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Alexander Hold

09.04.2025 Sitzungen 19/48

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie, bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, darauf hinweisen, dass im Rahmen der Tagesordnungspunkte 3 und 4 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzetteln stattfinden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche, soweit noch nicht geschehen, rechtzeitig aus Ihrem Postfach draußen vor dem Plenarsaal abzuholen. Außerdem erinnere ich daran, dass zur Zweiten Lesung des Nachtragshaushalts 2025 unter Tagesordnungspunkt 6 zahlreiche namentliche Abstimmungen angekündigt wurden, für die Sie Ihren Abgeordnetenausweis benötigen. Falls Sie Ihren Abgeordnetenausweis nicht parat, nicht greifbar haben sollten, wenden Sie sich bereits jetzt zur Ausstellung einer Ersatzkarte an das Plenarreferat, um später zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Sobald wir uns im Abstimmungskomplex befinden, können Ihre Abstimmungsrechte auf der Ersatzkarte leider nicht mehr aktiviert werden. – Danke für Ihr Verständnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und der Bayerischen Bauordnung (Drs. 19/6139) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit ergibt sich eine Redezeit von 14 Minuten für die Staatsregierung. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. – Ich erteile Herrn Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir wissen alle, was wir an unseren bayerischen Feuerwehren haben. Unsere Feuerwehrmänner und -frauen sind stets zur Stelle, wenn es brenzlig wird. Sie sind Helfer in der Not bei Unfällen, bei Bränden und bei Katastrophen. Der unermüdliche Einsatz und das ehrenamtliche Engagement unserer bayerischen Feuerwehrdienstleistenden sind wirklich beispiellos. In Bayern leisten derzeit rund 328.000 Personen aktiven Feuerwehrdienst. Hiervon sind rund 320.000 Ehrenamtliche. Dieses ehrenamtliche Potenzial ist wirklich enorm. Ich möchte deshalb zunächst die heutige Debatte nutzen, um den Männern und Frauen von Herzen zu danken, die in den Feuerwehren hoch engagiert und hoch professionell immer da sind und zupacken, wenn andere Hilfe benötigen. Ich bin froh, dass wir uns auf sie immer verlassen können. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der SPD) Ich freue mich, dass ich Ihnen heute einen Gesetzentwurf vorstellen kann, mit dem wir die Rahmenbedingungen für diesen unverzichtbaren Dienst für die Allgemeinheit optimieren und an die aktuellen Entwicklungen anpassen. Allen Verbänden, die mit ihren Stellungnahmen mitgeholfen haben, dass wir eine passgenaue Fortentwicklung des Gesetzes entwerfen konnten, gilt mein herzlicher Dank. Gesellschaftliche und demografische Veränderungen, technische Neuerungen, klimatische Veränderungen – all das stellt auch unsere Feuerwehren vor große Herausforderungen. Damit wir diesen Herausforderungen auch in Zukunft gerecht werden können, müssen die Rahmenbedingungen für den Feuerwehrdienst optimal angepasst werden. Ein ganz wichtiger Baustein hierfür ist die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den aktiven Dienst in der Feuerwehr. Immer mehr ältere Personen wären gesundheitlich noch für den Feuerwehrdienst geeignet und könnten dort auch noch einen wichtigen Beitrag leisten, und viele wollen dies auch. Viele der Betroffenen selbst haben in den letzten Jahren immer wieder deutlich gemacht: Warum muss ich mich jetzt mit 65 Jahren verabschieden? Ich wäre doch gerne noch mit dabei, ich könnte immer noch das Auto fahren, ich könnte dieses oder jenes machen. – Es geht ja nicht bei jedem darum, dass er in der Lage sein muss, mit dem Atemschutzgerät in ein brennendes Haus zu gehen. Es werden viele Köpfe bei einem solchen Einsatz gebraucht. Deshalb wollen wir jetzt diese Altersgrenze verändern. Wir wollen sie auf das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 anheben. Wichtig war uns darüber hinaus die Stärkung der Ausbildung. Dem haben wir durch die ausdrückliche Möglichkeit, Ausbildern vor Ort und auf Kreisebene eine Entschädigung zu zahlen, Rechnung getragen. Die zunächst auf Vorschlag der Kommunen geplante Streichung der vierjährigen Dienstzeit als Voraussetzung für die Wahl zum Kommandanten wird nicht weiterverfolgt. Der Landesfeuerwehrverband Bayern, meine Damen und Herren, ist als Interessenvertretung der rund 328.000 Feuerwehrdienstleistenden ein ganz wichtiger Partner für uns. Mit einem neuen Satz haben wir die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband und den anderen Interessenvertretungen der Feuerwehren nun ausdrücklich in diesen Gesetzentwurf aufgenommen. Mit neuen Regelungen für den Kostenersatz bei Fehlalarmierungen durch eCall bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben und bei Falschalarmierungen durch Hausnotrufe unterstützen wir die Gemeinden; denn wir bekommen von überall die Berichte, dass diese Fehlalarmierungen immer mehr zunehmen. Das ist, wenn es mal passiert, kein Problem. Wenn eine Feuerwehr jedoch in der gleichen Woche zum dritten, vierten oder fünften Mal eigentlich grundlos alarmiert, herausgerufen wird, wird es irgendwann für die Betroffenen lästig, und es geht auch ins Geld. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der SPD) Deshalb müssen die Kommunen die Möglichkeit haben, so etwas auch in Rechnung zu stellen. Mit dem Gesetzentwurf wird zudem eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für Bildaufnahmen oder Aufzeichnungen unter Nutzung technischer Einsatzmittel wie zum Beispiel von Drohnen und Löschrobotern geschaffen; denn diese Geräte kommen bei den Feuerwehren zunehmend mehr zum Einsatz. Sie sind wichtig, damit sich zum Beispiel eine Feuerwehr sehr schnell ein vernünftiges Bild von der Lage verschaffen kann. Dazu muss es klar sein, dass die Feuerwehr auch berechtigt ist, für die Bewältigung einer Einsatzlage entsprechende Videos oder Fotos auch aus der Luft anzufertigen. Mit diesen und weiteren Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz werden wir eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft unserer bayerischen Feuerwehren vornehmen. Der Vollständigkeit halber darf ich noch darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf ebenfalls eine Änderung der Bayerischen Bauordnung umfasst, um die Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie in das Bauordnungsrecht in Bayern zu integrieren. Um Missverständnissen vorzubeugen, darf ich aber ausdrücklich festhalten: Eine Beseitigung von Brandmauern ist darin nicht vorgesehen. Ich bitte um zügige Beratung des Feuerwehrgesetzes und um Ihre Zustimmung zu diesem. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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