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Horst Arnold

SPD 21.05.2025 Sitzungen 19/51

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist eigentlich eher zur Prävention, dafür, dass nicht die Büchse der Pandora geöffnet wird, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) die womöglich Kosten aufgrund von Polizeieinsätzen generiert, wo eigentlich Sinn und Zweck und das weitergehende Perspektivische kontraproduktiv wären. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Januar 2025, die es dem Land Bremen mit seinem Gebühren- und Beitragsgesetz ermöglicht hat, polizeiliche Kosten für sogenannte Hochrisikospiele auf den Veranstalter abzuwälzen. In dem konkreten Fall waren das für ein Spiel, Werder Bremen gegen HSV, insgesamt 380.000 Euro, die in dem Zusammenhang zusätzlich angefallen wären. Das mag jetzt sehr charmant klingen, weil man hört, dass in diesen Bereichen natürlich Transfersummen in Millionenhöhe und Werbeeinnahmen in nicht unerheblicher Art und Weise erzielt werden, dass es die Großkopferten trifft, aber für Bayern als Flächenland trifft das eigentlich nicht zu. Denn dieses Gesetz sieht vor, dass bei privatnützigen Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht mit über 5.000 erwarteten Zuschauern entsprechende Maßnahmen von der Polizei berechnet und umgelegt werden können. Für Bayern ist nicht nur Fußball in der 1. und 2. Liga entscheidend. Wir haben eine Regionalliga, wir haben tatsächlich auch Eishockey, wir haben Handball- und Volleyball-Veranstaltungen und natürlich auch zahlreiche Kulturveranstaltungen, die ebenfalls darunterfallen, egal, ob das Weihnachtsmärkte sind oder ob das Konzerte sind, beispielsweise Open-Air-Feste mit Klezmer-Hintergrund, die möglicherweise ähnliche Sicherheitsrisiken bergen. All dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass wir uns ja demnächst darum bewerben wollen, die Olympischen Spiele hier in Bayern durchzuführen. Das würde auch dazu führen, dass theoretisch eine Überwälzung der Kosten auf die Veranstalter möglich ist. Das ist natürlich in dem Bereich nichts anderes als hemmend: Auf der einen Seite hemmt das die Initiative von Veranstaltungen und insoweit auch von entsprechenden Vereinen, aber es wirkt auch eindämmend, was die Kulturvielfalt und das Bunte in Bayern betrifft. Wir haben in diesem Zusammenhang andere Vorstellungen und glauben, dass diese Überwälzung von Polizeikosten, die vielleicht für das Land Bremen in seiner Übersichtlichkeit möglich ist, auf Bayern nicht zutreffen kann. Wir würden zudem damit auch Bürokratie schaffen; Bürokratie, weil die Polizei – laut Auskunft des Innenministeriums – bislang nicht in der Lage ist, entsprechende Kosten trennscharf abzugrenzen. Auf Grundlage dieses Gesetzes würden wir auch die Möglichkeit haben festzustellen, dass gegen Gebührenbescheide – und zwar gegen jeden einzelnen – geklagt wird. Er wird im Prinzip keine Klarheit geschaffen, und der positive Effekt, nämlich Kosten einzutreiben, bleibt in diesem Zusammenhang auf der Strecke. Es ist auch nicht auszuschließen, dass möglicherweise vor Großveranstaltungen Demonstrationen stattfinden, die nicht gewinnorientiert ausgerichtet sind, sodass also diese Demonstrationen polizeilich begleitet und beschützt werden müssen – je nachdem –, um dann hinterher dieses Großereignis stattfinden zu lassen, auf dessen Gebührenfähigkeit man sich beschränkt hat. Auch die Beteiligten sprechen davon, dass eine Existenzgefährdung besteht. Ich möchte schließen mit der Antwort des Innenministeriums auf meine Anfrage: "Einsätze, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind, stellen eine Kernaufgabe des Staates dar. Sie sind […] grundsätzlich kostenfrei. Insofern wurden durch die bayerische Polizei keine Aufzeichnungen den entstandenen Kosten geführt […]." Wir sind der Ansicht: So soll es bleiben, so ist es sinnvoll. Deswegen hoffe ich, dass Sie unserem Antrag zustimmen. (Beifall bei der SPD)

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