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Andreas Hanna-Krahl

GRÜNE 09.04.2025 Sitzungen 19/48

Sehr geehrter Kollege Freudenberger, Sie stellen die Forderung nach einer Krankenhausplanung als Forderung der Opposition dar. Ich verweise in dieser Sache auf § 6 Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes. Die Bundesländer sind nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz verpflichtet, aktiv Krankenhauspläne und Investitionsprogramme aufzustellen. Das heißt, die von Ihnen dargestellte plakative Forderung der Opposition ist im Bundesgesetz festgeschrieben. (Volkmar Halbleib (SPD): Hört, hört!) Die konkrete Frage an Sie: Sie haben durchaus den 7-Punkte-Plan der Ministerin Gerlach mit der Betonung angesprochen, wir sollen Sie doch einfach mal machen lassen. Die Vorstellung dieses 7-Punkte-Plans liegt mittlerweile fast ein halbes Jahr zurück. Wann können wir denn damit rechnen, dass Sie machen?

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