Volkmar Halbleib
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der AfD-Antrag ist eine ziemlich gute Mischung aus Ignoranz, falscher Wiedergabe des Vorschlags der Bundesministerin und einer völligen Verkennung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten. Erster Punkt: Ignoranz. Der Vorschlag der Bundesministerin ist, die Grunderwerbsteuer in allen Bundesländern deutlich zu senken. Wir wissen, dass wir in Bayern einen sehr guten Ansatz haben, nämlich eine relativ geringe Grunderwerbsteuer. Die Logik ist, dass die Grunderwerbsteuer sinkt und ein Ausgleich für die Bundesländer gefunden werden kann und muss, welche diese Grunderwerbsteuersenkung mitmachen, damit wir mehr Wohneigentum bekommen und diese Klemme über die Grunderwerbsteuer verringern können. Das haben Sie mit keinem Wort erwähnt. Das spricht nicht für Sie. Geben Sie doch den Vorschlag wieder, wie er gemacht worden ist. Sie setzen Fake News ein. Allein das disqualifiziert diesen Antrag. (Beifall bei der SPD) Zweiter Punkt – man muss schon lachen –: Vorhin fiel das Wort "Marxismus". Wann ist die Erbschaftsteuer eingeführt worden? – Dazu kommt kein Wort von Ihnen. Sie ist im Kaiserreich unter Wilhelm II. eingeführt worden. So viel zu Ihren Vorstellungen, was mit der Erbschaftsteuer verbunden ist. Sie ist Bestandteil eines Steuersystems, das seit weit über 100 Jahren besteht und im Übrigen auch Bestand haben muss. Ich frage Sie: Sie haben doch das Leitbild – und das sind doch die Fake News, die Sie in die Welt setzen –, dass der gemeine Sparer mit mittlerem oder unterem Einkommen ein Problem mit der Erbschaftsteuer habe. Das Gegenteil ist der Fall. Er hat in der Regel überhaupt kein Problem. Wir müssen die Freibeträge und die Freigrenzen anpassen. Wir müssen bei den Betriebsvermögen genau hinsehen; aber der Kern, um den es geht, ist die Besteuerung hoher Erbschaften. Nach dem Tool "Finanzwende" werden in Deutschland rund 400 Milliarden Euro vererbt; dabei handelt es sich um 10 % des Bruttoinlandsprodukts. Der Steuersatz beträgt bei über 20 Millionen Euro durchschnittlich 2,8 %. Das ist die gesellschaftliche Realität. Hohe Erbschaften und hohe Übertragungen sind im Wesentlichen sehr niedrig besteuert. Darüber nachzudenken, die Grunderwerbsteuer zu senken und Ausgleich über die Erbschaftsteuer zu ermöglichen, ist doch ein vernünftiger Ansatz. Ich glaube, es macht Sinn, dass Sie sich nicht entblöden in Ihrem Antrag und als Musterbeispiel für eine gerechte Steuerpolitik China nennen. Es erscheint mir nicht mehr fragwürdig, dass Sie eine Nähe zum chinesischen Regime haben; aber dass Sie in einen steuerpolitischen Antrag China nennen, ist tatsächlich ein ziemlicher Treppenwitz. Die Frage, die natürlich unbeantwortet bleibt, lautet: Wie wollen Sie in Bayern – ich habe mir die letzten Zahlen von 2023 herausgesucht – Steuerfestsetzungen im Bereich der Erbschaftsteuer in Höhe von 3,56 Milliarden Euro kompensieren? Eigentlich ist klar, worum es geht, nämlich eine vernünftige Steuerbasis zu erhalten und das Geld dort zu holen, wo es im Rahmen eines sozialen Ausgleichs sinnvoll zu holen ist. Deswegen soll die Grunderwerbsteuer gesenkt und zur Gegenfinanzierung die Erbschaftsteuer behutsam erhöht werden. Das ist der Kern des Vorschlags von Bundesministerin Hubertz, und ich kann ihr an dieser Stelle durchaus zustimmen. Allerdings sind wir in einer Koalition, und wir müssen die Probleme mit der Erbschaftsteuer anpacken. Vielleicht gelingt das zusammen. (Beifall bei der SPD)
