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Horst Arnold

SPD 13.05.2025 Sitzungen 19/50

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion hier scheint mir etwas von der eigentlichen Norm abzuweichen, die zu besprechen ist. § 188 des Strafgesetzbuchs – zur Vermeidung von Wiederholungen – ist keine eigene Strafnorm, sondern eine Strafzumessung. Diese Strafzumessung ist nicht nur darin zu sehen, dass das eine Beleidigung gegenüber einem Politiker oder einer Politikerin ist. Ich lese Ihnen den Wortlaut einmal vor: "und die Tat geeignet ist, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren". Das ist tatsächlich ein Punkt, über den man reden muss und über den auch geredet worden ist. Am 6. März hat das Bayerische Oberste Landesgericht zum Beispiel die Bezeichnung eines Politikers als "Volksschädling" mit einem Freispruch versehen, weil die Argumentation war: Sein öffentliches Wirken ist dadurch nicht erheblich erschwert. – Nehmen Sie einmal diese Rechtsprechung zur Kenntnis. So einfach ist es nicht. Dann ist es auch gar nicht so einfach zu sagen: Die Meinungsfreiheit wird eingeschränkt: denn die Meinungsfreiheit endet dort, wo Straftaten begangen werden. Eine Straftat ist die Herabwürdigung einer Person. Bei der Strafzumessung des § 188 des Strafgesetzbuchs ist es auch noch so, dass das Wirken in der Öffentlichkeit erheblich erschwert wird. Ich kann Sie daher also tatsächlich als Volksschädlinge bezeichnen, und Ihre Wirkung ist nicht erheblich beeinträchtigt, weil das nämlich die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes zulässt. Vor diesem Hintergrund ist doch sehr viel möglich. Sie brauchen nicht besorgt zu sein, dass in diesem Zusammenhang Politikerinnen und Politiker wie Mimosen durch das Land gehen und Strafanträge stellen, um die Staatsanwaltschaft zu veranlassen, unangemessene Durchsuchungsmaßnahmen und letztlich unangemessene Anklagen zu erheben, sondern das wird geprüft. Das ist das Wesen des Rechtsstaates. Schon wieder legen Sie Hand an, indem Sie Normen unvollständig zitieren, indem Sie unvollständige Wahrheiten verbreiten und damit so ein Generalgefühl der Verunsicherung vermitteln; denn in der Tat ist es nicht schön, als Volksschädling bezeichnet zu werden. In der Tat muss ich als Staatsbürger, als Parlamentarier hinnehmen, dass diese Bezeichnung nach der Rechtsprechung unseres Bayerischen Obersten Landesgerichts zu § 188 des Strafgesetzbuchs auch mir gegenüber straffrei ist – das gefällt mir nicht –, auch wenn wir dessen 400. Jubiläum vor einer Woche gefeiert haben. Langer Rede kurzer Sinn: Sie versuchen schon wieder Details grundsätzlich zu verstellen bzw. so zu verändern, dass es Ihnen passt. Aber die eigentliche Aufgabe, sich darum zu kümmern, wie die aktuelle Rechtsprechung in diesem Land vorangeht bzw. ob uns gefällt oder nicht, was sie sagt, lassen Sie vollkommen außer Acht und nennen tatsächlich Heinrich Böll, obwohl Rosa Luxemburg die Urheberin des von Ihnen gebrachten Zitates war. Wahrscheinlich dürfen Sie das in dem Zusammenhang gar nicht sagen; denn die Freiheit des Andersdenkenden ist immer das Maximalgebot. (Heiterkeit bei der AfD) Zusammengefasst ist das ein ablehnungswürdiger Antrag. Er ist vollkommen sinnlos und in der Tat auch nicht zielführend; denn ich habe Ihnen genannt, was mit dem § 188 möglich ist. Wer lässt sich als Politikerin oder als Politiker, egal welcher Couleur, schon gerne als Volksschädling bezeichnen, um zu wissen, dass das straffrei ist? (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion betreffend "Regelüberprüfung der Schutzberechtigung wieder einführen – Asyl ist Schutz auf Zeit, kein Vehikel der Einwanderung", Drucksache 19/4894, bekannt. Mit Ja haben 29 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 129 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf: Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Martin Böhm, Dieter Arnold u. a. und Fraktion (AfD) Vermeidung von doppelter oder mehrfacher Staatsbürgerschaft wieder zum Leitprinzip erheben (Drs. 19/5006) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Erster Redner ist Herr Abgeordneter Maier für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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