Alexander Hold
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 48. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Zunächst darf ich Sie über eine personelle Änderung im Hohen Haus informieren. Für den ausgeschiedenen Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn ist mit Wirkung vom 4. April 2025 Frau Abgeordnete Christin Gmelch als neues Mitglied des Bayerischen Landtags nachgerückt. Ich begrüße Sie als neue Kollegin in unserem Kreis und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre parlamentarische Arbeit. (Beifall bei der AfD) Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich noch zwei Glückwünsche aussprechen. Am 7. April 2025 konnte der Kollege Wolfgang Fackler einen runden Geburtstag feiern. Herzlichen Glückwunsch dazu! Und heute feiert der Kollege und Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Holger Grießhammer seinen Geburtstag. Die Gratulation können wir vielleicht nachher persönlich nachholen. Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich alles Gute! (Allgemeiner Beifall) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (Drs. 19/6138) - Erste Lesung - Die Begründung und die Aussprache werden miteinander verbunden. Die Redezeit der Staatsregierung beträgt 14 Minuten. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. – Ich erteile dem Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung liegt Ihnen vor. Konkret geht es dabei darum, dass nun auch der Regierungsbezirk Niederbayern ein eigenes Verwaltungsgericht erhalten soll. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dann mit einem eigenen Verwaltungsgericht in jedem Regierungsbezirk vertreten. Wenn man zurückblickt, stellt man fest: Es war im Jahr 1946, als die Alliierte Militärregierung beschlossen hat, in Bayern nur – "nur" gewissermaßen in Klammern – sechs erstinstanzliche Verwaltungsgerichte einzurichten. Das Verwaltungsgericht Regensburg ist seitdem für die Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern zuständig. Das war über viele Jahrzehnte hinweg in mancherlei Verwaltungsstrukturen nicht ungewöhnlich. Bis vor zehn Jahren gab es nur ein gemeinsames Polizeipräsidium für die Oberpfalz und Niederbayern. Bis heute gibt es nur eine Handwerkskammer für die Oberpfalz und Niederbayern. Bei der IHK gibt es zwei getrennte. Sie sehen: Es gibt ganz unterschiedliche Strukturen. Wir haben uns dafür entschieden, dass für die Oberpfalz und für Niederbayern jeweils ein eigenes Verwaltungsgericht existieren soll. Das Verwaltungsgericht Regensburg wird diese Aufgabe für die Oberpfalz weiterhin erfüllen. Wir wollen nun auch ein eigenes Verwaltungsgericht in Niederbayern einrichten. Ich denke, das kann dann in puncto Bürgernähe einen echten Gewinn für Rechtsschutzsuchende in Niederbayern bedeuten. Die Bürgerinnen und Bürger Niederbayerns müssen nicht mehr bis nach Regensburg fahren, um an mündlichen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht teilzunehmen. Wohlgemerkt: Das geschieht natürlich ohne Einbußen bei der Effizienz. Das neu zu errichtende Verwaltungsgericht für den Regierungsbezirk Niederbayern wird wie vergleichbare Gerichte in anderen Regierungsbezirken auch eine Größe haben, die einen effektiven Rechtsschutz und zeitgemäße Verfahrenslaufzeiten gewährleisten kann. Die Errichtung des neuen Gerichts stärkt zudem natürlich auch die Region und kann auch strukturelle und ökonomische Impulse geben. Wir haben uns in der Staatsregierung nach langer und sorgfältiger Prüfung dazu entschieden, diesen neuen Verwaltungsgerichtsstandort in Plattling zu errichten. Plattling hat beste Verkehrsanbindungen. Das gilt für die ICE-Strecke Frankfurt – Wien und die Autobahn A92. Es werden Möglichkeiten für heimatnahe Beschäftigung von hoch qualifizierten Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern, von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie weiteren Verwaltungsbeschäftigten angeboten. Es wird sicherlich viele geben, die mit Freude an dieser wichtigen staatlichen Aufgabe mitarbeiten. Besonders in Zeiten, in denen sich auch der Staat um qualifizierte Fachkräfte bemühen muss, sendet dies ein deutliches Signal an junge Menschen in Niederbayern: Ihr könnt im öffentlichen Dienst heimatnah in Niederbayern einer attraktiven und sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen. Insgesamt macht Bayern damit einen weiteren großen Schritt voran, um in allen Regierungsbezirken hochwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Mittlerweile konnten im Rahmen des Flächenmanagementsverfahrens seitens des Bauministeriums und der IMBY mehrere geeignete Standorte für ein Verwaltungsgericht in Plattling gefunden werden. Wir werden in den nächsten Monaten sorgfältig prüfen, welche Standorte am besten geeignet sind, um möglichst schnell den zuständigen Ausschüssen Vorschläge unterbreiten zu können. Ich bin zuversichtlich, dass das im Gesetzentwurf angestrebte Datum für den Beginn des Gerichtsbetriebs, nämlich Mitte 2028, eingehalten werden kann. Ich denke, wenn wir mit Volldampf daran arbeiten, diese Immobilienentscheidung möglichst bald zu treffen, dann kann dieses Verwaltungsgericht in den nächsten drei Jahren, also bis 2028, seinen Betrieb aufnehmen. Ich bitte um eine sorgfältige Beratung in den Ausschüssen und wünsche mir eine kraftvolle Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
