Ludwig Hartmann
Die Abstimmungszeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Nun kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Keine Kürzung des Zuschusses an das Frauenhaus München" auf der Drucksache 19/5567. Der Änderungsantrag wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlen. Die Abstimmungszeit beträgt zwei Minuten. Die Abstimmung ist freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 18:41 bis 18:43 Uhr) Die zwei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Es folgt nun die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Auf dem Weg zum bayerischen Gehörlosengeld – Einmalzahlung für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen in Bayern" auf der Drucksache 19/5572. Dieser Änderungsantrag wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen ebenfalls zur Ablehnung empfohlen. Die Abstimmungszeit beträgt zwei Minuten. Die Abstimmung ist freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 18:43 bis 18:45 Uhr) Die zwei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Es folgt nun die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Für Bayerns Kitas I – Sonderinvestitionsprogramm zur Schaffung qualitativ hochwertiger Bildungs- und Betreuungsangebote" auf der Drucksache 19/5582. Dieser Änderungsantrag wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen ebenfalls zur Ablehnung empfohlen. Die Abstimmungszeit beträgt zwei Minuten. Die Abstimmung ist freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 18:46 bis 18:48 Uhr) Die zwei Minuten sind um. Die Abstimmung ist geschlossen. Es folgt nun die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Für Bayerns Kitas II – Betriebskostenförderung jetzt erhöhen" auf der Drucksache 19/5583. Auch dieser Änderungsantrag wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlen. Die Abstimmungszeit beträgt zwei Minuten. Die Abstimmung ist freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 18:48 bis 18:50 Uhr) Die zwei Minuten sind um. Die Abstimmung ist geschlossen. Ich gebe jetzt die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt, zunächst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend "Frauenhäusern und Fachberatungsstellen helfen und Gewaltschutz stärken" auf Drucksache 19/5565. Mit Ja haben 35, mit Nein 120 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 19) Wir kommen zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Keine Kürzung des Zuschusses an das Frauenhaus München" auf der Drucksache 19/5567. Mit Ja haben 34, mit Nein 117 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 20) Damit kommen wir zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Auf dem Weg zum bayerischen Gehörlosengeld – Einmalzahlung für Gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen in Bayern" auf der Drucksache 19/5572. Mit Ja haben 34, mit Nein 116 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab 1 Stimmenthaltung. Auch dieser Änderungsantrag ist damit abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 21) Wir kommen damit zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Für Bayerns Kitas I – Sonderinvestitionsprogramm zur Schaffung qualitativ hochwertiger Bildungs- und Betreuungsangebote" auf der Drucksache 19/5582. Mit Ja haben 32, mit Nein 118 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 22) Damit kommen wir zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Für Bayerns Kitas II – Betriebskostenförderung jetzt erhöhen" auf Drucksache 19/5583. Mit Ja haben 34, mit Nein 119 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Auch dieser Änderungsantrag ist abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 23) Wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 10 selbst. Dieser wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung mit Bericht auf der Drucksache 19/5930 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 10 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Die Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der AfD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Damit ist der Einzelplan 10 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die nicht einzeln abgestimmt wurde, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge kann über Plenum Online eingesehen werden. (Siehe Anlage 24) Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor: "Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, die aufgrund der in den parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen bei der endgültigen Fassung des Nachtragshaushalts 2025 vorzunehmen." Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Gegenstimmen liegen nicht vor. Es so beschlossen. Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 19/5930 weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/5595 bis einschließlich 19/5615, 19/5679 bis einschließlich 19/5682 und 19/5783 bis einschließlich 19/5786 ihre Erledigung gefunden haben. Wir fahren mit dem Einzelplan 12 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und den hierzu eingereichten Änderungsanträgen fort. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025, Einzelplan 12, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/5241 bis einschließlich 19/5282, 19/5467, 19/5468, 19/5483 und 19/5489 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 19/5931 zugrunde. Zunächst ist auf Wunsch der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN über ihren Änderungsantrag betreffend "Sonderprogramm Hochwasserschutz im ländlichen Raum" auf Drucksache 19/5245 namentlich abzustimmen. Die Abstimmung erfolgt wieder in elektronischer Form. Der Änderungsantrag wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlen. Die Abstimmungszeit beträgt zwei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 18:54 bis 18:56 Uhr) Die zwei Minuten sind um. Die Abstimmung ist geschlossen. Ich unterbreche kurz die Sitzung, bis das Ergebnis vorliegt. (Unterbrechung von 18:57 bis 18:58 Uhr) Ich nehme die Sitzung wieder auf und gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend "Sonderprogramm Hochwasserschutz im ländlichen Raum" auf Drucksache 19/5245 bekannt. Mit Ja haben 35, mit Nein 120 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 25) Wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 12 selbst. Der Einzelplan 12 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung mit Bericht auf Drucksache 19/5931 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 12 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Die Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der AfD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Einzelplan 12 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die nicht gesondert abgestimmt wurde, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge kann über Plenum Online eingesehen werden. (Siehe Anlage 26) Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor: "Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, die aufgrund der in den parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen bei der endgültigen Fassung des Nachtragshaushalts 2025 vorzunehmen." Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Es ist so beschlossen. Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 19/5931 weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/5258 bis einschließlich 19/5282, 19/5467, 19/5468, 19/5483 und 19/5489 ihre Erledigung gefunden haben. Nun kommen wir zum Einzelplan 13 für den Geschäftsbereich der Allgemeinen Finanzverwaltung und den hierzu eingereichten Änderungsanträgen. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025, Einzelplan 13, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/5616 bis einschließlich 19/5633, 19/5790 und 19/5829 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 19/5932 zugrunde. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend "Kommunen stärken – Bezirke angemessen ausstatten" auf der Drucksache 19/5622, über den auf Wunsch der Fraktion namentlich abgestimmt werden soll. Die Abstimmung wird wieder elektronisch durchgeführt. Dieser Änderungsantrag wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlen. Die Abstimmungszeit beträgt zwei Minuten. Die Abstimmung ist freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 19:01 bis 19:03 Uhr) Die zwei Minuten sind vorbei. Die Abstimmung ist geschlossen. Es gibt eine kurze Unterbrechung bis das Ergebnis vorliegt. (Unterbrechung von 19:03 bis 19:04 Uhr) Die Sitzung wird wieder aufgenommen. Ich gebe nun das Ergebnis der soeben durchgeführten namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Kommunen stärken – Bezirke angemessen ausstatten" auf Drucksache 19/5622 bekannt: Mit Ja haben 34 gestimmt, mit Nein 119; es gab keine Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag ist abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 27) Wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 13 selbst. Der Einzelplan 13 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung mit Bericht auf Drucksache 19/5932 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 13 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Einzelplan 13 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die nicht gesondert abgestimmt wurde, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge kann über Plenum Online eingesehen werden. (Siehe Anlage 28) Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor: "Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, die erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen und den Ansatz bei Kapitel 13 02 Titel 546 49 (Vermischte Verwaltungsausgaben und zum Ausgleich der Schlusssumme des Haushaltsplans und beim Haushaltsabschluss) entsprechend anzupassen." Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Zustimmung des gesamten Hauses. Somit beschlossen. Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 19/5932 weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/5633, 19/5790 und 19/5829 ihre Erledigung gefunden haben. Es folgt der Einzelplan 14 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention und die hierzu eingereichten Änderungsanträge. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025, Einzelplan 14, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/4918 mit 19/4938, 19/4940 mit 19/4952, 19/4986, 19/4995, 19/5183 und 19/5184 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 19/5933 zugrunde. Zunächst ist auf Wunsch der SPD-Fraktion über ihren Änderungsantrag betreffend "Investitionen in die gesundheitliche Infrastruktur – Teilstationäre und ambulante Pflege im Programm ‚PflegesoNah‘" auf der Drucksache 19/4922 namentlich abzustimmen. Die Abstimmung erfolgt auch hier in elektronischer Form. Der Änderungsantrag wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlen. Die Abstimmungszeit beträgt zwei Minuten. Die Abstimmung ist freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 19:07 bis 19:09 Uhr) Die Abstimmungszeit ist vorbei. Die Abstimmung ist geschlossen. Es gibt eine kurze Unterbrechung, bis das Ergebnis vorliegt. (Unterbrechung von 19:09 bis 19:11 Uhr) Ich nehme die Sitzung wieder auf und gebe das Ergebnis der soeben durchgeführten namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Investitionen in die gesundheitliche Infrastruktur – Teilstationäre und ambulante Pflege im Programm ‚PflegesoNah‘" auf der Drucksache 19/4922 bekannt: Mit Ja haben 35 gestimmt, mit Nein 118; es gab keine Enthaltungen. Der Änderungsantrag ist abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 29) Wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 14 selbst. Der Einzelplan 14 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung mit Bericht auf der Drucksache 19/5933 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 14 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Einzelplan 14 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die nicht gesondert abgestimmt wurde, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge kann über Plenum Online eingesehen werden. (Siehe Anlage 30) Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor: "Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, die aufgrund der in den parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen bei der endgültigen Fassung des Nachtragshaushalts 2025 vorzunehmen." Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen liegen nicht vor. Somit beschlossen. Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 19/5933 weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/4934 mit 19/4938, 19/4940 mit 19/4952, 19/4986, 19/4995, 19/5183 und 19/5184 ihre Erledigung gefunden haben. Wir kommen nun zum Einzelplan 15 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und den hierzu eingereichten Änderungsanträgen. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025, Einzelplan 15, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/5546 mit 19/5562, 19/5649 mit 19/5664, 19/5685 mit 19/5706 und 19/5797 mit 19/5799 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 19/5934 zugrunde. Zunächst ist über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/5547 und über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/5549 jeweils in einfacher Form abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt, beide Änderungsanträge für erledigt zu erklären. Wer damit einverstanden ist, den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Zuwendungen an die Ukrainische Freie Universität" auf Drucksache 19/5547 wie vom Ausschuss vorgeschlagen für erledigt zu erklären, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Stimmenthaltungen? – Keine. Dieser Änderungsantrag hat damit seine Erledigung gefunden. Besteht auch Einverständnis, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Förderung der Ukrainischen Freien Universität (UFU) München" auf Drucksache 19/5549 wie vom Ausschuss vorgeschlagen für erledigt zu erklären? Dann bitte ich auch hier um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls erledigt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 15 selbst. Der Einzelplan 15 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung mit Bericht auf Drucksache 19/5934 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 15 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Einzelplan 15 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die nicht gesondert abgestimmt wurde, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge kann über Plenum Online eingesehen werden. (Siehe Anlage 31) Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor: "Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, die aufgrund der in den parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen bei der endgültigen Fassung des Nachtragshaushalts 2025 vorzunehmen." Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen – Drucksache 19/5934 – weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/5560 mit 19/5562, 19/5649 mit 19/5664, 19/5685 mit 19/5706 und 19/5797 mit 19/5799 ihre Erledigung gefunden haben. Schließlich kommen wir zum Einzelplan 16 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales und den hierzu eingereichten Änderungsanträgen. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025, Einzelplan 16, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/4905 mit 19/4917 und 19/4987 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 19/5935 zugrunde. Der Einzelplan 16 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung mit Bericht auf Drucksache 19/5935 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 16 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der AfD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Einzelplan 16 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die nicht gesondert abgestimmt wurde, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge kann über Plenum Online eingesehen werden. (Siehe Anlage 32) Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor: "Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, die aufgrund der in den parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen bei der endgültigen Fassung des Nachtragshaushalts 2025 vorzunehmen." Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen – Drucksache 19/5935 – weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/4912 mit 19/4917 und 19/4987 ihre Erledigung gefunden haben. Mit dem Einzelplan 16 ist die Beratung des Nachtragshaushaltsplans 2025 abgeschlossen. Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung über den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2025 selbst. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/4008, der Änderungsantrag der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU auf Drucksache 19/5640, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/5636, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/5637 mit 19/5639 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 19/6189 zugrunde. Zunächst ist über die soeben erwähnten vier Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abzustimmen. Der federführende Ausschuss empfiehlt alle Änderungsanträge zur Ablehnung. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über alle vier Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt: Diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2025 auf der Drucksache 19/4008. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat Zustimmung zum Gesetzentwurf empfohlen mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen vorgenommen werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass in den neuen § 4 Satz 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Mai 2025" eingesetzt wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 19/6189. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der AfD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der AfD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024/2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025)". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 19/5640 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Die Beratung des Nachtragshaushalts 2025 ist damit abgeschlossen. Vielen Dank für die konzentrierte Beratung. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und SPD) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Krankenhausgesetzes (Drs. 19/4721) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache – Ich erteile Herrn Kollegen Patrick Grossmann für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.
