bayern.landtag.de ↗

Martin Scharf

FREIE WÄHLER 01.04.2025 Sitzungen 19/47

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Richtlinie der Europäischen Union zur Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten hat ein klares Ziel: die Bekämpfung organisierter Kriminalität, der Geldwäsche und anderer schwerer Straftaten. Es geht darum, Täter wirksam daran zu hindern, aus ihren Straftaten finanziellen Nutzen zu ziehen. Das Ansinnen dieser Forderung unterstützen wir ausdrücklich. Ich gehe davon aus, dass das sogar die rechte Seite so will. Der Antrag, über den wir heute sprechen, betreibt hingegen Schwarzmalerei und stellt diese Zielrichtung in ein völlig falsches Licht. Es wird suggeriert, es handle sich um ein Instrument zur umfassenden Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Von einem gläsernen Bürger, der ohne sein Wissen ausgespäht wird, ist die Rede. Diese Darstellung entbehrt jedoch jeglicher Grundlage und ist schlichtweg falsch. Im Antrag wird der Eindruck erweckt, als entstehe durch die Umsetzung der Richtlinie ein umfassendes Vermögensregister für alle Bürgerinnen und Bürger. Auch das ist unzutreffend. Die Richtlinie stellt allenfalls vor, dass ein Register für beschlagnahmte oder eingezogene Vermögensgegenstände geführt werden kann, also für Gegenstände, die bereits im Rahmen eines konkreten Strafverfahrens betroffen sind. Ein allgemeines Register über alle Vermögenswerte aller Bürger ist nicht Bestandteil dieser Richtlinie, weder ausdrücklich noch implizit. Dies wäre sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich nicht begründbar. (Martin Böhm (AfD): Die Verfassung ist schnell geändert! Das wissen wir!) – Nein, Herr Kollege, sie wird nicht geändert. Kommen Sie, lassen Sie den Blödsinn. Die vorgeschlagenen Forderungen in Nummer 1 des Antrages, zum Beispiel zusätzliche Informations- und Rechtsbehelfsrechte, gehen am tatsächlichen Regelungsinhalt der Richtlinie vorbei; denn die Richtlinie greift nur in bereits geregelte Verfahren ein, für die unsere Strafprozessordnung seit jeher klare Vorgaben enthält, inklusive richterlicher Kontrolle, Widerspruchsmöglichkeiten und datenschutzrechtlicher Regelungen. Der Zugang zu den Vermögensinformationen ist bereits jetzt im nationalen Recht abgebildet. Der Zugriff auf Vermögensinformationen setzt ein konkretes Ermittlungsverfahren voraus, also einen konkreten Verdacht. Selbstverständlich gelten auch hier die bestehenden verfassungsrechtlichen Schutzmechanismen. Eine anlasslose, flächendeckende Erhebung von Daten ist nicht vorgesehen und wäre rechtlich auch nicht zulässig. Statt tatsächlicher Analyse erschöpft sich der Antrag in allgemeinen Befürchtungen. Es werden keine konkreten Artikel der Richtlinie benannt, die eine angebliche Grundrechtsgefährdung begründen könnten. Wir dürfen uns nicht vor wirksamen Instrumenten im Kampf gegen organisierte Kriminalität verschließen, nur weil sie auf europäischer Ebene koordiniert werden. Richtig und wichtig ist, dass in Deutschland im Rahmen der Umsetzung auf eine grundrechtskonforme Ausgestaltung geachtet wird. Meiner Meinung nach hätte es den Antrag nicht gebraucht. Anders gesagt, wir FREIE WÄHLER lehnen diesen Antrag ab, nicht, weil wir Grundrechte gering schätzen, sondern weil wir überzeugt sind, dass sie durch die Umsetzung der Richtlinie nicht in Gefahr geraten werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Scharf. – Nächster Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion.

Alle Reden von Martin Scharf Protokoll ↗