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Steffen Vogel

CSU 21.05.2025 Sitzungen 19/51

Herr Kollege Halbleib, ich habe eine Frage. Ich bin bayernweit viel unterwegs und halte Vorträge zum Thema "Erben und Vererben". Bei einem Vortrag war eine Dame; sie sagt, sie hätten in den Siebzigerjahren eine Wohnung in München mit ungefähr 90 Quadratmetern gekauft; das sei ihre Altersvorsorge. Die Wohnung habe jetzt natürlich eine unglaubliche Wertsteigerung. Ihre Kinder lebten aber in ihren eigenen Wohnungen im Landkreis Bad Tölz. Sie sagt, wenn sie heute stirbt, wird die Wohnung mit einem Wert von 900.000 Euro angesetzt, sodass ihre Kinder mit einer entsprechenden Besteuerung dann praktisch so viel Geld zahlen müssen, dass sie die Wohnung verkaufen müssten, wenn sie nicht selbst einziehen. (Zuruf von der SPD: Das stimmt so nicht!) – Natürlich stimmt das. Das ist auch eine gesellschaftliche Realität. Der Oberbürgermeister Dieter Reiter wird am 10. Januar 2023 zitiert: Dass wir als Stadt München durch den Prozess des Erbens und Vererbens bezahlbaren Wohnraum verlieren, das kann nicht sein. – Deshalb die erste Frage: Bei der Grunderwerbsteuer gibt es eine Regionalisierung: 3,5 % in Bayern und 6,5 % in NRW.

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