Richard Graupner
Ihre letzte Bemerkung lässt in Bezug auf Ihr Niveau tief blicken, aber das ist nicht der Anlass meiner Wortmeldung gewesen. Was mich zur Wortmeldung veranlasst hat, war Ihr Beispiel mit dem Gartenzaun; das kenne ich nämlich aus meiner Dienstzeit. Wir haben häufig Anzeigen privater Natur gehabt: Gartenzaun, Beleidigungen und Ähnliches. Ich kann mich nicht an einen Fall erinnern, in dem das seitens der Justiz verfolgt worden wäre, sondern es wurde unter Nachbarn stets auf den Privatklageweg verwiesen. Anders war es zum Beispiel, wenn Polizeibeamte beleidigt worden sind; da hat die Justiz dann gesagt: Das lassen wir nicht zu. Hier werden wir auch entsprechend streng vorgehen. Das sind die Leute, die jeden Tag auf der Straße ihren Dienst tun. Die lassen wir nicht beleidigen. – Warum soll es in den Fällen, über die wir sprechen, nicht ebenso für die Justiz möglich sein zu differenzieren: Ist es eine Beleidigung über den Gartenzaun, oder ist es die Beleidigung eines Mandatsträgers oder jemandes, der sich öffentlich engagiert? Das kann ich nicht verstehen, das kann ich nicht nachvollziehen. Natürlich ist es gerade für die Justiz möglich – das müssten Sie ja wissen –, differenziert und angemessen zu reagieren.
