und anerkennen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Änderungen, von denen wir reden, beantworten eine Reihe von bildungspolitischen Fragen, die im Vollzug bekannt geworden sind. Die Staatsregierung gestaltet damit Verwaltungsabläufe moderner und effizienter. Zudem werden die Schulverwaltung und die Schulaufsicht beim Austausch und Abruf von Daten entlastet. Frau Staatsministerin Stolz, Sie haben dies in Ihrer Rede vorhin eindrucksvoll dargestellt. Meine Damen und Herren, das ist es, was wir brauchen und wollen. Wir wollen, dass der Verwaltungsvollzug praktikabler und zeitsparender wird und dass das Ganze moderner und rechtssicherer wird. Wie Sie gesagt haben, gibt es dadurch weniger Verwaltung und mehr Zeit für die Schülerinnen und Schüler. Deshalb vielen Dank, Frau Staatsministerin Stolz, für den vorgelegten Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In dem Gesetzentwurf geht es beispielsweise auch um die Gleichstellung von Fachakademien und Fachschulen. Wir tun damit etwas gegen den Fachkräftemangel und senden ein wichtiges Signal der Leistungsorientierung, indem wir Absolventinnen und Absolventen der Fachakademien denen der Fachschulen gleichsetzen. Die Fachakademie ist eine bayerische Sonderform der Fachschule. Sie kann bereits mit einem mittleren Schulabschluss besucht werden. Da beide Einrichtungen zu gleichwertigen Abschlüssen führen, ist es nur fair und konsequent, die Absolventen bei der Zuerkennung der fachgebundenen Hochschulreife künftig gleichzustellen. Das breite Feld der beruflichen Schulen wird damit glattgezogen. In diesem Fall ist es auch gut so, meine Damen und Herren; denn grundsätzlich macht es sich der Freistaat Bayern bei der Gleichstellung von Abschlüssen aus guten Gründen nicht immer einfach. Wir wollen schließlich keine Light-Abschlüsse, sondern Abschlüsse, die garantieren, dass die Absolventen über die notwendigen Fähigkeiten und Voraussetzungen verfügen. In diesem Fall wissen wir aber, dass sich gerade Absolventen von Fachakademien durch großes Engagement und Lerneifer auszeichnen. Diese Leistungsbereitschaft wollen wir mit den neuen Regelungen honorieren. Leistung muss sich auszahlen. Dies gilt gerade bei diesem Thema. Nur dann ist man auch bereit, sich anzustrengen, meine Damen und Herren. (Beifall des Abgeordneten Dr. Martin Brunnhuber (FREIE WÄHLER)) – Vielen Dank, Herr Kollege Brunnhuber. Er ist der Einzige, der aufgepasst hat. Du weißt, wovon ich rede. (Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zudem wollen und werden wir das beliebte, bekannte und etablierte Telekolleg durch das kolleg24 ersetzen. Der Beschluss liegt schon eine gewisse Zeit zurück. Der Lehrgang wird damit in seiner Bedeutung weiter aufgewertet. Auch das halte ich für einen sehr wichtigen Punkt. Das kolleg24 wird damit digitaler und zeitungebundener. Früher – vielleicht kann sich der eine oder andere noch erinnern – musste man sich das im Fernsehen oder vielleicht in der Mediathek zu einer bestimmten Uhrzeit ansehen. Künftig kann man sich das flexibel, interaktiv, digital, eben non-linear zu Gemüte führen. Dies ist auch über den BR, das Internet, Mebis, soziale Medien usw. ersichtlich. Ich denke, auch dies ist der modernen digitalen Zeit und Welt geschuldet, in der man immer und überall arbeiten und lernen kann, sodass auch das Telekolleg dieses Update verdient hat, meine Damen und Herren. Wir wollen den Schutz unserer Schülerinnen und Schüler durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei der Mittagsbetreuung weiterhin gewährleisten. Bisher ist das schon für das schulische Personal, Verwaltungs- und Hauspersonal vorgesehen. Wir wollen dieses Thema nun gesetzlich verankern. Ich denke, das ist sehr zielführend, denn dieses erweiterte Führungszeugnis wird bei staatlichen Schulen, den Schulleitern, den privaten Trägern und der zuständigen Schulaufsicht vorgelegt. Diese Vorlagepflicht ist in der kultusministeriellen Bekanntmachung bisher schon so vorgesehen. Jetzt müssen wir sie auf Bitten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz auch gesetzlich verankern. Hier sieht man wieder einmal, was uns der Datenschutz alles bringt. Ich denke, diese gesetzliche Verankerung führt zu Klarheit und Rechtssicherheit zum Schutz unserer Schülerinnen und Schüler, den wir damit weiter verbessern wollen. Das ist nicht mit Stichproben möglich. Des Weiteren zum Austausch und Abruf von Daten; Frau Staatsministerin ist da, wie gesagt, schon sehr tief eingestiegen: Wir begrüßen das bezüglich Amtlicher Schulverwaltung – ASV – und Amtlichen Schuldaten – ASD – ebenfalls. Es ist schon angeklungen, dass man da bisher viele Dinge händisch machen musste. Ich glaube, solche Abfragen müssen in der heutigen Zeit einfach digital und per Knopfdruck möglich sein. Durch die leichte Erreichbarkeit und Greifbarkeit von Informationen kann man sich das eine oder andere Mal die Papierform sparen. Ich denke, auch das ist dem Zeitgeist geschuldet. Meine Damen und Herren, ich denke, die neuen Regelungen sind maßvoll und gut abgewogen. Es geht um Flexibilität, Vereinfachung und Rechtssicherheit. Diese Regelungen erleichtern den Schulen die Organisation. Sie bringen Gerechtigkeit zwischen den Absolventen von Fachschulen und Fachakademien. Sie verbessern den Schutz unserer Kinder. In diesem Sinne freuen wir uns auf die Beratungen im Ausschuss. Ich gehe dem Ganzen positiv entgegen, sodass wir das Gesetz zum 1. August in Kraft treten lassen können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
