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Alexander Hold

FREIE WÄHLER 11.03.2025 Sitzungen 19/44

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht mal ohne Schaum vor den Mund: Die Ausweisung und Abschiebung von Straftätern und Gefährdern muss im Grunde eine Selbstverständlichkeit sein. Sicherheit hat oberste Priorität. Jeder Staat dieser Welt muss ein allergrößtes Interesse daran haben, seine Rechtsstaatlichkeit, auch seine Souveränität letzten Endes dadurch zu bekräftigen, indem Personen, die sich gravierend nicht an die Regeln des Staates halten oder eben Gefährder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind, des Landes verwiesen werden. Es muss aus meiner Sicht auch klar sein, dass schwerkriminelle Schutzsuchende diesen Schutz verwirkt haben. Vor dem Hintergrund bin ich durchaus offen für gewisse Verschärfungen. Aus meiner Sicht ist es tatsächlich unerträglich, wenn zur Begründung angeführt werden kann – das ist nach unserer Gesetzeslage so –, dass eine Gefahr im Herkunftsland ein Grund dafür ist, dass man Gefährder, Schwerstkriminelle nicht dorthin zurückschicken kann. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich unerträglich. Aber unter dem Strich haben wir letzten Endes weniger Defizite in der Rechtsetzung, in den rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern wir haben bisher tatsächlich Defizite im Vollzug des Ganzen. Eines ist auch klar: Der Antrag, den Sie da stellen, würde im Ernstfall zu großen Komplikationen führen, zum einen, wenn es letzten Endes darum geht, dass man den Schutzstatus aberkennen sollte. Das verstößt gegen internationales Recht. Der Bundesgesetzgeber hat noch in der zu Ende gehenden Periode das Gesetz verschärft und hat dabei die europarechtlich zulässigen Ausgestaltungsspielräume absolut ausgeschöpft. Da geht halt einfach nicht mehr. Das ist das eine. Das andere: Sie schlagen vor, dass im Grunde bei jeder Verurteilung zu einer Vorsatzstraftat, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe ab 91 Tagessätzen ein besonderes Ausweisungsinteresse besteht. – Meinen Sie das wirklich ernst? Das würde den Begründungsaufwand im Ernstfall so erhöhen, dass es für die Behörden extrem schwierig wäre, überhaupt Entscheidungen zu treffen. Das ist viel zu undifferenziert. Ich nenne mal so ein Beispiel: Der typische allgegenwärtige IT-Ingenieur, der glücklich verheiratet ist, vier Kinder hat und Abteilungsleiter bei einem großen Konzern ist. Die Kinder stehen kurz vorm Abitur. Er ist Vorsitzender von einem Sportverein. Dummerweise kommt er auf der Heimfahrt von dem Sportverein, wo er der Vorsitzende ist, mit seinem Mofa in eine Verkehrskontrolle und hat 1,6 Promille. Sie wollen, dass der zwingend ausgewiesen wird? Ist das wirklich Ihr Ernst? Beim zweiten Mal hätten Sie ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse nach Ihrem Antrag. Ist das wirklich Ihr Ernst, dass so ein Mensch ausgewiesen werden muss, bei aller Integration, bei aller Leistung, die er für unseren Staat, für unsere Gesellschaft erbringt? – Ich glaube nicht, dass das Sinn und Zweck des Ganzen sein kann. Das ist der Grund dafür, dass dieser Antrag unter dem Strich überhaupt keinen Sinn macht. Wie gesagt, wir müssen sicherlich in ein paar Dingen nachbessern. Wir müssen vor allem im Vollzug nachbessern. Das sind unsere Erwartungen an die nächste Bundesregierung, dass tatsächlich endlich (Unruhe – Glocke der Präsidentin) wirksame Abkommen geschlossen und dann mit Leben erfüllt werden, die die Kooperationsbereitschaft von Herkunftsländern zum Inhalt haben und ähnliche Dinge, und dass die Abschiebungen dorthin, wo sie angebracht sind, tatsächlich durchgeführt werden. Aber wenn Sie wirklich meinen, es wäre vernünftig, jede vorsätzliche Straftat, jede Verurteilung aufgrund einer vorsätzlichen Straftat zum Maßstab für die Aberkennung von Rechten zu machen, dann sollten Sie das Ganze zu Ende denken. Wenn man das zu Ende denkt, dann würden wahrscheinlich Mitglieder Ihrer Partei in größerem Umfang nicht mehr in deutschen Parlamenten sitzen, weil sie nämlich genau diese Verurteilung vorzuweisen haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD)

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