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Sanne Kurz

GRÜNE 09.04.2025 Sitzungen 19/48

Herr Staatsminister, in der NS-Diktatur wurde Jüdinnen und Juden hier in Bayern ihr Eigentum geraubt. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Im vorliegenden Gesetzentwurf gibt es dazu ein ganz verstörendes Detail. Ich zitiere: "Auf der Grundlage von Schiedssprüchen des Schiedsgerichts NS-Raubgut kann das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Kulturgüter auch teilweise restituieren und dazu anteilig Miteigentum an die Berechtigten übertragen, um einen gemeinsamen Verkauf unter Teilung des Erlöses vorzunehmen." Ich frage Sie: Ist diese Formulierung mit dem Zentralrat der Juden und der Jewish Claims Conference abgestimmt? Wäre es wirklich zu viel verlangt gewesen, ein "sofern die Berechtigten es wünschen" aufzunehmen, um den Opfern und ihren Familien wenigstens selbst die Entscheidung über ihr eigenes Eigentum zu überlassen? (Michael Hofmann (CSU): Themaverfehlung!) Und die zentrale Frage, Herr Staatsminister: Wollen wir in Bayern Jüdinnen und Juden nach dem NS-Raub heute wieder einen Teil ihres Eigentums nehmen, per Gesetz, im Nebensatz, ohne dass es jemand merkt, schnell noch hier mitbeschlossen? (Beifall bei den GRÜNEN) Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Wo steht der Satz genau? Ich muss zurückfragen. – Im Haushaltsgesetz steht der Satz, okay. (Sanne Kurz (GRÜNE): § 1!)

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