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Tobias Reiß

21.05.2025 Sitzungen 19/51

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat der Staatsminister Joachim Herrmann um das Wort gebeten. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns einig, dass diese aktuelle Diskussion durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2025 belebt wurde. Sie hat in der Tat die Regelung des Landes Bremen für zulässig erklärt. Wir sind da nach meiner politischen Bewertung zunächst einmal bei einem typischen Thema, das wir bei vielen anderen bürokratischen Fragen, lieber Kollege Walter Nussel, auch immer wieder erleben: Die Tatsache, dass, egal ob Verwaltungsgerichte oder Verfassungsgerichte, ein bestimmtes Verhalten von Politikern oder Verwaltungen in einer bestimmten Angelegenheit, in einer bestimmten Situation für zulässig erklärt wird, heißt noch lange nicht, dass plötzlich jeder im ganzen Land meinen muss, er müsse das jetzt auch so machen! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Das Gericht hat ein bestimmtes Handeln nur für zulässig erklärt. Das heißt aber nicht, dass das alle so machen müssen. Wenn jetzt einige Kolleginnen und Kollegen überrascht sind, dann möchte ich auf die Presseerklärung hinweisen, die der Ministerpräsident am 14. Januar abgegeben hat. Ich kann mich noch gut daran erinnern, weil damals die CSU-Landtagsklausur in Kloster Banz stattgefunden hat. In mehreren Medien können Sie das nachlesen: Unmittelbar nach Verkündung des Urteils hat der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder erklärt, dass wir in Bayern die Fußballvereine für die Kosten von Polizeieinsätzen nicht zur Kasse bitten wollen. (Zuruf von der SPD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Was hat er gesagt?) Wir wollen mit den Vereinen reden. Wir wollen aber auf keinen Fall Zwang ausüben. (Beifall bei der CSU) Sie können das in der "Süddeutschen Zeitung" und in allen möglichen Medien nachlesen. Er hat das noch am selben Tag erklärt. Entschuldigung, noch schneller kann der Bayerische Ministerpräsident die bayerische Opposition nicht informieren, als dass er am selben Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil verkündet, sofort dazu die bayerische Reaktion verkündet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch schneller geht es doch nicht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf – Michael Hofmann (CSU): Aber dann solche Anträge stellen! – Volkmar Halbleib (SPD): Was war denn dann das im Ausschuss?) Wir haben da oder dort, das räume ich ein, schon echte Probleme mit der Sicherheit. Ich sage das, wenn ich an die Auseinandersetzung vor zwei Wochen in Nürnberg denke, als Fans aus den Gruppierungen des 1. FC Nürnberg und des 1. FC Köln wohlgemerkt außerhalb des Stadions auf offener Straße versucht haben, sich gegenseitig massiv anzugehen. Die Polizei hat aber sehr schnell eingegriffen und eine ganze Reihe von Leuten festgenommen. Das sind Themen, die wir ernst nehmen müssen. Mich macht das nach wie vor besorgt. Ich bin mit den Vereinen in Kontakt. Ich habe im April alle Vereine der 1., der 2. und der 3. Liga in Bayern zum Gespräch eingeladen, um über das weitere Vorgehen zu reden. Dabei denke ich besonders an das, was mittlerweile schon außerhalb der Stadien, auf Anreisewegen und anderswo geschieht. Bei der Anreise beispielsweise am Münchner Hauptbahnhof oder am Marienplatz ist es zu Schlägereien gekommen. Das allein macht schon deutlich, dass man nur begrenzt weiterkommt, wenn man die Mehrkosten für Einsatzzeiten im Stadion einem Verein in Rechnung stellt. Das Beispiel FC Bayern ist angesprochen worden. Der HSV steigt jetzt wieder in die 1. Liga auf. Früher war es beispielsweise häufiger ein Problem, wenn der HSV nach München kam. Wenn der HSV am Münchner Marienplatz eine Schlägerei veranstaltet, soll ich dann dem FC Bayern in Rechnung stellen, dass die bayerische Polizei auch mit Reservekräften usw. am Marienplatz präsent ist? Sie, lieber Herr Deisenhofer, haben aber zu Recht darauf hingewiesen: Wer hat denn den ganzen Zirkus angezettelt? Das war das Land Bremen. Das dürfen die. Unser Föderalismusverständnis ist groß. Die dürfen das in Bremen so machen, wenn sie meinen, das machen zu müssen. Wir haben zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass wir so etwas für vorbildlich halten. Alle anderen Innenminister waren sich bislang eigentlich einig, dass wir das nicht machen wollen. Aus dieser Phalanx sind nach dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts allerdings einige ausgebrochen, wie Herr Deisenhofer zu Recht sagte. Das muss man auch diskutieren. Das waren aber ausschließlich Kollegen der SPD. Stichwort: Föderalismusverständnis. Auch das dürfen sie bei sich machen, wenn sie das wollen. Wir wollen das aber bei uns in Bayern nicht machen. Ich habe bei dem Gespräch mit den Vereinen im April klargestellt, dass wir jetzt schrittweise bei allen Vereinen die sogenannten Stadionallianzen installieren wollen, im Rahmen derer dann regelmäßig die Vereinsführungen, die Vertreter der verschiedenen Fanclubs und die Vertreter der Städte und Gemeinden und der Polizei sich treffen und darüber sprechen, wie man deeskalieren und Ausschreitungen verhindern kann. Fraglich ist, was man für die Sicherheit der Menschen tun kann, damit auch Familien mit kleinen Kindern an einem Samstagnachmittag so ein Spiel besuchen können und keine Angst haben müssen, in eine Schlägerei zu kommen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Darüber sind wir uns einig. Das ist unser Weg in Bayern. Deshalb gibt es für diesen Antrag der SPD keinen Anlass. Es gibt niemanden, auch in diesem Hohen Hause nicht, der ein solches Gesetz in Bayern einführen möchte. Es ist schön, wenn wir uns darüber einig sind. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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