Martin Behringer
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich war schon ein wenig überrascht von dem, Herr Kollege, was Sie gerade gesagt haben. Erst wollen wir es, dann wollen wir es nicht, dann doch wieder, oder wie auch immer. Ich bin der Meinung: Niederbayern hat ein Verwaltungsgericht verdient. Es wird Zeit, dass Niederbayern endlich ein Verwaltungsgericht bekommt. Das muss man ganz klar sagen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Genau das wäre ein klares Signal für Bürgernähe, für Gerechtigkeit und für gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern. (Toni Schuberl (GRÜNE): Für Gerechtigkeit?) Dass Niederbayern der einzige Regierungsbezirk in Bayern ist, der bis jetzt kein Verwaltungsgericht hat, ist schon mehrfach gesagt worden. Unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Unternehmer, die Anwältinnen und Anwälte, die Vertreterinnen und Vertreter unserer Kommunen mussten bis jetzt immer weite Wege nach Regensburg auf sich nehmen. Als ehemaliger Bürgermeister weiß ich, dass das nicht immer gerade einfach war. Vor allem wenn man auf der Autobahn unterwegs ist, kann das lange dauern, und man kann auch im Stau stehen. Dementsprechend ist dann ein ganzer Tag wegen eines halbstündigen Gerichtstermins kaputt. Wie schon gesagt wurde, bedeutet das einen Riesenaufwand. Dementsprechend ist es sehr gut, dass das Ungleichgewicht nun endlich behoben wird. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird die Lücke nun endlich geschlossen. Das ist mehr als überfällig und ein sehr wichtiger Schritt, der zeigt: Wir nehmen alle Regionen ernst und sorgen für eine gleichmäßige staatliche Präsenz im ganzen Land. Die Wahl von Plattling als Standort – das ist schon mehrfach erwähnt worden – beruht natürlich auf einer sorgfältigen Abwägung. Dazu hat es bestimmt keinen AfD-Antrag gebraucht; die AfD möchte sich, wie schon gesagt, nur mit fremden Federn schmücken. Natürlich hätte ich mir persönlich auch gewünscht, dass das Verwaltungsgericht in meinen Heimatlandkreis gekommen wäre, aber es ist so, wie es ist. Ich muss schon anerkennen, dass im benachbarten Landkreis mit Plattling ein strategisch sehr gut gelegener Standort gefunden wurde. Die Stadt überzeugt einfach mit ihrer verkehrsgünstigen Lage an der A92 und mit ihrer hervorragenden Anbindung an das Bahnnetz sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr. Das bedeutet beste Erreichbarkeit sowohl für Beschäftigte als auch für die Menschen, die das Gericht in Anspruch nehmen müssen. Gerade in Zeiten, in denen Bürgernähe und Serviceorientierung in der Verwaltung immer wichtiger werden, ist das ein entscheidender Faktor. Rechte müssen nicht nur theoretisch bestehen, sie müssen auch praktisch ohne übermäßige Hürden durchsetzbar sein. Der Zeitplan bis 2028 gibt allen Beteiligten von der Justizverwaltung über die Kommunen bis hin zu den Beschäftigten die notwendige Planungssicherheit. Bis dahin bleibt die Zuständigkeit beim Verwaltungsgericht Regensburg bestehen. Das ist auch sinnvoll; denn Verlässlichkeit ist gerade in sensiblen Bereichen wie der Rechtsprechung unverzichtbar. Der Gesetzentwurf ist eingebettet in das "Konzept Behördenverlagerung Bayern 2030", 2. Stufe. Ziel ist es, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im gesamten Freistaat zu schaffen. Das bedeutet eben auch gleichwertige staatliche Infrastruktur. Heute ist das Verwaltungsgericht Regensburg mit 15 Kammern, wie schon erwähnt, für zwei Regierungsbezirke zuständig: Oberpfalz und Niederbayern. Das ist weder für die Justiz selbst noch für die Bürgerinnen und Bürger eine langfristig tragfähige Lösung. Mit der Entlastung durch das neue Gericht in Plattling wird Regensburg künftig ausschließlich für die Oberpfalz zuständig sein. Im Endausbau wird das Verwaltungsgericht Plattling 7 Kammern und rund 50 Stellen umfassen. Das bedeutet spürbare Entlastung für die Verfahren, klare Zuständigkeiten, schnellere Abläufe, kurzum: eine leistungsfähige Justiz. Da in Plattling keine geeigneten staatlichen Grundstücke vorhanden sind, ist ein Neubau durch den Freistaat im vorgegebenen Zeitraum nur schwer realisierbar. Ein Erwerb geeigneter Flächen samt Gutachtenerstellung, Vertragsverhandlungen und Baugenehmigungen würde erfahrungsgemäß lange dauern. Daher ist die Umsetzung mittels einer Anmietung oder eines Umbaus eines Bestandsgebäudes oder durch Anmietung eines Neubaus die pragmatischste Lösung. Dadurch kann die Umsetzung der Behördenverlagerung zügig erfolgen und der Zeitplan bis 2028 eingehalten werden. Natürlich bringt eine solche Strukturveränderung auch Herausforderungen mit sich, vor allem für die Beschäftigten in Regensburg. Die Sorge, künftig pendeln oder gar umziehen zu müssen, ist nachvollziehbar. Wir nehmen diese Sorge ernst. Deshalb setzt die Staatsregierung bewusst auf den Grundsatz der Freiwilligkeit. Niemand soll gegen seinen Willen versetzt werden. Sozialverträgliche Lösungen stehen natürlich im Mittelpunkt. Das benötigte Personal soll schrittweise entsprechend dem wachsenden Geschäftsanfall aufgebaut werden. Auch Teilabordnungen sind denkbar. Angesichts des attraktiven Standorts Plattling ist davon auszugehen, dass sich qualifiziertes Personal gewinnen lässt. Neben der guten Erreichbarkeit bietet Plattling auch hohe Lebensqualität, Wohnraum, Bildungsangebote und ein starkes soziales Umfeld. Das alles zählt für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf steht für eine moderne, bürgernahe, zukunftsfähige Justiz, für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen und für das Versprechen des Freistaates Bayern, Verantwortung für alle Regierungsbezirke zu übernehmen, nicht nur für die Ballungsräume. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
