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Richard Graupner

AfD 21.05.2025 Sitzungen 19/51

Herr Staatsminister, Sie haben vorhin noch mal darauf hingewiesen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz völlig unabhängig arbeitet. Aber Sie müssen schon zugestehen, dass daran zumindest aufgrund von Erkenntnissen zu früheren Sachverhalten gewisse Zweifel aufkommen. So hat zum Beispiel die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet, dass der Bundesinnenminister Seehofer im Jahr 2018 ein Gutachten bezüglich der AfD hat ändern lassen. Das scheint also Fakt zu sein. Insoweit ist das jetzt nicht ganz aus der Luft gegriffen. Ich habe aber eine andere Frage. Der Kollege Dremel hat vorhin behauptet, das Landesamt für Verfassungsschutz wäre nicht weisungsgebunden. Deswegen habe ich die ganz einfache Frage – es ist ja auch nicht schlimm, weisungsgebunden oder eine nachgeordnete Behörde zu sein –: Ist das Landesamt für Verfassungsschutz Ihnen und dem Innenministerium gegenüber weisungsgebunden?

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