Martin Stock
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Nicht einmal zehn Monate vor der nächsten Kommunalwahl sind bayernweit Parteien, Kreis- und Ortsverbände damit beschäftigt, ihre Listen vorzubereiten, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, zu platzieren und aufzustellen. Politik und Demokratie – das wissen wir alle – leben davon, sich einzusetzen und zu engagieren. Unser Gemeinwesen ist nur so stark wie die Summe derer, die bereit sind, sich persönlich für unseren Staat und dessen Bevölkerung einzubringen. Erst neulich habe ich wieder eine aus meiner Sicht sehr geeignete Person aus meinem Stimmkreis angesprochen und sie gefragt, ob sie nicht auch bereit wäre, sich um ein kommunalpolitisches Amt zu bewerben. Ich war vorbereitet auf Aussagen wie "Na ja, die trockene Politik interessiert mich nicht" oder "Ich habe mit Familie und Beruf gerade genug um die Ohren". Das war aber nicht das, was ich zu hören bekam. Was sie sagte, war: "Lust hätte ich schon, aber immer diese ganzen Kommentare im Netz und diese Beleidigungen, die man sich anhören muss. Ich habe Kinder und will nicht, dass sie deswegen gemobbt werden. Das tue ich mir nicht an." – Dieses "Das tue ich mir nicht an" ist wahrlich kein Einzelfall. Es gilt parteiübergreifend und betrifft nicht nur uns Parteipolitiker allgemein, sondern die Grundfesten unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Wir müssen daher auch weiterhin nach außen das ganz klare Signal senden: Wir verteidigen die Einsatzbereiten, die Willigen. Wir verteidigen damit auch unsere Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gilt das Motto: "Gib Hates keine Chance!" (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Da bricht sich eine Stimmung Bahn, die sich auch in Zahlen manifestiert. Fast zwei Drittel der vom Kommunalen Monitoring befragten Bürgermeister und Landräte gaben an, ihr Verhalten aufgrund der erlebten Vorfälle geändert zu haben. Die Befragten gaben an, gegenüber ihrer Umgebung misstrauischer geworden zu sein. Sie äußern sich zu bestimmten Themen seltener, verzichten auf die Nutzung sozialer Medien oder meiden bestimmte Orte und Veranstaltungen. Das war letztlich auch eine Vorgeschichte zur Verschärfung des hier in Diskussion stehenden § 188 StGB. Die andere ganz konkrete und bis heute unfassbare Vorgeschichte war der skrupellose Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke durch einen Rechtsextremisten. Ein solch entsetzliches Ereignis gepaart mit der gerade beschriebenen zunehmenden Haltung "Weg vom Engagement, Rückzug ins Anonyme, Private" kann und darf nicht ohne Folgen bleiben. Der Antrag der AfD auf Streichung eines – Achtung! – Bundesgesetzes, wie es das Strafgesetzbuch ist, ist letztlich, wie es bei AfD-Anträgen so oft ist, erneut nur ein müder Aufguss einer bereits an zuständiger Stelle – nämlich in Berlin – geführten Debatte. Offensichtlich findet man in Bayern keine änderungswürdigen Gesetze. Da ist es wenig hilfreich, wenn der Redner der AfD im Bundestag in seinem Beitrag zu dieser Debatte selbst von einem "inkompetenten Korruptionsstadel", von "Herrschenden, die in Saus und Braus leben" und, mit namentlichem Bezug, Bundespolitiker wenig geistvoll als "Hofnarren", "dumm", "böse" oder "durchtrieben" bezeichnet. Ich frage mich wirklich ernsthaft: Was ist das für ein Stil? Entspricht das dem selbstgesetzten Anspruch auf nur ein Mindestmaß an sachlichem Niveau? – Wenn Sie wirklich wollen, dass § 188 StGB in Zukunft nicht mehr benötigt wird, dann ändern Sie Ihre Wortwahl und hören Sie endlich auf, durch diese ausgrenzende Rhetorik weiter zu schüren und anzustacheln. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Zwei weitere Narrative – sie wurden auch gerade wiederholt – will ich noch gerne widerlegen: Eines betrifft die Erzählung, das sei ein Majestätsbeleidigungsparagraf, von Politikern geschaffen, um jede Kritik des Volkes an ihrer Arbeit zu unterbinden. Um mich als Politiker nicht dem Vorwurf der Befangenheit auszusetzen, möchte ich das oberste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, zitieren, das gesagt hat: "Der erhöhte strafrechtliche Ehrenschutz wird den im politischen Leben stehenden Personen nicht um ihrer selbst willen gewährt, sondern um ihr öffentliches Wirken vor unsachlichen Beeinträchtigungen zu schützen [...]. [...] Politische Auseinandersetzungen, die in üble Nachrede und Verleumdung ausarten, gefährden die Freiheit des politischen Handelns, also die Grundlage der Demokratie. Die Strafschärfung […] dient daher der Erhaltung dieser Grundlage und des inneren politischen Friedens." Dem ist nichts hinzuzufügen. Interessant ist auch Folgendes. Die gleiche Partei, die heute mit ihrem Antrag eindringlich für eine Abschaffung dieser Norm wirbt, beruft sich andernorts selbst darauf. Wenn die sächsische AfD den dortigen Innenminister wegen einer Äußerung unter anderem auch wegen § 188 StGB belangen will (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) und – so geschehen – auch anzeigt, so ist das, wie bei jedem anderen auch, ihr gutes Recht in einem demokratischen Rechtsstaat. Ob es von Souveränität zeugt, ist eine andere Frage. Wenn Sie dann aber zeitgleich hier die Abschaffung fordern, merkt man die dahinter stehende Scheinheiligkeit. Hören Sie mit dieser Doppelmoral auf! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Ein weiterer Vorwurf wird immer wieder erhoben – er steht auch so im Antrag der AfD –, nämlich dass die Strafschärfung dazu führe, dass die Bürger sich aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr trauen würden, ihre Meinung zu äußern. Das ist fast schon skurril. Ich sehe doch gerade an dem Beispiel des eben zitierten Redners aus der AfD-Bundestagsfraktion: Jeder in Deutschland hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern, möge sie manchmal auch sehr unerträglich sein. Die Meinungsfreiheit in Deutschland hat aber nach dem Grundgesetz garantierte Grenzen. Beleidigungen, Verleumdung, Volksverhetzung, Hassreden und Aufrufe zur Gewalt sind Beispiele für Äußerungen, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. (Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Dort, wo Grenzen bewusst und vorsätzlich überschritten werden, bedarf es Sanktionen. Das mit den Grenzüberschreitungen müsste Ihnen ja eigentlich ganz recht sein. Wir hingegen betreiben effektiven Grenzschutz. So wie seit dem ersten Tag seines Amtsantritts unser Bundesinnenminister an der deutschen Außengrenze, so setzen und ziehen wir auch Grenzen im sozialen Nahbereich – durch rote Linien, die gezogen werden und die auch notwendig sind, um einer weiteren Vergiftung des gesellschaftlichen und auch des politischen Klimas durch Diffamierung und Verunglimpfung entgegenzuwirken. So funktioniert effektiver, wirksamer Grenzschutz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, Beleidigungen von Politikerinnen und Politikern gab es schon immer – das ist nicht das Problem; sie haben heute aber eine ganz andere Dimension als früher. Was früher am Stammtisch im geschlossenen Raum erzählt wurde und genauso schnell wieder verflog, ist heute im Netz rasant verbreitet, erreicht jeden und bleibt ewig abrufbar. Daher sage ich abschließend klar: Wer sich im politischen Bereich engagiert, muss auch mit deutlicher Kritik umgehen und leben können. Anzeigen nach § 188 StGB sollten die Ausnahme bleiben. Aber für die wirklich krassen Fälle bleibt diese Vorschrift zur Disziplinierung ein durchaus effektives Schwert, das wir auch weiterhin benötigen. Ziel, Zweck und Leitgedanke ist und sollte für uns alle stets eine Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas sein, frei von Angst, Hass und Hetze, und eine gesunde Streitkultur mit gegenseitigem Respekt, Mut statt Wut und Haltung statt Spaltung. Oder um es mit den Worten der am letzten Freitag leider verstorbenen Holocaust-Überlebenden und ewigen Mahnerin Margot Friedländer zu sagen: Respektiert Menschen, für euch, für die Demokratie. Seid Menschen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Martin Huber, AfD-Fraktion.
