Christiane Feichtmeier
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Lassen Sie mich zu Beginn klarstellen: Wir als SPD-Fraktion begrüßen grundsätzlich die Stoßrichtung dieses Gesetzentwurfs, insbesondere die längst überfällige Anhebung der Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst auf das gesetzliche Renteneintrittsalter. Das entspricht exakt dem, was wir als SPD bereits in unserem eigenen Gesetzentwurf gefordert haben. Dass diese Forderung nun von der Staatsregierung übernommen wurde, ist ein Erfolg, auch wenn wir uns eine noch offenere und flexiblere Regelung gewünscht hätten. Der ursprünglich vorgesehene Spielraum für Kommandanten, im Einzelfall auch über das Renteneintrittsalter hinaus eine Dienstzeit zu ermöglichen, wurde nach der Verbändeanhörung offensichtlich gestrichen. Das ist schade; denn gerade im ländlichen Raum wäre etwas mehr Flexibilität durchaus hilfreich gewesen, gerade weil wir wissen, wie hoch die Belastung der ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer in Bayern heute ist. Die meisten von ihnen leisten ihren Dienst neben dem Beruf in der Freizeit, oft nachts oder am Wochenende. Und das ist nicht nur ein Einsatz hier und da. Es sind Wohnungsbrände, Verkehrsunfälle, hochwassertechnische Hilfeleistungen, Gefahrgutunfälle, oft unter körperlich und psychisch extrem fordernden Bedingungen. Ein Feuerwehrmann hat mir einmal gesagt: Wir sind immer da, wenn andere Hilfe brauchen, egal ob an Weihnachten, mitten in der Nacht oder bei 40 Grad im Schatten. Wir brauchen eine Politik, die auch dann für uns da ist, wenn es um bessere Bedingungen und Anerkennung geht. (Beifall bei der SPD) Dieses Zitat hat mich sehr bewegt, weil es zeigt, wie viel Pflichtgefühl, aber auch wie viel Erwartung an uns, die Politik, darin steckt – und das zu Recht. Deshalb braucht es nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern auch politischen Respekt und echte Unterstützung. Wir müssen dafür sorgen, dass dieses Ehrenamt auf breite Schultern verteilt wird und nicht diejenigen ausbrennen, die seit Jahren die Lücken im System füllen. Positiv zu bewerten ist auch die nun gesetzlich verankerte Möglichkeit, dass Ausbilderinnen und Ausbilder eine Entschädigung erhalten. Das ist nicht nur gerecht, sondern auch ein wichtiges Signal der Wertschätzung an diejenigen, die unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden auf ihren Einsatz vorbereiten. Ein weiterer Punkt ist die Regelung zum Kostenersatz bei Fehlalarmen, etwa durch automatisierte Notrufe wie eCall oder Hausnotrufsysteme. Hier entsteht für Kommunen die Möglichkeit, sich gegen mutmaßlich unnötige Einsätze abzusichern. Gleichzeitig dürfen wir aber nicht aus dem Blick verlieren, dass solche Regelungen mit Augenmaß umgesetzt werden müssen, gerade wenn ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung betroffen sind. Wir werden sehr genau darauf achten, dass es hier keine sozialen Härten gibt. Nicht alle Wünsche der Verbände wurden aufgegriffen. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Insbesondere die Forderung nach Abschaffung des Stadtbrandinspektors blieb unbeachtet, und auch die Stellungnahme des Chemieverbands zeigt, dass es in der Praxis noch Optimierungsbedarf gibt, etwa bei der Kooperation zwischen Werkfeuerwehren und benachbarten Unternehmen. Unser Fazit lautet: Der Gesetzentwurf ist kein großer Wurf, aber er ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Anhebung der Altersgrenze war überfällig. Die Klarstellungen im Gesetz sind größtenteils nachvollziehbar und praktikabel. Wir werden diesen Gesetzentwurf im weiteren Verfahren konstruktiv begleiten, mit einem wachen Blick darauf, dass aus Verbesserungen keine neuen Belastungen erwachsen. (Beifall bei der SPD)
