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Norbert Dünkel

CSU 09.04.2025 Sitzungen 19/48

Lieber Herr Präsident, lieber Herr Staatsminister! Eineinhalb Jahre haben wir jetzt an diesem Gesetz gearbeitet. Herr Baumann, ich habe gestern noch mal mit dem Landesvorsitzenden Hannes Eitzenberger telefoniert, und ich kann nur sagen: Kritik vom Landesfeuerwehrverband Bayern gibt es null Komma null. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Lieber Herr Staatsminister, Sie haben heute nicht nur zu Beginn gesprochen, sondern das Gesetz trägt die Handschrift des Ministers. Ich möchte – was ein bisschen unüblich ist – auch die Fachabteilung mit Frau Fuchs erwähnen, weil das Ministerium diesen Gesetzentwurf mit so viel Nachdruck verfolgt hat, entwickelt hat und eben entgegen dem, was die AfD gerade proklamiert hat, alle Verbände eingebunden hat: (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) den Bayerischen Gemeindetag, den Städtetag und insbesondere unseren Landesfeuerwehrverband Bayern. Wir sind im Landesfeuerwehrverband mehrmals mit allen Kreisbrandräten und vielen Mitgliedern der Kreisbrandinspektionen vor Ort zusammengekommen, um die Themen, die unsere Feuerwehren interessieren, die ihnen am Herzen liegen, sehr profund und tiefgreifend zu beraten, zu besprechen und das zu entwickeln, was heute als Entwurf vorliegt, jetzt in die Lesung geht, in die Ausschüsse kommt und am Ende auch zum Gesetz, zur Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes werden wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir haben uns Zeit gelassen. Wir hatten – und auch das möchte ich betonen, lieber Joachim Herrmann – im Dezember einen Kabinettsentwurf, der nach einigen Änderungsvorschlägen noch einmal überprüft worden ist und noch einmal in eine Anhörung gegangen ist. Jetzt können wir sagen: Der Gesetzentwurf vom Dezember bildet auch im April weiterhin die Grundlage, weil die Verbände gesagt haben: Wir wollen keine Änderungen. – Zum Beispiel keine Änderung dahin gehend, dass wir die gesetzliche Altersgrenze aufweichen: Wir haben nicht 67 als Altersgrenze definiert, sondern die gesetzliche Altersgrenze, und die steht jetzt bei 67. Es soll nicht den Kommandanten übertragen sein zu sagen, der eine Kamerad kann länger bleiben, und der andere muss ausscheiden, oder dem Bürgermeister einer Gemeinde zukommen, darüber zu befinden. Wir haben hier miteinander eine Formulierung und einen Modus entwickelt, die profund und tragfähig sind. Deshalb sage ich an dieser Stelle Danke an alle, die hier mitgewirkt haben; insbesondere an Hannes Eitzenberger vom Landesfeuerwehrverband Bayern in Vertretung für die Feuerwehren, denen ich heute auch für unseren ganzen Innenarbeitskreis der CSU und sicherlich auch für die Freunde von den FREIEN WÄHLERN Dank sagen möchte für ihren Dienst. Ich stelle das auch in den Kontext der Diskussion über die Wiedereinführung der Wehrpflicht oder eines sozialen Jahres, für sechs Monate oder zwölf Monate. Unsere Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner sind Jahrzehnte im Dienst, im Einsatz, (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) 24/7, 24 Stunden an sieben Tagen die Woche. Ich schaue das Bild an, das in einer kleinen Vorschau auf die Änderungen des Feuerwehrgesetzes im Ausschuss verteilt worden ist, auf dem wir die Spinde sehen, auf dem die Feuerwehrleute mit ihren Meldeempfängern ausgerüstet zu jeder Tages- und Nachtzeit ausrücken, die Stiefel anziehen, die Uniform, den Helm, nicht wissend, was auf sie zukommt, bereit, unter Einsatz ihrer Gesundheit und vielleicht auch ihres Lebens zu kämpfen: für die Bevölkerung, für die Höfe, für die Anwesen, für Tiere, für Eigentum, für uns alle. Ein Dank an unsere Feuerwehrleute in Bayern. Wir sind stolz auf euch! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD) Sicherlich lag in der Diskussion in den letzten Wochen und Monaten der Fokus auf diesem Thema: Wie weit können wir die Altersgrenze erhöhen? – Wir haben uns jetzt auf das gesetzliche Rentenalter verständigt. Aber insgesamt schaffen wir elf neue Regelungen, die den Ansprüchen an ein zeitgemäßes Feuerwehrgesetz gerecht werden. Ich nenne zum Ersten das Thema Gemeinden, Maßnahmen zur Brandschutzerziehung durch die Gemeinden. Ich nenne zum Zweiten die Stärkung der Ausbildung vor Ort, auch durch eine Ausbilderentschädigung. Ich nenne zum Dritten die Einschränkungsmöglichkeit. Gegenwärtig regelt das Gesetz das noch anders. Es geht um die Einschränkungsmöglichkeit der Erfordernis, Sicherheitswachen durch die Feuerwehr zu stellen, wenn man auf gemeindlicher Ebene der Meinung ist, dass das auch der organisierende Verein einer Veranstaltung durch eigene Dienste erledigen kann. Ich nenne zum Vierten die Möglichkeit, vor Ort Alters- und Ehrenabteilungen zu schaffen, in denen auch Kameradinnen und Kameraden nach Erreichen der Altersgrenze noch Feuerwehrdienst leisten können, zum Beispiel als Ausbilder, im Bereich der Gerätewartung und bei weiteren Maßnahmen. Ich nenne zum Fünften die Möglichkeit für Gemeinden – der Minister hat es angesprochen –, zwei stellvertretende Kommandanten zu stellen. Das hatten wir bisher nicht. Uns ist von den Berufsfeuerwehren auch die Neuregelung des Freistellungsanspruchs angetragen worden. Wir haben viele Kameraden, die sowohl beruflich als auch ehrenamtlich vor Ort in der Feuerwehr sind. Man soll dann festlegen können, dass bereits beruflich mit Aufgaben der Gefahrenabwehr Betraute hier auch eine entsprechende Verpflichtung haben. Schließlich zur Bayerischen Bauordnung: Uns ist bei der Einbindung unserer Kreisbrandräte in die Genehmigungsverfahren beim abwehrenden Brandschutz wichtig, eine enge Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern auch gesetzlich zu dokumentieren. Wir haben Neuregelungen – lieber Minister, du bist darauf eingegangen – beim Hausnotruf. Viele, die einen Hausnotruf anbieten, kriegen dafür im Monat 50, 60 Euro. Es kann nicht sein, dass dann die Feuerwehr kommen und ehrenamtlich aushelfen muss. Wir sind auf einem guten Weg. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Ich danke am Ende allen, die zum jetzigen Entwurfstext beigetragen haben. Ich habe noch acht Sekunden Redezeit – vielen Dank, ich habe fertig. Schöne Sitzung! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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