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Alexander Hold

21.05.2025 Sitzungen 19/51

Herzlichen Dank. – Für die Staatsregierung spricht jetzt Herr Staatsminister Joachim Herrmann. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Mitglieder des Hohen Hauses! (Zuruf von der CSU: Sehr charmant!) Hinsichtlich der Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht bin ich persönlich nach wie vor skeptisch. An den Gründen, die im Moment gegen einen Verbotsantrag sprechen, hat sich eigentlich nichts geändert. Ich halte die Einleitung eines Verbotsverfahrens zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls für verfrüht. Nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz sind "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, […] verfassungswidrig." Diese Hürden sind sehr hoch. Das Bundesverfassungsgericht hat stets den Ausnahmecharakter eines Parteiverbots betont. Man muss das nicht immer in allen Details für richtig halten, aber das Bundesverfassungsgericht hat nun einmal eine besondere Stellung in unserem Verfassungsgefüge. Wir sind gut beraten, uns daran zu orientieren, wenn wir ein neues Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstreben. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass wir das Instrument des Parteiverbotsverfahrens, das uns das Grundgesetz als Teil der wehrhaften Demokratie an die Hand gibt, zur Bekämpfung von Verfassungsfeinden nicht nutzen werden. Der Zeitpunkt der Einleitung eines solchen Verfahrens will aber klug gewählt sein. Selbst wenn wir dem Bundesverfassungsgericht eine bestmögliche Erkenntnisgrundlage vorlegen können, bleiben rechtliche Unsicherheiten, die jedes Gerichtsverfahren mit sich bringt. Ich möchte an dieser Stelle nur noch einmal daran erinnern, dass eine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung nicht gleichbedeutend mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an ein Parteiverbot ist. Das scheint mir in den jüngsten Diskussionen teilweise etwas unterzugehen. Ich bin da ganz mit unserem Bundesinnenminister auf einer Linie. Ihm zufolge ist es falsch, dass das Gutachten des Verfassungsschutzes des Bundes zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch schon ausreichend für ein solches Verbot sei. Es ist wichtig, was der Bundesverfassungsschutz hier erkannt hat. Wir müssen sinnvollerweise aber zunächst einmal das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln abwarten. Es ist aber auch klar, dass wir der Entwicklung in der Zwischenzeit nicht tatenlos zusehen. Bereits seit Sommer 2022 beobachtet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die AfD, um aufzuklären, inwieweit die AfD aktuell von einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz beherrscht wird. Eine Unterscheidung zwischen einem Verdachtsfall und einer gesichert extremistischen Bestrebung ist im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz nicht vorgesehen. Unabhängig von dem Gutachten des Bundesamtes betreibt das bayerische Landesamt diese Beobachtung auch aktuell mit höchster Priorität weiter. Dabei sammelt es fortlaufend wichtige Erkenntnisse und wertet diese akribisch aus, um die Erkenntnisgrundlage immer weiter zu verdichten. Selbstverständlich teilt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die gewonnenen Erkenntnisse mit dem Bund und den anderen Ländern im Verfassungsschutzverbund. Dazu braucht es auch keine Aufforderung seitens des Landtags. Der Alleingang der GRÜNEN mit dem heutigen Antrag bringt uns überhaupt nicht weiter. Das ist ein reines Schaufenstergefecht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Die bisherigen Ergebnisse der Arbeit unseres bayerischen Landesamtes sprechen für sich. So hat das Verwaltungsgericht München die Klage der AfD gegen die Beobachtung und die Berichterstattung abgewiesen. Es hat die Bewertung umfassend bestätigt, dass die AfD in verfassungsfeindlicher Weise gegen die Menschenwürde und gegen das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip agitiert. Das hat das Verwaltungsgericht München als Erkenntnis des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz ausdrücklich bestätigt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört! – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Hört, hört!) Wir haben erst kürzlich bekannt gegeben, dass inzwischen bereits zwei AfD-Abgeordnete des Bayerischen Landtags im Phänomenbereich Rechtsextremismus beobachtet werden. Jeder hier Anwesende weiß, welch hohe Maßstäbe in der Tat das Bundesverfassungsgericht auch an die Beobachtung von Abgeordneten anlegt. Ja, diese Aufgaben erledigt das Landesamt für Verfassungsschutz völlig eigenständig, ausschließlich aufgrund von fachlichen Einschätzungen (Lachen bei der AfD) im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse. (Widerspruch bei der AfD) Eine parteipolitische Einflussnahme auf diese Entscheidungen findet entgegen anderweitigen Unterstellungen eben nicht statt, auch wenn die AfD immer wieder versucht, von ihrer eigenen Gesinnung durch haltlose Vorwürfe und Falschbehauptungen abzulenken. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Ich kann nur ganz deutlich an die Mitglieder der AfD gerichtet sagen: Der Verfassungsschutz befasst sich mit Ihrer Partei, weil er seine gesetzlich vorgesehene Arbeit macht, und aus keinem anderen Grund. Das haben Sie sich selbst zuzuschreiben. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Lachen bei der AfD) – Es gibt eine Zwischenbemerkung?

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