Doris Rauscher
Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir einen Gesetzentwurf, der weit mehr ist als eine simple Regulierung von Ladenöffnungszeiten. Vielmehr geht es in diesem Gesetz um den Schutz von Arbeitnehmer:innenrechten, die Zukunft unserer kommunalen Infrastruktur, die Balance zwischen digitaler Innovation, gesellschaftlichem Wandel und sozialer Verantwortung und den Schutz von Sonn- und Feiertagen. Wir teilen die grundsätzliche Auffassung, dass die bisher geltenden Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr ausreichen und der Schutz von Sonn- und Feiertagen bei uns hier in Bayern von ganz besonderer Bedeutung ist. Aber werden diese Grundgedanken, die dem Gesetzestext vorangestellt sind und vor allem dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Sonntagsruhe dienen sollen, in diesem Entwurf auch konsequent zu Ende gedacht? Der erste Punkt, der der SPD-Landtagsfraktion Kopfzerbrechen bereitet, ist die Privilegierung digitaler Kleinstsupermärkte im Gesetzestext. Während der örtliche Metzger oder der Gemüseladen an strikte Öffnungszeiten gebunden sind, sollen digitale Supermärkte in Bayern künftig 24 Stunden und sieben Tage die Woche öffnen dürfen. Eine Gemeinde kann die Öffnungszeiten beschränken, muss dem digitalen Supermarkt aber mindestens acht Stunden Öffnung auch am Sonntag erlauben. Warum? Der Einsatz von Personal ist im persönlichen Kundenkontakt außerhalb der Ladenöffnungszeiten, also in der Nacht und am Sonntag, zwar ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen ist aber ein genereller Einsatz von Personal, nur nicht in persönlichem Kontakt. Sprich: Bei einem technischen Defekt oder bei Vandalismus muss auch in der Nacht jemand rausfahren und zum Beispiel das umgestürzte Regal wieder aufstellen. Brauchen wir und wollen wir das wirklich? Warum sollen für digital betriebene Märkte (Unruhe – Glocke der Präsidentin) deutlich weniger Restriktionen gelten als für alle anderen Geschäfte? Sind das wirklich faire Wettbewerbsbedingungen? Sie, liebe Staatsregierung, versuchen diesen Konflikt im Gesetz aufzulösen, indem digitale Supermärkte ihre Ladenfläche in der Nacht und am Sonntag auf eben diese 150 m² begrenzen müssen. Ziel ist es, so die Anziehungskraft und Attraktivität einzudämmen und lediglich die Grundversorgung zu garantieren. Wir haben hier so unsere Zweifel. Auch weitere Punkte im Gesetzestext halten wir für nicht zu Ende gedacht. Das betrifft unter anderem die Regelung, nach der eine Kommune nun einfach selbst entscheiden kann, ob sie ein Tourismus- oder Ausflugsort ist. Man muss wissen: Bereits jetzt sind 500 Orte in Bayern – das ist fast jede vierte Gemeinde – ein sogenannter Tourismus- und Ausflugsort. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Da sieht man, wie schön Bayern ist!) Brauchen wir tatsächlich noch mehr? Wir müssen aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Interessen der Arbeitnehmerinnen – sage ich jetzt mal, denn ein Großteil derer, die im Supermarkt arbeiten, sind Frauen – schützen. Die kommunale Nahversorgung muss wirklich sichergestellt sein. Und wir müssen ein klares Bekenntnis zum Sonntagsschutz einhalten. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen hier keine Aufweichung. Sie überschreiten hiermit im Gesetz die rote Linie! (Beifall bei der SPD – Martin Wagle (CSU): Haben wir nicht! – Weitere Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN) – Das ist unsere Ansicht, Herr Kollege. Jetzt bin ich dran. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Sie fordern auch immer ein, dass man zuhört, wenn vorne jemand spricht. Jetzt spreche ich. – Uns Sozialdemokraten geht es nicht darum, etwas zu verhindern. Wir wollen aber einen verantwortungsvollen Umgang. Deswegen meine Bitte: Lassen Sie uns im Fachausschuss in die Tiefe gehen und genau hinschauen; denn wir wissen auch, dass manche Stellungnahmen zu dieser Gesetzesvorlage nicht wirklich positiv sind. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)
