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Horst Arnold

SPD 01.04.2025 Sitzungen 19/47

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist es so, dass eine Richtlinie der EU kein unmittelbares Recht bildet, sondern innerhalb einer gewissen Zeit in nationales Recht umzusetzen ist. Tatsächlich hat die damalige schwarz-rote Bundesregierung mit der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung am 1. Juli 2017 in § 74 ff. des Strafgesetzbuchs umfangreiches Normmaterial geschaffen, das bereits angewandt wird. In diesem Zusammenhang geht es um Gewinnabschöpfung. Diese ist – das sage ich Ihnen als ehemaliger Staatsanwalt und Richter – eines der wichtigsten Instrumente des Strafrechts, um organisierter Kriminalität auf die Spur zu kommen. Wenn Sie dazu einmal die Italiener fragen, werden sie sagen: Folge dem Geld! Genau das ist das richtige Zeichen. Woran knüpft das Ganze an? – An schwere Straftaten, Terrorismus, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption und auch Schleuserkriminalität. Das ist hier in Deutschland schon möglich. Tatsächlich wird von der Bundesregierung jetzt und in Zukunft geprüft, ob diese Richtlinie überhaupt Umsetzungsbedarf hat, weil hier unter Umständen das nationale Recht schon ausreicht. Ich sage Ihnen aber ehrlich, es reicht nicht aus. Wir haben damit Erfahrungen, insbesondere in Bayern. Stellen Sie sich vor, es gibt in Bayern einen Oligarchen, der Grundstücke hat, Herr Usmanow. Er hat zwei Villen am Tegernsee sowie vier bis fünf Autos. In Hamburg steht eine Jacht im Wert von 650 Millionen Euro. Man hat versucht, all das durch diese Normen einzuziehen, weil man Steuerhinterziehung und Geldwäsche vermutet hat. Auch hier funktioniert unser Rechtsstaat; denn Herr Usmanow hat sich mit einigen Rechtsanwälten behände und intensiv dagegen gewehrt, unter anderem auch mit einem Verteidiger, der ehemals Staatssekretär für Inneres der Staatsregierung war, Herrn Gauweiler. Tatsächlich hat ihm das Landgericht Frankfurt recht gegeben und die Beschlagnahmungen aufgehoben. Das bedeutet, selbst unter diesen Voraussetzungen, die uns allen offensichtlich sind und die jeder kennt, weil dieser Reichtum nicht legal sein kann und die entsprechenden Vorzüge, die die Personen in diesem Bereich genießen, nicht sein können, muss auch in der geltenden Rechtsordnung ein Nachweis geführt werden. Praktisch ist es so, dass Trusts und Limiteds in Deutschland Grundstücke erwerben können. Praktisch ist es so, dass es sehr schwer aufzuklären ist, und praktisch ist es so, dass wir alles in Bewegung setzen müssen, um diese Rechtsumgehungen und vermeintlich legalen Geschichten aufzuklären. Deswegen ist es wichtig, dass diese Vermögensaufklärung stattfindet, im Sinne der EU, aber letztendlich auch im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger; denn diese Personen machen hier illegale Gewinne, die für die Gesellschaft verloren sind, der Gesellschaft schaden und unser Defizit erhöhen. (Beifall bei der SPD) Wenn Sie uns mit diesem Antrag suggerieren wollen, dass Herr Usmanow unschuldig verfolgt wird, sage ich Ihnen eines: Sie verfolgen mit diesem Antrag nicht die Zwecke des sogenannten kleinen Mannes und der kleinen Frau. Sie verfolgen mit diesem Antrag die Zwecke von Oligarchen, Reichen und Kriminellen und wollen damit suggerieren, dass diese Kriminellen möglicherweise im Volk sind. (Beifall bei der SPD, der CSU und den GRÜNEN) Dieser Generalverdacht ist eine Schande; denn kein rechtschaffener Mensch in diesem Land muss irgendwelche Gewinnermittlungen fürchten, und wenn sie denn da sind, kann er sich dagegen wehren, wie es in einem Rechtsstaat angemessen ist. Dieser Antrag ist eine Schande und wird auch als Schande abgelehnt. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Böhm, AfD.

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