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Doris Rauscher

SPD 27.02.2025 Sitzungen 19/43

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FREIEN WÄHLER, die Unterkunftskosten für besondere Wohnformen vollständig der Grundsicherung zuzuordnen, mag auf den ersten Blick durchaus verlockend klingen; doch er widerspricht fundamental dem Geist und der Logik des Bundesteilhabegesetzes und gefährdet auch die hart erkämpften Fortschritte für Menschen mit Behinderung. (Beifall bei der SPD) Die klare Trennung zwischen Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen ist das erklärte Ziel des Bundesteilhabegesetzes. (Martin Behringer (FREIE WÄHLER): So ein Schmarrn!) Sie ist nicht etwa ein Versuch, der korrigiert werden muss, sondern ein bewusster Paradigmenwechsel zu einer personenzentrierten Leistungserbringung. Menschen mit Behinderungen haben unterschiedliche Bedürfnisse. Genau diese individuellen Bedürfnisse sollen durch das Bundesteilhabegesetz anerkannt und erfüllt werden, und zwar unabhängig davon, wo und wie diese Menschen wohnen. Die aktuelle Regelung ermöglicht eine flexiblere Handhabung der Kosten über die 125 %-Grenze hinaus. Die Eingliederungshilfe kann spezifische behinderungsbedingte Wohnbedarfe besser berücksichtigen als eine pauschale Grundsicherung. Fragen wir uns doch ehrlich: Wem würde diese geforderte Änderung am Ende helfen? (Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Den Menschen!) – Den betroffenen Menschen mit Behinderung, Herr Kollege, definitiv nicht. (Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Das ist Ihre Meinung!) Ihre Situation würde sich durch diese Maßnahme in keiner Weise verbessern. Es entstünde kein zusätzlicher Wohnraum für diese Menschen mit Behinderung. (Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Falschbehauptung!) Die finanzielle Situation der Betroffenen würde sich auch nicht verändern. Liebe FREIE WÄHLER, Ihnen geht es in Ihrem Antrag um eine reine Verschiebung von Kosten weg von den Bezirken oder dem Land hin zum Bund. Darum geht es. (Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Das ist richtig!) – Herr Kollege, jetzt bin ich dran. (Zuruf des Abgeordneten Josef Lausch (FREIE WÄHLER)) Das ist ein Thema, das die Bezirke durchaus sehr bewegt. Ich schließe mich aber der Kollegin an: Wir müssen andere Lösungen finden. Es kann nicht angehen, Beschlüsse wider den Geist des Bundesteilhabegesetzes zu fassen. (Beifall bei der SPD – Zuruf von den FREIEN WÄHLERN) Sie haben als Teil der Staatsregierung zahlreiche Möglichkeiten, um die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung konkret zu verbessern (Arif Taşdelen (SPD): Genau so ist es!) – und gleichzeitig die Bezirke zu entlasten, ohne den Grundgedanken zu verwerfen. (Arif Taşdelen (SPD): Jawohl! Hört, hört!) In unserer Anhörung letzte Woche hier im Hohen Haus haben Expertinnen und Experten klare Aussagen getroffen und uns unmissverständlich aufgezeigt, an welchen Stellschrauben der Freistaat drehen muss: Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz muss nachgebessert werden. Kleinere und besondere Wohnformen werden derzeit nämlich benachteiligt, da sie teilweise nahezu den gleichen Anforderungen unterliegen wie die großen Pflegeeinrichtungen. Dies verteuert diese Wohnformen unnötig und schreckt Träger ab. Der Bestandsschutz in der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ist ebenfalls kritisch zu prüfen. Er bewahrt zwar kurzfristig älteren Wohnraum, der nicht mehr aktuellem Standard entspricht. Langfristig fehlen damit aber Anreize für notwendige Modernisierungen hin zu mehr Barrierefreiheit. Der Freistaat muss mehr Fördermöglichkeiten für umfangreiche Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen schaffen. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen mehr Investitionen in allgemeine Barrierefreiheit. Je weniger Barrieren wir von Haus aus haben, desto weniger individuelle Unterstützungen werden benötigt. Eine stärkere generelle Förderung des kommunalen Wohnungsbaus ist ebenso dringend notwendig, um barrierefreien Wohnraum für Wohngruppen und andere Wohnangebote sicherzustellen. All das betrifft die Landesebene. (Beifall bei der SPD) Eine pauschale Grundsicherung hilft den Menschen mit Behinderung nicht. Im Gegenteil, sie widerspricht dem Grundgedanken der individuellen Unterstützung und Teilhabe, wie sie auch in der UN-Behindertenrechtskonvention im Bundesteilhabegesetz formuliert ist. Das muss unser Ziel sein, dass jeder Mensch in der Wohnform leben kann, die er möchte und die zu seinen individuellen Bedürfnissen passt. Die bloße Verschiebung von Kosten vom Bezirk oder vom Land zum Bund bringt uns diesem Ziel keinen Schritt näher. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Liebe CSU, es wundert mich fast ein bisschen, dass Sie zustimmen; denn das Bundesteilhabegesetz wurde in der Großen Koalition unter Zustimmung des Bundesrats beschlossen; da waren Sie auch dabei. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN – Arif Taşdelen (SPD): Bravo!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Rauscher. – Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Ulrike Scharf das Wort.

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