Martin Stock
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Der vorliegende AfD-Antrag – wir haben es gehört – ist wieder einmal ein untauglicher Versuch, der Staatsregierung zu unterstellen, sie würde eine politische Instrumentalisierung der Justiz zur Verfolgung politischer Gegner betreiben. Er reiht sich damit in die wiederholten Versuche der AfD ein – wir haben es gerade wieder gehört –, staatliches Handeln durch die bereitwillige Übernahme einer ihr tatsächlich nicht zustehenden Opferrolle zu delegitimieren. (Beifall bei der CSU) Man muss kein Jurist sein, um zu wissen, dass gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung nur die Staatsanwaltschaften, nicht irgendwelche NGOs oder Meldestellen, ein Ermittlungsverfahren einleiten und nach dem Legalitätsprinzip auch zum Einschreiten verpflichtet sind, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat bestehen. Das gilt selbstverständlich unabhängig von der politischen Ausrichtung der Verfahrensbeteiligten und deren parteipolitischer Couleur. Über die Strafbarkeit einzelner Sachverhalte und über die Anordnung von Eingriffsmaßnahmen, wie zum Beispiel die auch angesprochenen Durchsuchungen, entscheiden bei uns nach wie vor die Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit. Ich hatte erst letzte Woche hier an dieser Stelle die Gelegenheit gehabt, beim Girls‘ Day den im Plenarsaal zahlreich versammelten minderjährigen Schülerinnen das hohe Gut des Prinzips der Gewaltenteilung erklären zu dürfen: Da haben wir die Legislative, hier die Exekutive, und dann haben wir als Drittes noch die unabhängige Judikative. – Ich kann mir nicht vorstellen und hätte mir es auch nicht vorstellen können, dass diese Grundlage unseres Rechtsstaats hier in diesem Hohen Haus ernsthaft in Zweifel gezogen wird. (Beifall bei Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER) Ich bin mir ehrlich gesagt auch nicht sicher, ob Sie das selbst ernsthaft tun. Die pauschal gehaltenen Ausführungen in Ihrer Antragsbegründung sind insgesamt nicht nur polemisch, sie sind auch von zahlreichen unbegründeten Unterstellungen geprägt. Sofern der Antrag einen angeblich gesetzgeberischen Reformbedarf in den Raum stellt mit den Worten, dass – Zitat – "die Staatsregierung […] eine Reform aller relevanten bayerischen Gesetze und Verordnungen sowie aller behördlichen Weisungen […] vorbereiten" soll, sind die Ausführungen derart allgemein gehalten, dass offenbar auch Ihnen selbst nicht genau bewusst ist, wo hier überhaupt gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen soll. Es bleibt auch völlig offen, was mit den angeblich – Zitat – in "den letzten Jahren" erlassenen "zahlreiche[n] Normen" gemeint ist, "welche die Meinungs- und Pressefreiheit" nach Ansicht der Antragsteller angeblich "einschränken" sollen. Der exemplarische Vorwurf, Waffenbehörden würden politisch instrumentalisiert, sie würden waffenrechtliche Erlaubnisse wegen immigrationskritischer Äußerungen und regierungskritischer politischer Aktivität versagen, passt wieder zu der Opferrolle, geht aber völlig fehl. Die Beurteilung der nach dem Waffengesetz maßgeblichen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit fließt vielmehr ein, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller in den letzten fünf Jahren extremistische Bestrebungen verfolgt hat. Das ist das entscheidende Kriterium. Dieser restriktive Ansatz ist gleichsam auch Ausdruck der staatlichen Schutzpflicht in Anbetracht der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen. Meine Damen und Herren, wir schützen die Meinungs- und Pressefreiheit. (Beifall bei Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER) Die durch die bayerischen Staatsanwaltschaften praktizierte konsequente Verfolgung von strafbarem Hass, insbesondere im Internet, (Zuruf von der AfD) dient doch gerade dem Schutz der Meinungsfreiheit. Strafbare Beleidigungen und Bedrohungen führen vermehrt dazu, dass Menschen eingeschüchtert werden und sich aus dem für die Demokratie unentbehrlichen offenen Meinungsaustausch zurückziehen. Das "Kommunale Monitoring zu Hass, Hetze und Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern" hat hierzu festgestellt, dass fast zwei Drittel, 64 %, der befragten ehren- und hauptamtlichen Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie Landräte und Landrätinnen in ganz Deutschland ihr Verhalten aufgrund der erlebten Vorfälle verändert haben. Das ist eine erschreckende Zahl. Die Befragten sind unter anderem gegenüber ihrer Umgebung misstrauischer geworden, äußern sich zu bestimmten Themen seltener oder meiden bestimmte Orte und Veranstaltungen. Diese allseits spürbare Zunahme von Straftaten im Netz und von Bedrohungen gegen Mandats- und Amtsträger dürfen wir doch nicht ignorieren. Wir dürfen doch keine rechtsfreien Räume entstehen lassen. Das erfordert eine wehrhafte Demokratie, die auch durch strafrechtliche Sanktionen geschützt werden muss. (Beifall bei Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER) Dies bedeutet keineswegs eine unzulässige Einschränkung des hohen Rechtsguts und Grundrechts der Meinungsfreiheit. Kritik an Politik und Politikern, wie auch wir sie alle regelmäßig erfahren, ist selbstverständlich erlaubt und elementarer Bestandteil der demokratischen Debatte. Die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerte Meinungsfreiheit gewährleistet, dass Bürger straflos und ohne Furcht vor Strafe zum Ausdruck bringen können, dass sie eine bestimmte Person für ein politisches Amt für ungeeignet halten. Spitzenpolitiker müssen, je nach Einzelfall, auch mehr als andere aushalten können. Die Meinungsfreiheit hat auch in diesen Fällen bei der Abwägung der Schutzgüter ein besonderes Gewicht. Das heißt aber nicht, dass man in einer politischen Position Freiwild ist und sich quasi alles bieten lassen muss. Ein kleiner Einschub: Sie haben den amerikanischen Vizepräsidenten J.D. Vance als Kronzeugen der Meinungsfreiheit zitiert. Ich erinnere an das Verhalten seines Chefs. Ich weiß nicht, ob der momentan bei der AfD hoch im Kurs steht oder nicht. Je nachdem, ob man in dieser Frage Frau Weidel oder Herrn Chrupalla folgt, gibt es unterschiedliche Auffassungen in der AfD zu dem Verhalten von Präsident Trump. Wenn man sich aber anschaut, dass Herr Trump einfach mal ein paar akkreditierte Journalisten der AP aus dem Weißen Haus geschmissen hat, weil ihm ihre Berichterstattung missliebig war, und erst ein Richter diese Journalisten wieder zurückholen musste, kann ich nur sagen: Ist das wirklich Ihr Kronzeuge für die Meinungsfreiheit? Ich denke, diese Belehrung von der anderen Seite des Atlantiks können wir uns hier ersparen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Zu dem genannten konkreten Fall des Amtsgerichts Bamberg kann ich nur so viel sagen: Diesem Hohen Haus, also dem Parlament, steht es nicht zu, die erfolgte Verurteilung des Angeklagten wegen des Vorwurfs, eine Person des öffentlichen Lebens verleumdet zu haben, zu bewerten, Stichworte Gewaltenteilung und richterliche Unabhängigkeit. Da Sie offensichtlich Herrn Vance und die amerikanische Exekutive sehr schätzen, füge ich hinzu: Wir geben weder Millionen aus noch setzen wir uns irgendwelche Käsehüte auf, um die Ernennung von uns gewogenen Richtern zu beeinflussen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Um auch das nächste Narrativ zu widerlegen: In dem genannten Verfahren gab es natürlich auch keinerlei Weisungen des Staatsministeriums der Justiz gegenüber der Staatsanwaltschaft. Die in richterlicher Unabhängigkeit erfolgte Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Somit wird in der nächsten Instanz zu prüfen sein, ob diese Tat geeignet war, das öffentliche Wirken der Ministerin erheblich zu erschweren oder nicht. Andernfalls – so sieht es das Strafgesetzbuch vor – haben wir hier ein Mindestmaß von sechs Monaten Freiheitsstrafe. Das bayerische Justizministerium wird in eigener Zuständigkeit und unabhängig von diesem Fall die Entwicklung bei der Anwendung dieser noch recht neuen Strafrechtsvorschrift prüfen, um etwaigen rechtspolitischen Handlungsbedarf festzustellen. Für eine Streichung des besagten § 188 StGB besteht jedenfalls aktuell kein Anlass. Unser Rechtsstaat muss wehrhaft bleiben. Das klare Signal lautet: Wir vertrauen unserer unabhängigen Justiz. Herabwürdigungen und persönliche Diffamierungen haben bei uns keinen Platz. Deswegen lehnen wir diesen Dringlichkeitsantrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
