Horst Arnold
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Informationsfreiheit ist eigentlich eine Angelegenheit des modernen Staatsverständnisses. Bürgerinnen und Bürger sind keine Bittsteller in einem gefälligen Über-/Unterordnungsverhältnis, sondern es sollte aus unserer Sicht ein Automatismus sein. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Es gibt mehrere Gründe dafür. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen Steuern. Die Steuern werden verwendet, um Verwaltungshandeln zu organisieren. Insoweit wundert es mich schon, wenn Sie aus dem Gesetzentwurf Misstrauen herauslesen. Ich lese aus Ihrem Verhalten Misstrauen gegenüber dem Bürger heraus, dass er an ganz banalen Dingen nicht interessiert sein kann, was mit seinen Steuergeldern geschieht. Das ist genau der Punkt: Anlassloser Zugang zu Informationen ist entscheidend für die Transparenz, die so häufig gepriesen wird. Das ist auch nichts Neues. In knapp 80 Kommunen – das ist schon genannt worden – gibt es sogenannte Informationsfreiheitssatzungen. Liebe GRÜNE, auch dieser Gesetzentwurf ist nicht neu. Wenn ich mich recht entsinne, haben wir ihn in sequenzierten Nuancen bereits vor zehn oder zwölf Jahren hier im Landtag besprochen. Erstaunlich ist auch: Wir hatten damals andere Verbündete; denn genau Sie, Herr Scharf, waren damals noch nicht in der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Ihre Fraktion unter dem – damals noch nicht – heutigen Staatsminister Aiwanger, stellvertretender Ministerpräsident, hat sich leidenschaftlich für diese Informationsfreiheit eingesetzt. Sie haben dahin gehend sogar eigene Gesetzentwürfe eingebracht. Die Opposition war sich damals immer einig, dass es eine Wertschätzung der Funktion der Rolle des Bürgers gegenüber der Verwaltung sei und nicht umgekehrt. Wie sich die Zeiten ändern, sehen Sie. Der Gesetzentwurf ist nahezu gleich geblieben; Ihre Ansicht hat sich aber dynamisiert: von einem großzügigen Vertrauen in den Bürger hin zu einer Misstrauenskultur. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Auch damals haben schutzwürdige Interessen im Mittelpunkt der Diskussion gestanden – ob das Betriebsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse oder höchstpersönliche Rechte, Strafverfolgungen oder behördliche Interna waren. All diese Gegenstände sind und waren immer in diesem Zusammenhang zu diskutieren. Kein Mensch hat ein Interesse daran, dieses Informationsfreiheitsgesetz als Ausforschungs- oder Ermittlungsinstrument zur Ausspähung irgendwelcher Betriebsgeheimnisse zu nutzen; vielmehr möchte man sich auf der Höhe der Zeit halten. Es geht zum Beispiel darum, welche Gutachten für welche Bauprojekte Gegenstand einer Verhandlung im Stadtrat sind. Das bedeutet auch ein bisschen weniger an Bürokratie; denn bislang müssen Sie jedes Auskunftsinteresse im Einzelnen würdigen, und zwar auch dort, wo es nicht nötig ist, dass ein berechtigtes Interesse vorhanden ist. Mein lieber Mann, diese Ermessensausübung jedem einzelnen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes zuzumuten ist, von vorgestern. Wir hätten da andere Möglichkeiten. Sie reden doch in der Enquete-Kommission zum Bürokratieabbau selber vom Einsatz Künstlicher Intelligenz, sodass Sie sich in dieser Hinsicht einmal einrichten müssten und nicht auf uralte Positionen zurückziehen können. Der ermessensfehlerfreie Anspruch aus Artikel 39 des Datenschutzgesetzes, der insoweit immer kolportiert wird, ist eine dehnbare Generalklausel, die außer zu Klagen zum Verwaltungsgericht konkret zu nichts führt. Tatsächlich ist es so: Wir lieben die Runden Tische zum Informationsaustausch. Die Information sollte aber nicht dazu dienen, am Runden Tisch präsentiert zu werden, sondern an den Runden Tischen mit den Bürgerinnen und Bürgern sollte über Sachlösungen diskutiert werden. Deswegen ist es wichtig und gut, Informationen, die die Behörden haben, proaktiv zu präsentieren. Dafür muss man sich nicht schämen. In diesem Zusammenhang hat man die Möglichkeit, konkret und absolut kompetent zu diskutieren. Wir werden uns im Ausschuss dieser Sache wie schon in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren positiv widmen und sicherlich einen eigenen Gesetzentwurf einbringen, in dem es um das proaktive Bereitstellen von Informationen geht. Aber dies ist ein anderes Thema. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)
