Marina Jakob
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Becher, es ist schon ein starkes Stück, uns einen Angriff auf die Natur und auf die Umwelt zu unterstellen. (Lachen bei den GRÜNEN) Wir haben nicht maßlos übertrieben. (Zurufe von den GRÜNEN) Wir setzen keine Umweltprüfung aus. (Zuruf von den GRÜNEN: Was denn dann?) – Wir heben lediglich die Schwellenwerte an; aber jetzt komme ich zum Grund für das Gesetz, (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) – Weitere Zurufe von den GRÜNEN) zur Begründung des Dritten Modernisierungsgesetzes: Wir in Bayern setzen unsere erfolgreiche Linie der Entbürokratisierung und auch der Modernisierung unseres Landes recht entschlossen fort. Bayern steht für Fortschritt, Bayern steht für Innovation, und Bayern steht für eine zukunftsgerichtete Politik. Der Freistaat hat sich zum Ziel gesetzt, die Verwaltung zu modernisieren, Bürokratie abzubauen, um Prozesse effizienter zu gestalten, ohne unsere Standards bei Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu vernachlässigen. Warum denn? – Weil eine moderne Verwaltung nicht nur schneller und günstiger arbeitet, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern mehr Komfort bietet. Die Digitalisierung spielt hier eine Schlüsselrolle. Sie ermöglicht es uns, Abläufe zu vereinfachen, Kosten zu senken und gleichzeitig mehr Transparenz zu schaffen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes sind die neuen Regelungen im Bereich der Verwaltungsverfahren. Mit Artikel 5 Absatz 7 des Kostengesetzes schaffen wir weitere Grundlagen für die digitale Transformation. Aber was bedeutet das konkret? – Durch den verstärkten Einsatz digitaler und automatisierter Verfahren wird die Verwaltung nicht nur effizienter, sondern auch günstiger. Die Einsparungen wollen wir direkt an unsere Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Bis 100 Euro können dort eingespart werden, wenn digitale Antragsverfahren genutzt werden. Das ist nicht nur ein Anreiz, den digitalen Weg zu wählen, sondern auch ein klares Signal: Wer digital geht, spart Geld und auch Zeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Doch die Modernisierung endet nicht bei den Verwaltungsgebühren. Auch im Rahmen der Lärmaktionspläne der Gemeinden gehen wir neue Wege. Hier entfällt die bisherige Zustimmungspflicht der Regierung. Die Kommunen können ihre Lärmaktionspläne zukünftig eigenständig beschließen. Das stärkt die Selbstbestimmung der Gemeinden und reduziert den Verwaltungsaufwand, ganz im Sinne einer starken kommunalen Eigenverantwortung. Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Änderung der Bayerischen Bauordnung. Sie enthält einen wichtigen Schritt für mehr Wohnraum und mehr Eigenverantwortung im Gebäudebestand. Der Einbau weiterer Wohnungen in bestehende Gebäude, also dort, wo auch schon eine Wohnung vorhanden ist, wird künftig im Innenbereich verfahrensfrei. Das betrifft zum Beispiel die Aufteilung der größeren Wohnungen in zwei kleinere Einheiten. Das ist ein Beitrag zur Schaffung von Wohnraum und zur besseren Ausnutzung unseres Gebäudebestandes. Wir setzen vorrangig auf Innenentwicklung statt Zersiedelung, und das ganz ohne neue Baugebiete, Planungsverfahren oder zusätzliche Infrastrukturkosten. Zugleich stellen wir kleinere Anlagen, wie etwa eine Gerätehütte, im Außenbereich bis 20 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt von einem Genehmigungsverfahren frei, sofern dort keine Aufenthaltsräume sind. Das ist ein Ausdruck von Vertrauen in unsere Bürgerinnen und Bürger, und das ist auch das Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Wer ein Gartenhaus aufstellt, soll das ohne Formularflut und Genehmigungsschleifen tun können. Ein weiterer Baustein ist die Neuregelung bei der Feuerbeschau. Künftig wird sie auf Sonderbauten und Gebäude mit konkreten Gefahrenhinweisen beschränkt. Das entlastet nicht nur Gemeinden, sondern auch die Feuerwehren, die sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können. Wir schaffen damit einen Gleichlauf zwischen Bauordnungs- und Brandschutzrecht und stellen sicher, dass nur dort kontrolliert wird, wo tatsächlich Risiken bestehen. Auch hier geht es um differenziertes Handeln, statt alles pauschal zu erfassen. Ganz wichtig ist uns, dass die Bayerische Haushaltsordnung vorsieht: Die Verwendung von Kleinförderungen bis 10.000 Euro muss zukünftig nicht mehr durch aufwendige Verwendungsnachweise belegt werden. Nur in 10 % der Fälle wird eine Stichprobe durchgeführt. Bei der Kommunalförderung gilt diese Regelung sogar bis 100.000 Euro. Dies ist eine echte Entlastung unserer bayerischen Rathäuser. – Lieber Kollege Becher, das haben Sie leider nicht erwähnt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Johannes Becher (GRÜNE): So viel Zeit habe ich nicht gehabt!) Sehr geehrte Damen und Herren, all diese Maßnahmen haben ein gemeinsames Ziel: weniger Bürokratie, mehr Effizienz und eine zukunftsgerichtete Verwaltung. Der Freistaat Bayern zeigt damit einmal mehr, wie Modernisierung gelingt: konsequent, durchdacht und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Ich darf Ihnen versichern: Dies bleibt nicht das letzte Modernisierungsgesetz. Stück für Stück werden wir alles umkrempeln und jede Regelung, jedes Gesetz, das wir in Bayern ändern können, entsprechend ändern und anpassen. Wir fordern Sie alle auf, Mitglieder des Landtags und auch Bürgerinnen und Bürger: Bringen Sie sich konstruktiv ein. Bringen Sie aktiv Vorschläge ein, wo welches Gesetz entsprechend geändert werden kann, zum Wohle von uns Bürgerinnen und Bürgern. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
