Felix Locke
– Die Unruhe liegt also nicht nur daran, dass junge weibliche Abgeordnete am Rednerpult stehen. Man muss auch ganz klar sagen, dass der Text des Antrags zur Generationengerechtigkeit schon in der Begründung sehr schwammig ist. Ja, die Bevölkerung wird immer älter. Ja, der demografische Wandel ist auch in der Politik spürbar. Aber Sie suggerieren schon allein durch den Antragstext, dass alle Probleme geheilt werden, wenn wir das Wahlalter auf 16 absenken. Ich habe es auch im Ausschuss schon gesagt: Wenn wir das einmal durchspielen würden, wenn wir das Wahlalter auf 16 absenken würden und auch alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zwischen 16 und 17 bei der letzten Bundestagswahl eine Partei gewählt hätten, hätten sich die Mehrheitsverhältnisse um maximal 1% verschoben. Der Wandel, den Sie mit dem Antrag suggerieren, ist also einfach nicht gegeben. Auch in unserer Partei – und da bin ich auch ganz offen – gibt es verschiedene Strömungen pro oder contra Wahlrecht mit 16. Dennoch, glaube ich, ist der richtige Weg, erst einmal zu sagen: Wir müssen in die politische Bildung der jungen Menschen investieren. Wir müssen auf kommunaler Ebene in Jugendparlamente investieren. Wir müssen zum Beispiel auch den Bayerischen Jugendring stärken, um vor Ort Jugendarbeit zu machen. All das sind Themen, für die wir uns auch seitens der Staatsregierung eingesetzt haben, für die wir uns starkgemacht haben, die auch zu einer demokratischen Teilhabe junger Menschen führen. Denn – auch das suggeriert der Antrag – es ist mitnichten so, dass man sich nur mit einem Wahlkreuz in einer politischen Debatte demokratisch einbringen kann. Das ist nicht der Fall. Die Wahl ist vielmehr ein hohes und wichtiges Gut in einem demokratischen Prozess, und nicht die ausschließliche, einzige Möglichkeit, wie man sich auch in jungen Jahren engagieren kann. Hier spreche ich als ehemaliger Landes- und Bundesvorsitzender einer Jugendorganisation, der bei sich in den eigenen Reihen auch schon Mitglieder mit 14 Jahren hatte. Man muss auch ganz klar sagen, dass für uns FREIE WÄHLER die Debatte zu kurz kommt, (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) wenn man immer nur am Wahlalter ab 16 schraubt. Wir müssen beides, aktives und passives Wahlrecht, in die Debatte einbringen. Hier sehen wir einfach noch viele große Fragen. Ein Schnellschuss in Richtung einer Veränderung des Wahlalters an der einen oder anderen Stelle mit einem Dringlichkeitsantrag greift hier zu kurz; denn, wie ich auch schon im Ausschuss aufgeführt habe, müssen wir uns ganz klar anschauen, welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn wir das aktive und passive Wahlrecht auf 16 Jahre reduzieren. Wenn die AfD sich in die Debatte mit einbringen möchte, dann zitieren Sie doch bitte richtig aus den Ausschussprotokollen; denn die Argumentation mit den Startups wurde eher von meiner Seite eingebracht, indem ich gesagt habe: Ja, wenn wir das Wahlalter auf 16 Jahre senken, dann müssen wir auch einen Abgeordneten, der gegebenenfalls 16 Jahre alt ist, hier auch nach geltendem Recht behandeln. Ein Abgeordneter, der, wenn wir das Wahlalter senken, mit 16 Jahren hier im Parlament ist, ist auf einmal Arbeitgeber. Der muss eigene Mitarbeiter einstellen. Der trifft Entscheidungen. Der muss gegebenenfalls auch einmal bis nach 22 Uhr arbeiten. Das sind alles Themen, die man nach der heutigen Rechtsprechung zum Wahlalter nicht diskutieren kann. Ja, ich kann in der heutigen Zeit mit 16 Jahren ein Start-up gründen; aber dazu brauche ich die Unterschrift meiner Eltern. Ich kann auch Arbeitsverträge schreiben; aber dazu brauche ich gegebenenfalls auch noch die Erlaubnis meiner Eltern. Worauf will ich hinaus? – Die Diskussion über das Wahlalter wird uns noch lange beschäftigen. Der Weg dahin wird von unserer Seite auch konstruktiv begleitet. Einen Dringlichkeitsantrag in der Form, wie er hier gestellt wird, lehnen wir entschieden ab. Gerne bleiben wir weiter im Dialog für unsere Demokratie, für eine Teilhabe junger Menschen, aber ein Wahlrecht ist kein Experimentierfeld. Eine Wahlrechtsreform muss klug und strategisch langfristig angelegt sein und auch breit gesellschaftlich diskutiert werden. Von daher gibt es von unserer Seite zum jetzigen Zeitpunkt ein klares Nein zu diesem Dringlichkeitsantrag. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
