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Nicole Bäumler

SPD 01.04.2025 Sitzungen 19/47

Herr Kollege Behringer, Sie haben gerade gesagt, es seien ausreichend Maßnahmen ergriffen worden. Ich habe gerade nebenbei gegoogelt. Die Ausbildung zur Förderlehrkraft richtet sich an Personen, die den mittleren Schulabschluss erworben haben. Das bedeutet, die jungen Leute können diese Ausbildung mit etwa 16 Jahren antreten. Ein junger Mensch, der in Aschaffenburg wohnt, kann als nächstgelegenes Institut Bayreuth auswählen, das 240 Kilometer entfernt liegt. Die Außenstelle, die in Augsburg geschaffen werden soll, liegt ungefähr 320 Kilometer entfernt. Halten Sie das für ausreichend, um auch jungen Menschen, die noch nicht volljährig sind, die Gelegenheit zu geben, in diese Ausbildung einzutreten?

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