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Katrin Ebner-Steiner

AfD 09.04.2025 Sitzungen 19/48

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung, denn – ich zitiere –: "Der Bezirk Niederbayern ist derzeit der einzige Bezirk in Bayern, der über kein eigenes Verwaltungsgericht verfügt. Dies stellt eine eklatante Lücke im rechtlichen System dar und führt zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung selbst." Das Problem ist nur: Diese Begründung stammt gar nicht aus Ihrem Gesetzentwurf, sondern aus einem über ein Jahr alten Antrag der AfD-Fraktion. In diesem hatten wir Sie aufgefordert, einen Verwaltungsgerichtssitz in Plattling zu schaffen, Drucksache 19/795, zu Ihrer Erinnerung. Damals haben wir hier im Plenum die Schaffung dieses Verwaltungsgerichts gefordert und all jene Argumente vorgetragen, auf die Sie sich heute stützen. Derzeit sind Bürger aus Niederbayern gezwungen, für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten lange Wege auf sich zu nehmen, um Verwaltungsgerichte in anderen Bezirken aufzusuchen. Dies führt nicht nur zu finanziellen Belastungen, sondern auch zu einer unzumutbaren Einschränkung des Zugangs zur Rechtsprechung, was die Grundrechtsausübung erheblich einschränkt. Auch haben wir auf eine Überlastung des Verwaltungsgerichts Regensburg, die damit verbundenen längeren Verfahrenszeiten und die ineffiziente Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten hingewiesen. Deshalb und für eine effiziente und bürgernahe Rechtsprechung haben wir vor einem Jahr die Schaffung des Verwaltungsgerichts in Plattling gefordert, (Beifall bei der AfD) aber die Mitglieder dieses Hohen Hauses fanden es damals mehrheitlich weise, unseren Antrag an den Ausschuss für Verfassung, Parlamentsfragen und Integration zu überweisen. Dieser entschied am 11. April 2024, also genau vor einem Jahr, die Ablehnung unseres Antrags. Im Detail stimmten die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN mit Ablehnung, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren der Staatsregierung, Sie auch. Die Vertreter der Fraktionen der CSU und FREIEN WÄHLER, die heute einen mit unserem Antrag im Grunde inhaltlich identischen Gesetzentwurf vorlegen, haben exakt dasselbe Anliegen damals im Ausschuss noch abgelehnt. Wenig später haben sie dann doch eingelenkt. Sie haben also damals im Ausschuss gemeinsam mit Rot-Grün einen Antrag, von dem Sie wussten, dass er sachlich und vor allem verfassungsrechtlich korrekt und erforderlich war, abgelehnt, nur weil er von der AfD kam. Wenn es noch eines letzten, unwiderlegbaren Beweises bedurft hätte, welche demokratiefeindlichen, bürgerfernen und grundfalschen Auswüchse Ihre sogenannte Brandmauer treibt, wäre er hiermit erbracht. Die Quittung für Ihre Politik der Brandmauer können Sie derzeit in deutschlandweiten Umfragen selbst sehen. Nichtsdestoweniger bestätigen Sie mit Ihrem heute vorgelegten Gesetzentwurf nur einmal mehr die gute Arbeit unserer AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag. (Beifall bei der AfD – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das ist ja lächerlich!) Interessant ist bei all dem jedoch, dass Ihnen die Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltvereins in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zwei Unrichtigkeiten nachweist. Wir bitten Sie, diese noch zu korrigieren. Dennoch stimmen wir Ihrem auf unserem Antrag basierenden Gesetzentwurf gerne zu. (Zuruf: Schwachsinn!) Als die nach Umfragen stärkste Partei vor der Union kann ich Ihnen sagen: AfD wirkt. 25 % in Deutschland geben der Alternative für Deutschland recht. (Beifall bei der AfD – Volkmar Halbleib (SPD): AfD würgt, das muss man sagen!)

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