Horst Arnold
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unzweifelhaft ist Antidiskriminierung eine zentrale Aufgabe des Staates und der bürgerlichen Gesellschaft. Tatsächlich ist in der Bayerischen Verfassung in den Artikeln 118 und 118a diese Norm auch niedergelegt. Es gibt aber immer etwas zu tun, weil uns die Facettenreichheit der Antidiskriminierung immer sehr stark beschäftigt. Der Bund hat mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Norm geschaffen, die in dem Zusammenhang vieles abgreift und an die sich auch vieles in diesem Gesetzentwurf anlehnt. Allerdings regelt der Bund tatsächlich nur die Verhältnisse im Privatleben, also im Privatbereich. Eine Lücke ist für den öffentlichen Bereich offen, und das ist hier auch Gegenstand dieses Gesetzesentwurfs. Auch wenn dieser Gesetzentwurf in die Erlebnisse von 2024 jetzt eingekleidet wird, war er nahezu wortgleich Gegenstand von Diskussionen am 01.12.2021 in diesem Haus. Bereits hier haben wir als SPD für den Gedanken Sympathie erklärt, aber auch einige entsprechende Bedenken vorgebracht. Zur Vermeidung von Wiederholungen könnte ich jetzt darauf Bezug nehmen. Ich möchte aber fragen: Was ist in der Zwischenzeit bei Ihnen passiert? Haben Sie keinerlei inhaltliche Verbesserungen vorgenommen? Haben Sie sich damals die Kritik nicht zu Herzen genommen? Haben Sie auf dieser Konferenz nicht darüber diskutiert, was möglicherweise im Bundesland Berlin als federführendes Praxisbeispiel alles falsch läuft? Aus unserer Sicht ist nach wie vor die Beweislastumkehr nicht geklärt, die Sie in diesem Zusammenhang Beweiserleichterung nennen. Beweislastumkehr bedeutet, eine Situation auf Augenhöhe herzustellen. Im privatrechtlichen Bereich mag das der Fall sein. Jedoch ist jede Beamtin und jeder Beamte im Freistaat Bayern per se durch Eid zur Einhaltung der Verfassung verpflichtet. Es gehört demnach zur Geschäftsaufgabe, nicht zu diskriminieren. Eine Beweislastumkehr wirkt sich eher diskriminierend auf die Betroffenen aus, als dass sie eine Beweiserleichterung in der Praxis bedeutet. Darauf kann ich gleich Bezug nehmen. In Berlin gibt es das Gesetz seit einiger Zeit. In der Tat sind uns nur zwei Fälle bekannt, die in diesem Zusammenhang entschieden worden sind. Deshalb stellt sich die Frage, ob es das richtige Instrument ist, mit diesem Generalverdacht zu operieren. Man kann andere Dinge machen. Wir arbeiten daran. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU) Angesichts der aktuellen Lage stellt sich die Frage: Warum wird eine eigene Administration, eine eigene Verwaltung aufgebaut? Bei all den berechtigten Anliegen, trauen Sie den existierenden Verwaltungen nicht zu, diese Spezialaufgabe in ihr Ressort zu übernehmen? Wenn Sie größere Wege und Zuständigkeiten schaffen, wird das unter dem Stichwort der Bürokratie teilweise verunglimpft werden. Das haben wir nicht nötig. Das können wir unseren bayerischen Verwaltungsbeamtinnen und -beamten sowie unseren Beschäftigten zutrauen und dort auch ansiedeln. Das ist der nächste Kritikpunkt. (Beifall bei der SPD sowie des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)) Wir haben auch angemerkt, dass eine Verbandsklage ziemlich kritisch ist, weil der Bund so etwas nicht vorsieht. Wir fragen, ob das nicht abschließend dort geregelt ist. Eine soziale Dimension ist mir aufgefallen, die neu im Ausschuss zu diskutieren wäre. Eine soziale Diskriminierung sieht die Richtlinie nicht vor. Sie wird auch im Bund nicht thematisiert. Deshalb stellt sich die Frage, wie mit diesem unbestimmten Rechtsbegriff umgegangen werden soll. Wie wollen wir das in der Praxis behandeln, wenn jemand behauptet, er sei möglicherweise sozial diskriminiert worden, und das dann eidesstattlich versichert? Ist es die Herkunft? Gehört man möglicherweise dem falschen Verein an? – Das weiß man nicht. Deswegen sind wir offen für die Diskussionen. Ich bin aber schon enttäuscht, dass Sie dem alten Beschluss nichts Neues hinzugefügt haben. Wir sind jetzt wieder dort, wo wir im Jahr 2021 waren. (Beifall bei der SPD)
