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Horst Arnold

SPD 13.05.2025 Sitzungen 19/50

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung werden teilweise so dargestellt, als ob es sich bei ihnen um einen Automatismus handele, wie bei Fröschen, bei denen sich aus einer Kaulquappe automatisch ein Frosch entwickelt. So ist es bei Einbürgerungen selbstverständlich nicht. Eine solche Metamorphose muss abgelehnt werden; die im Gesetz stehenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden. Erstens braucht man einen fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Ein rechtmäßiger Aufenthalt bedeutet, dass man sich rechtlich nichts zuschulden kommen lässt. Zweitens muss man einen Sprachnachweis erbringen. Das Sprachzertifikat B1 muss man nach fünf Jahren vorlegen. Das heißt, dass man sich in diesem Zusammenhang auch mit Literatur usw. auseinandersetzt. Ich weiß, dass zumindest der Vorsitzende der AfD bei Interviews nicht einmal ein deutsches Gedicht aufsagen kann. Diejenigen, die im B1-Kurs sind, können eines, ganz kurz. Es ist aber natürlich so, dass dieser Sprachnachweis einiges für sich hat. Drittens ist ein Integrationsnachweis notwendig. Dieser steht im sogenannten Einbürgerungstest. Im Einbürgerungstest werden viele Dinge gefragt, deren Kenntnis man bei jeder Bürgerin und jedem Bürger als bekannt annehmen muss. In diesem Test wird sehr viel abverlangt, und zwar in geografischer, politischer und historischer Hinsicht. Das ist in diesem Zusammenhang aber kein Thema. Der Einbürgerungstest ist hart und wird eine große Rolle spielen. Hat man diesen Test nicht geschafft oder eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt es nicht zur Einbürgerung. Darüber hinaus braucht es den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes, und zwar nicht nur des eigenen, sondern des Lebensunterhalts der ganzen Familie. Dies ist eine ziemlich komplizierte Prüfung. Jemand, der Sozialhilfe bezieht bzw. von Sozialleistungen lebt, hat diese Chance nicht. Davon sind Gastarbeiter ausgenommen. Bei ihnen gibt es eine Sondersituation. Wir alle wissen aber, was die AfD davon hält, wenn einem 93-jährigen Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt wird. Ganz zum Schluss kommt es auf eine unterschriebene Loyalitätserklärung an, dass man für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsteht. Meine Damen und Herren, das ist ganz entscheidend. Würde einer dieser Bewerber unter Beobachtung – ob das gesichert ist oder nicht – des Verfassungsschutzes des Bundes stehen oder eines der Landesämter für Verfassungsschutz, würde er oder sie nicht eingebürgert werden und auch kein Deutscher oder keine Deutsche werden. Damit sage ich Ihnen für die Zukunft und die Perspektive: Menschen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind willkommen. Dass Loyalitätskonflikte entstehen, liegt in der Natur der Sache selbst. Sie haben ohne Not die bayerische Staatsbürgerschaft erwähnt. Wir alle kennen unzählige Beispiele dafür, wie das bayerische Bewusstsein mit dem bundesdeutschen Bewusstsein kämpft. Letztendlich wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Gründungsphase von Bayern abgelehnt. Haben Sie doch bitte in diesem Zusammenhang keine Angst, dass es irgendwie anders wird. Die Voraussetzungen nach dem Gesetz, auch wenn es geändert wird, bleiben in ihren Essentialia. Diese sind so beschaffen, dass wir Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft auf diesem Wege erhalten, vertrauen können, dass sie wissen, dass sie leisten, dass sie rechtstreu sind und dass sie – das ist dagegen bei einigen hier in diesem Hause nicht immer der Fall – die freiheitliche demokratische Grundordnung als solche schätzen, würdigen und verteidigen. Deswegen ist der Antrag abzulehnen. (Anna Rasehorn (SPD): Eine sehr gute Rede!)

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