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Alexander Hold

FREIE WÄHLER 13.05.2025 Sitzungen 19/50

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Abgeordnete Böhm von der AfD-Fraktion hat vorher gesagt: Unser Antrag enthält nichts Unmögliches, er enthält nichts Verwerfliches. – Ich ergänze: Er enthält auch nichts Sinnvolles. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der CSU) Erstens. Ja, es gab früher eine zwingende einmalige Regelüberprüfung nach drei Jahren des asylrechtlichen Status. 2022 hat man das zugunsten einer anlassbezogenen Widerrufsprüfung geändert. Man hat sich davon eine Entlastung des BAMF erhofft. Es spricht einiges dafür, aus sicherheitspolitischen und migrationspolitischen Aspekten tatsächlich eine Regelüberprüfung zu machen. Aber schauen wir uns mal die Zahlen an: 2024 gab es über 52.000 Überprüfungen mit einer Quote des Widerrufs von 4,2 %. Wenn man das Ganze zu Ende denkt, würden bei einer Regelüberprüfung die Belastungen des BAMF massiv steigen. Mit Sicherheit würde die Widerrufsquote dadurch letzten Endes absinken. Auf Deutsch: Die anlassbezogene Überprüfung ist schlicht und einfach flexibler. Als Beispiel kann man sagen: Sollten sich die Verhältnisse in Syrien so ändern, dass Widerrufe des Schutzstatus möglich sind, dann kann das BAMF sich 550.000 Syrer mit einem asylrechtlichen Schutzstatus herauspicken und bei jedem Einzelnen prüfen. Bei einer Regelüberprüfung, wie Sie es wollen, müssten aber alle zwei Jahre alle überprüft werden, auch die, bei denen der Widerruf völlig unwahrscheinlich ist. Das heißt, die Syrer, die theoretisch mit einem Widerruf rechnen müssten, würden noch Jahre länger auf den Widerruf warten. Es ist also im Grunde völlig kontraproduktiv. Die Kräfte wären gebunden, und die notwendige Flexibilität ginge verloren. Ja, wenn man sich die Zahlen anschaut, dann spricht einiges dafür, dass zu Ampel-Zeiten im Vollzug diese Flexibilität nicht ausreichend genutzt worden ist. Es wird jetzt Aufgabe des neuen Bundesinnenministers sein, den Vollzug zu verbessern, den Vollzug so zu gestalten, dass er umfassend und beschleunigt zu einer Überprüfung führt. Aber es gibt keinen Grund, an den Rechtsnormen irgendetwas zu ändern. Das Zweite: Sie wollen ausschließlich noch befristete Schutztitel. Ein genereller Ausschluss von internationalen Schutzberechtigungen, von der Erteilung von unbefristeten Aufenthaltstiteln, ist EU-rechtswidrig. Man hat, wenn man selber für seinen Lebensunterhalt sorgt und wenn man sich nichts zuschulden kommen lässt, nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt einen Anspruch auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Das hatten wir heute doch schon: Wer seinen Lebensunterhalt selber verdient, wer sich hier integriert und sich nichts zuschulden kommen lässt, ist hier doch letzten Endes willkommen. Es ist problemlos der Entzug des Daueraufenthaltstitels möglich, wenn der internationale Schutz nachträglich wegfällt, wenn er aberkannt, beendet oder nicht verlängert wird, also auf Deutsch: Es ist nicht notwendig und bringt auch nichts. Das Dritte: Sie wollen eine automatische Ausweisung bei Rücknahme oder Widerruf eines Schutztitels. Auch das ist überhaupt nicht notwendig. Eine Ausweisung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Wenn derjenige eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt, soll mit einer Ausweisung ein direktes Erlöschen des Aufenthaltstitels und eine Ausreisepflicht entstehen. Was ist, wenn wir das nicht machen und wenn der Aufenthaltstitel lediglich zurückgenommen wird, weil die Asylgründe nicht mehr bestehen? – Dann habe ich genau dieselbe Folge. Der Aufenthaltstitel selbst erlischt. Das führt zu einer Ausreisepflicht. Auf Deutsch: Sie gewinnen gar nichts mit Ihrer Ausweisung. Die Rechtslage gibt das auch so letzten Endes her. Viertens. Die sofortige Beendigung der Sozialleistungen nach Widerruf oder Rücknahme. Mit der Rücknahme oder dem Widerruf des Aufenthaltstitels endet auch nach jetziger Rechtslage automatisch der Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II oder XII. Wenn ein Ausländer dann trotzdem noch hier ist, geduldet ist, dann entsteht ein Anspruch auf Asylbewerberleistungen. Verhungern lassen ist schlicht und einfach unzulässig und unmenschlich, gar keine Frage. Die rechtlichen Möglichkeiten, diese Asylbewerberleistungen einzuschränken, zu reduzieren, stehen interessanterweise im Koalitionsvertrag. Das heißt, die neue Bundesregierung hat sich das schon vorgenommen. Wir schauen darauf, ob das tatsächlich umgesetzt wird. Ich gehe mal davon aus, dass das Teil der Asyl- und Migrationswende sein wird. Dann ist auch alles gut, ohne dass wir hier irgendetwas an der Gesetzeslage ändern. Konkret: Alles, was Sie hier beantragt haben – Sie haben recht –, ist nicht unmöglich, ist nichts Verwerfliches. Aber es taugt am Ende schlicht und einfach nur für Ihre Social-Media-Geschichten. Es taugt nichts in einem Parlament, das nur die Rechtsnormen erlässt oder ändert, bei denen es sachlich geboten ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Gute Rede!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Hold. – Nächster Redner ist Herr Kollege Arif Taşdelen für die SPD-Fraktion.

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