bayern.landtag.de ↗

Jenny Schack

CSU 09.04.2025 Sitzungen 19/48

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir Anfang der Woche eine Netzleitstelle eines Verteilnetzbetreibers bei mir in Schwaben mal live angesehen, um nicht nur Gespräche zu führen, sondern zu sehen, wie es direkt vor Ort aussieht und was ein Brownout überhaupt ist. Wenn Sie das so definieren, Herr Meier, dass es herbeigeführt ist, und dann gleichzeitig sagen, dass es das immer wieder gibt und wir das gar nicht so wollen, dann widerspricht sich das in sich selbst. Aber lassen wir das stehen. Dort, in dieser Netzleitstelle, wird gesteuert, überwacht und das Netz geführt. Dort wird auch sichergestellt, dass der Strom sauber durch unsere Netze fließt, wenn möglich ohne Unterbrechung oder Schwankungen. In den letzten Jahren haben wir – wir haben es ja auch gerade gehört – die erneuerbaren Energien in Deutschland stark ausgebaut. Das ist ganz unbestreitbar natürlich auch ein Erfolg. Im vergangenen Jahr hatten wir, nur um es ganz kurz zu nennen, einen Zubau von über 16 Gigawatt bei der Solarleistung, mehr noch als im Jahr zuvor. Zwei Drittel dieses Zubaus wurde an Fassaden gemacht, das wurde auf Gebäuden installiert, und der Rest auf großen Flächen. In Bayern selbst wurden letztes Jahr 4 Gigawatt Solarleistung installiert. Das ist ein Trend, der stetig nach oben geht. So gut dieser Trend auch ist – in dem Sinne, dass man erneuerbare Energien haben will –, so ist er gleichzeitig etwas, das Herausforderungen mit sich bringt. Das sehen wir ganz klar. Unsere Stromnetze haben zunehmend damit zu kämpfen. Sie stoßen an Belastungsgrenzen, insbesondere – das hat ein Gespräch heute ergeben – in Niederbayern. Dort haben wir gesehen, dass zeitweise zu viel Sonnenenergie ins Netz drückt und diesem dann die Überlastung droht. Bei mir in Schwaben hält sich das noch in Grenzen. Da haben wir das netzseitig noch ganz gut im Griff. Redispatches waren dort bisher nicht notwendig. Doch der Druck auf die Netze durch PV ist deutlich. Das ist völlig klar. Er bringt nicht nur Risiken für die Netzstabilität mit sich, sondern auch die Gefahr von temporären Übertragungsengpässen, und das macht im Zweifel sogenannte Brownouts notwendig. Das heißt – wir haben es eben schon gehört –, das ist eine gewollte teilweise Abschaltung – wenn man so will – von Teilen. Aber das ist Gott sei Dank immer noch etwas, was wir nicht sehen und was wir nicht als willkürlich sehen, worüber man aber sprechen muss und was es zu verhindern gilt. Das Solarspitzengesetz, das Anfang des Jahres vom Bundestag beschlossen wurde und nun seit März dieses Jahres auch wirksam geworden ist, hat sich auch zum Auftrag gemacht, das zu verhindern. Es zielt darauf ab, temporäre Erzeugungsüberschüsse besser zu steuern. Das betrifft neue Anlagen, die in Betrieb genommen werden. Was bedeutet das Solarspitzengesetz konkret? – Ich sage es nur ganz kurz: Es gibt keine Einspeisevergütung mehr, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Neue Solaranlagen müssen mit Smartmeter und Steuerbox ausgestattet werden. Falls eine neue Solaranlage ohne smarte Mess- und Steuerungstechnik ans Netz geht, wird die Stromeinspeisung der Anlage pauschal auf 60 % ihrer Nennleistung begrenzt. Das neue Solarspitzengesetz ist sinnvoll. Es ist wirkungsvoll, es hilft, besser zu steuern, wie viel Strom in die Netze eingespeist wird. Jetzt ist aber die Frage – und da kommen wir zum Kern dessen, was die FREIEN WÄHLER hier auch fordern –: Was ist, wenn es sich um eine Anlage handelt, die eben vor diesem Solarspitzengesetz ans Netz ging? Die Frage ist, wie diese bei Bedarf gesteuert und im Zweifel sogar abgeschaltet werden kann, gerade wenn es sich um kleine Anlagen handelt. Darauf hebt der Antrag der FREIEN WÄHLER ab. Wir haben in der Tat das Problem, dass die Anlagen zwar ab – übrigens – 7 Kilowatt-Peak steuerbar sein müssen. Aber man sieht, dass das in der Praxis nicht immer funktioniert. Die sind teilweise einfach nicht ansteuerbar, können nicht abgeschaltet werden. Hier sehen wir tatsächlich Probleme. Je kleiner, desto weniger steuerbar sind sie oft. Das sieht man dann wirklich auch, wenn man in einer Netzsteuerzentrale ist, wie ich das am Montag live vor Augen hatte. Fakt ist – und da muss ich einfach noch mal sehr deutlich auf Ihren Antrag eingehen –: Wir werden es im Bund nicht schaffen, dass das bis Ostern irgendwie schnell geregelt ist. Sorry, aber das ist völlig unrealistisch. Deswegen müssen wir natürlich nicht verzagen. Wir unterstützen als CSU natürlich nichtsdestoweniger ausdrücklich den Wunsch, dass die EE-Anlagen besser steuerbar sein müssen. Ich sehe aber nicht, dass wir an ein Übergangsgesetz, namentlich § 100 EEG, ranmüssen. Die FREIEN WÄHLER schreiben in ihrem Antrag, dass es möglich ist, dass man bei Anlagen von Betreibern, die ihre gesetzlichen Pflichten verletzen, eine – Zitat – "Netztrennung" vornimmt. Ja, in Hochlastsituationen ist es natürlich wichtig – wir reden die ganze Zeit darüber –, dass man gegensteuern kann. Aber – und jetzt kommt das Aber – das können wir heute schon, mit § 13 Absatz 1 und § 13 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes. Das ist schon möglich. Jetzt haben wir diese zwei Möglichkeiten. § 13 Absatz 1 – ganz kurz, das kennen Sie alle, das haben Sie schon tausendmal gehört, darauf will ich gar nicht näher eingehen – ist der Redispatch. Das ist inzwischen – das muss man einfach sagen – in vielen Bereichen Bayerns Alltag, nicht bei mir in Schwaben, aber anderswo. § 13 Absatz 2 ist der harte Eingriff. Das ist im Prinzip das letzte Mittel, und das ist auch nicht das, was nebenbei mal angewendet wird, sondern das ist das, was man im besten Fall auch verhindern will: Das ist der Eingriff durch den Verteilnetzbetreiber nach § 13 Absatz 2. Das heißt, dass der Verteilnetzbetreiber einzelne Lastknoten – und das ist eine bewusste Entscheidung – einfach abschaltet, bis der Hub erreicht ist, der vom Übertragungsnetzbetreiber angefordert wird. Noch mal einfacher oder langsamer: Wir haben die großen Netze. Wenn da zu viel durchrauscht, dann wird gesagt: Liebe Verteilnetzbetreiber – beispielsweise bei mir in Schwaben –, schaut jetzt mal, wo wir etwas rausnehmen können, damit nicht mehr so viel eingespeist wird und das Netz funktioniert. Es gilt aber nicht nur, die Steuerungsmöglichkeiten zu erhöhen. Wir brauchen auch Speicher. Da sind wir gerade dran. Im neuen Koalitionsvertrag wird das noch mal festgezurrt, dass wir eben auch auf Speicher setzen. Auch bei mir sind beispielsweise zwei Großspeicher geplant. Aber wir müssen das natürlich miteinpreisen. Im EEG sind zudem Sanktionsmöglichkeiten definiert. Das nur ganz schnell: Zahlungen bei Pflichtverstößen sind in § 52 definiert, Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen in § 52a. Ja, darauf zielt auch der Antrag der FREIEN WÄHLER ab. Hier gibt es eine Zwölfmonatsfrist, aber auch da ist man schon – ich mache es ganz kurz – am Sprechen. Der Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER ist richtig. Wir haben jedoch bereits Möglichkeiten, im Ernstfall einzugreifen. Wir müssen nur konsequent bestehende rechtliche Möglichkeiten, die wir bereits haben, nutzen. In der Sache sind wir aber dabei und stimmen zu. (Beifall bei der CSU)

Alle Reden von Jenny Schack Protokoll ↗