Bernhard Heinisch
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stärken mit der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes eine Institution, auf die sich die Menschen in Bayern seit Generationen verlassen können: unsere Feuerwehren. Die Feuerwehren verdienen nicht nur Dank und Anerkennung, sondern auch klare, moderne und verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Als FREIE WÄHLER war es uns deshalb wichtig, das Gesetz praxisnah, bürgernah und vor allem feuerwehrnah mitzugestalten. Ein zentrales Anliegen war uns die Stärkung der Brandschutzerziehung und der Prävention. Viele Kommunen leisten hier bereits hervorragende Arbeit, etwa durch Aufklärung in Kindergärten oder gezielte Informationskampagnen. Der neue Gesetzeswortlaut macht deutlich, Prävention ist kein nettes Extra, sondern lebenswichtig. Wir ermutigen die Gemeinden deshalb ausdrücklich, ihr Engagement fortzuführen und auszubauen. Ebenso bedeutend ist die Ausbildung auf Kreisebene. Sie bildet das Rückgrat jeder funktionierenden Feuerwehr. Künftig besteht die Möglichkeit, Ausbilder für ihren zeitintensiven Einsatz angemessen zu entschädigen. Das ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung, aber vor allem auch der Motivation. Ein weiterer Punkt ist die Neuregelung der Sicherheitswachen. Sicherheitswachen können gerade kleinere Feuerwehren stark belasten. Deshalb wird die Feuerwehr künftig nur dann herangezogen, wenn keine geeigneten Dritten – in der Regel der Veranstalter – die Aufgaben übernehmen können. Das schafft Klarheit und entlastet die Ehrenamtlichen. Auch die gesetzliche Altersgrenze wird angepasst. Statt an der starren Grenze von 65 Jahren orientiert sie sich nun am gesetzlichen Renteneintrittsalter, also an aktuell 67 Jahren. So können motivierte, gesunde Feuerwehrleute länger mitwirken. Zusätzlich schaffen wir mit Alters- und Ehrenabteilungen neue Möglichkeiten, wie ehemalige Aktive ihre Erfahrung weiterhin einbringen können – sei es in der Ausbildung, bei der Gerätewartung oder bei der Brandschutzerziehung. Mehr Flexibilität schaffen wir auch in der Führung der Feuerwehren. Gemeinden können nun selbst entscheiden, ob ein oder zwei stellvertretende Kommandanten bestellt werden. Das erlaubt eine bessere Aufgabenverteilung und stärkt wiederum das Ehrenamt. Ein schwieriger, aber notwendiger Punkt betrifft die Einsätze hauptberuflicher Kräfte in der Gefahrenabwehr. Künftig ist klar geregelt: Wer bereits hauptamtlich in der Gefahrenabwehr tätig ist, kann mit Ausnahme planbarer Veranstaltungen während seiner Arbeitszeit nicht gleichzeitig für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr freigestellt werden. Das schafft wiederum Rechtssicherheit und vermeidet Interessenkonflikte. Wichtig ist auch die Einbindung der Kreisbrandräte in bau- und planungsrechtliche Verfahren. Sie sollen künftig frühzeitig mit Blick auf den abwehrenden Brandschutz gehört werden. (Unruhe)
