Horst Arnold
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Grundgesetz formuliert durchaus eine wehrhafte Demokratie, und die Verfassung selbst macht es nicht leicht, Parteien zu verbieten. Im Gegensatz zu Vereinen besteht das Parteienprivileg in Artikel 21 GG, das manchem sauer aufstößt, wenn Extremisten oder vermeintliche Extremisten die gleichen Privilegien, etwa Parteienfinanzierung, wie demokratische Parteien genießen. Deshalb kann auch nur einzig und allein das Bundesverfassungsgericht Parteien verbieten. Der Entzug dieser Privilegien ist aber angezeigt, wenn eine Partei nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung einnimmt, sondern diese Haltung auch in aktiv kämpferischer Weise durchsetzen will: planvoll, wirksam gegen das Funktionieren der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung soll beseitigt werden. Die Würde des Menschen und das demokratische System sind in diesem Zusammenhang in Gefahr. Worüber wir diskutieren, kommt also nicht von ungefähr. Die Ursachen oder Anhaltspunkte wie Spaltung, Diskriminierung, Menschenverachtung und Rassismus haben Sie von der AfD gelegt, und das ist auch in vielen Gerichtsentscheidungen auf unterschiedlichste Weise geprüft worden. Sie haben verfassungsfeindliche Aktionen gestartet. Sie sind diejenigen, die das überhaupt kausal in Gang gesetzt haben. (Beifall bei der SPD) Sie haben das nicht nur einmal und nicht nur in einem Thüringer Hinterzimmer getan, sondern im öffentlichen Raum in Bayern, in Deutschland immer und immer wieder. Ich darf diesbezüglich auf seitenlange Urteile verweisen. Das heißt jetzt ganz konkret: Sie sind die Täter. Sie sind auch die Urheber und nicht die Opfer. (Beifall bei der SPD) Ohne Ihre, gelinde gesagt, infamen Auftritte und Vorstellungen gäbe es diese Diskussion gar nicht. Aber wie das in einem Rechtsstaat so ist: Auch Täter sind nicht rechtlos gestellt. Sie hingegen gefallen sich wieder einmal in der Verkehrung von Ursache und Wirkung und erzählen etwas vom Opfer einer Kartelljustiz. Auch das lassen wir Ihnen nicht durchgehen; denn die Gerichte befassten und befassen sich ausdrücklich auch mit ihren Vorbringungen. Dabei ist klar geworden: Ihre vermeintlichen Distanzierungsaktionen wurden als unglaubwürdig und nur taktisch vorgetragen entlarvt. Sie können in dem Zusammenhang auch handeln. Bei den zwischenzeitlich festgestellten Sachverhalten und Äußerungen wäre es von Ihrer Seite ein Zeichen der Tat, wenn Sie Ausschlussverfahren gegen nahezu die komplette Riege der in diesen Verfassungsschutzberichten markierten Verfassungsfeinde ernsthaft und nicht nur pro forma durchführen würden. Das wäre tatsächlich eine Handlung, und nicht Jammern. Das würde aber – persönliche Anmerkung von mir – dazu führen, dass die FDP – (Zuruf von der AfD: FDP!) nein: die AfD – grundsätzlich keine Vorstandsposten mehr besetzen könnte. Aber noch einmal: Sie könnten handeln anstatt zu jammern. Der Antrag richtet sich auch auf die Prüfung von weiterem Engagement der Staatsregierung im Bundesrat. – Ich bin dem bayerischen Verfassungsschutz tatsächlich dankbar, dass er aktiv und wachsam ist. Immerhin wurde unter den von der Rechtsprechung besonders hoch gesetzten Hürden die Beobachtung von zwei Landtagsmitgliedern der AfD veröffentlicht. Es ist aber immer noch ein unerträglicher Zustand, die AfD als Nutznießerin des Parteienprivilegs zur Kenntnis nehmen zu müssen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Parteienfinanzierung, personelle Funktionsverbote und auch das Parteiverbot sind jetzt zu prüfen. Beweise und Grundlagen gibt es zahlreich. Leider Gottes werden es mutmaßlich auch immer mehr. Auch der gestrige Hinweis des jetzigen Bundesinnenministers, dass die ernst zu nehmende Gefahr für die Demokratie hauptsächlich aus dem rechtsextremen Lager stammt, entbindet uns als demokratische Kräfte in diesem Lande nicht davon, jenseits eines anzustrebenden Verbotsverfahrens jederzeit und permanent die verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD zu markieren und demokratisch-gewaltfrei zu bekämpfen. Noch einmal zu Ihrer Opferrolle: Der Verfassungsschutz darf Ihre Äußerungen im Parlament gar nicht berücksichtigen. Gleichwohl sind diese Unsäglichkeiten nichts anderes als der Beweis, dass Sie tatsächlich Täterinnen und Täter sind. Ihre Verhaltensweise, dass Sie es als Ritterschlag sehen, möglicherweise im Verfassungsschutzbericht aufzutauchen, zeugt davon des Weiteren. Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen und Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen. Verfassungsschutz ist Politik – und zwar demokratische Politik und keine AfD-Politik. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN sowie des Abgeordneten Wolfgang Hauber (FREIE WÄHLER))
