Katja Weitzel
Sehr geehrter Herr Staatsminister Blume, Sie sprachen von Restitutionssicherheit. Das heißt, Sie wollen eine rechtsverbindliche Sicherheit vor Rückgabe von Kunstwerken. Die ganzen Vorgänge liegen erstens mehr als neunzig Jahre zurück. Da stelle ich Ihnen die Frage: Wie wollen Sie das eigentlich anstellen? Zweitens. Es gibt anhand der Washingtoner Prinzipien den Grundsatz: Wenn noch Zweifel an der Rechtssicherheit bestehen, dann im Zweifel für die Antragstellerin. – Wie vereinbaren Sie damit Ihre Aussage, die Sie gerade eben getätigt haben und die, wie ich fand, sehr eindeutig in puncto pro Rechtssicherheit war? Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Liebe Frau Kollegin Weitzel, es ist für mich erstens dringend notwendig, diesen Zustand zu beenden, dass es hier nur eine Beratende Kommission gibt. Wir brauchen vielmehr etwas, was verbindlich ist und am Ende dazu führt, dass sich keiner wegducken kann. Das ist das höchste Maß an Rechtsverbindlichkeit, das man am Ende herstellen kann. Das Zweite ist, dass wir einen objektiven Bewertungsrahmen haben, nach dem am Ende entschieden wird. Dieser Maßstab ist zwischen Bund, Ländern, Kommunen und der jüdischen Seite einvernehmlich vereinbart worden und ist unmittelbarer Gegenstand dieser Schiedsgerichtsbarkeit und das beste Versprechen, das man in einem Rechtsstaat geben kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister Blume. – Frau Kollegin Sanne Kurz hat sich zum Tagesordnungspunkt erneut für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.
