Richard Graupner
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! Rassistisch, rechtsextremistisch, völkisch, verfassungsfeindlich, verschwörungstheoretisch und natürlich gegen die Menschenwürde – mit diesem Begriffs-Tourette wollen die GRÜNEN (Widerspruch der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) heute die konzertierte Verleumdungskampagne von Altparteien, weisungsabhängigem Verfassungsschutz und den Papageien in den Staatsmedien hier ins Plenum tragen. (Holger Dremel (CSU): So ein Unsinn!) Sie hoffen, auch hier wieder die selbstgerechte Empörungsmaschinerie anzukurbeln. Sie führen in sage und schreibe 14 Spiegelstrichen angebliche Gründe auf, warum die AfD verboten werden müsste. Jeder Ihrer Spiegelstriche ist entweder eine glatte Lüge oder aber mindestens eine grobe Verdrehung, eine böswillige Unterstellung oder eine unzulässige Verallgemeinerung. Jeder einzelne Ihrer Punkte lässt sich mühelos widerlegen. Man muss regelrecht dankbar sein, dass Sie mir die Möglichkeit geben, einige der ebenso zentralen wie absurden Vorwürfe zum wiederholten Male auszuräumen; denn ich glaube, vielen unserer Bürger ist nicht vollständig bewusst, mit welch üblen Methoden, mit welch begrifflichen und argumentativen Nebelkerzen gearbeitet wird, um die AfD zu kriminalisieren und zu diskreditieren. (Beifall bei der AfD) Zunächst einmal ist der Verfassungsschutz keine Gerichtsinstanz. Seine Gutachten sind keine Gerichtsurteile, (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) und der Begriff "gesichert rechtsextremistisch" ist eine interne Erfindung, mit welcher das Bundesamt für Verfassungsschutz meint, bestimmte politische Akteure brandmarken zu können. Er hat jedoch keinerlei juristische Bedeutung. Darauf hat dankenswerterweise auch der renommierte Augsburger Verfassungsrechtler Prof. Josef Franz Lindner noch einmal hingewiesen. Dreh- und Angelpunkt der Vorwürfe gegen uns ist der sogenannte ethno-kulturelle Volksbegriff, also die eigentlich völlig unspektakuläre und auch nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster völlig legitime Feststellung, dass es ein deutsches Volk als Abstammungs-, Kultur- und Sprachgemeinschaft gibt. Dies sei aber, so unser Inlandsgeheimdienst, verfassungswidrig, weil es angeblich per se eine rechtliche Schlechterstellung ethnisch nicht deutscher Staatsbürger impliziere. Was für ein hanebüchener Unfug! (Beifall bei der AfD) Sie werden diese Forderung nirgendwo bei uns finden, und Sie haben sie auch nicht gefunden. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft innehat, ist deutscher Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten. Das ist die Haltung der AfD. Ich kann Ihnen allerdings Brief und Siegel darauf geben: Die AfD wird sich auch in Zukunft mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit wieder maßgeblich an das Abstammungsprinzip und die deutsche Volkszugehörigkeit geknüpft ist. (Beifall bei der AfD) Was bis zum Jahr 2000 geltendes Recht war, kann heute nicht extremistisch sein. Damit sind wir auch schon bei der Verwendung des Begriffs "Passdeutsche", auf dem auch immer wieder herumgeritten wird. Er bedeutet keine rechtliche Ungleichstellung von Deutschen mit Migrationshintergrund, sondern eine legitime Kritik an zu schnellen und oberflächlichen Einbürgerungen. Deutsche Staatsbürger, die vor Gericht ohne die Hilfe eines Dolmetschers keinen geraden deutschen Satz herausbringen, sind der tägliche Beleg dafür. (Beifall bei der AfD) Dann komme ich noch kurz zum Begriff der "Remigration". Sie entblöden sich doch tatsächlich nicht, auch heute wieder, die inzwischen gerichtsfest dokumentierte Korrektivlüge der angeblichen Massendeportationen aufzuwärmen. Ich frage mich wirklich: Welcher Berufsdenunziant hetzt Ihnen wegen Ihrer ständigen erwiesenermaßen falschen Tatsachenbehauptungen endlich einmal den Staatsanwalt auf den Hals? (Beifall bei der AfD) Remigration als Abschiebemaßnahme betrifft ausreisepflichtige und kriminelle Ausländer, nicht aber deutsche Staatsbürger. Ob Sie sich das irgendwann einmal merken können, daran habe ich meine berechtigten Zweifel. (Heiterkeit bei der AfD) Dann sage ich noch ein Wort in eigener Sache; denn auch ich habe das zweifelhafte Vergnügen, in diesem Gutachten, das wohl besser Machwerk genannt würde, erwähnt zu werden. (Beifall bei der AfD) Wie würden Sie es denn nennen, wenn selbst in einer Stadt wie Schweinfurt inzwischen nur noch ein Drittel aller Grundschüler Deutsche ohne Migrationshintergrund sind und in einigen der Schulen sogar mehr als 80 % der Schüler ausländischer Herkunft sind oder einen Migrationshintergrund haben? – Ich benenne diese Entwicklung als das, was sie ist, als einen vor unseren Augen stattfindenden Bevölkerungsaustausch. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Wer tauscht denn da aus? Wer ist denn derjenige, der austauscht?) Das ist eine für jeden sichtbare Tatsache, (Toni Schuberl (GRÜNE): Und da gibt es keinen Ordnungsruf?) und alles andere als eine Theorie. Herr Hofmann, die Bürger draußen sehen das tagtäglich genauso. (Michael Hofmann (CSU): Wer tauscht denn da aus? Wer ist denn derjenige, der austauscht?)
