Stephan Oetzinger
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und werte Kollegen! "Alter Wein in neuen Schläuchen." "Und täglich grüßt das Murmeltier." – Welche Überschrift hätten Sie gerne über dem heutigen Antrag? – Der Antrag ist in der Tat inhaltlich nichts Neues. Der Antrag, meine Damen und Herren, begleitet uns seit vielen Jahren im Hohen Haus. Er wurde in den vergangenen Legislaturperioden von unterschiedlichen Akteuren immer wieder eingebracht. Allein in der letzten, in der vergangenen 18. Wahlperiode dieses Hohen Hauses gab es insgesamt sechs Anträge bzw. Gesetzesinitiativen verschiedener Fraktionen dazu. (Zuruf der Abgeordneten Doris Rauscher (SPD) und Anna Rasehorn (SPD)) Meine Damen und Herren, die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind ganz eindeutig. Das Grundgesetz sieht für die Wahl des Deutschen Bundestages die Volljährigkeit mit 18 Jahren als Grundlage für die Wahlberechtigung vor, ebenso die Bayerische Verfassung für die Wahl des Bayerischen Landtags und für die Kommunalwahlen. Beide Verfassungen, sowohl das Grundgesetz als auch die Bayerische Verfassung, müssten also geändert werden, wenn man das Wahlalter auf 16 Jahre absenken wollte. Die Hürden dafür sind bekannt: in den Parlamenten eine Zweidrittelmehrheit und in Bayern ein entsprechender Volksentscheid. Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht – das wird wenige verwundern – ist auch die Sachgerechtigkeit gegeben. Es ist sachgerecht, dass das Wahlrecht ein Mindestalter von 18 Jahren bei der Wahl des Deutschen Bundestags und des Bayerischen Landtags sowie bei den Kommunalwahlen vorsieht. Auch die Tatsache, dass man das aktive und das passive Wahlrecht, das heißt sowohl wählen zu dürfen als auch gewählt werden zu können, miteinander verknüpft, ist aus unserer Sicht nur sachgerecht und folgerichtig. Der Gleichklang von Volljährigkeit und Wahlalter hat sich dabei aus unserer Sicht in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten bewährt. Das Erreichen der Volljährigkeit ist eine deutliche rechtliche Zäsur. Damit einhergehen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, die man eigenverantwortlich begründen kann, die man dann aber auch gegebenenfalls vor dem Gesetz vollumfänglich verantworten muss. Das Wahlrecht ist das zentrale und grundlegende Recht der Staatsbürger in einer Demokratie schlechthin. Damit übernimmt man Mitverantwortung für politische Entscheidungen und partizipiert an der politischen Willensbildung eines Landes, einer Gesellschaft.
