Alexander Hold
Das Zweite. Ihr Beispiel mit den Polizeibeamten ist ja gar nicht so schlecht. Wenn eine Beleidigung im rein privaten Raum stattfindet, werden die Staatsanwaltschaften natürlich oftmals sagen: Macht das unter euch aus. – Dafür gibt es auch die Privatklage. Es ist ja nicht so, dass man das nicht staatlich verfolgen würde, aber es besteht kein öffentliches Interesse, wenn es im Keller stattgefunden hat. Man kann Privatklage erheben; dann wird der Staat diese Straftat (Zuruf von der AfD: Eine Schande!) auf jeden Fall verfolgen. (Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Wenn es aber im öffentlichen Raum oder gegen Personen des öffentlichen Lebens wie zum Beispiel einen Polizeibeamten im Dienst passiert – das haben Sie genau richtig gesagt –, verfolgt das unser Staat selbstverständlich. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Hold.
