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Winfried Bausback

CSU 27.02.2025 Sitzungen 19/43

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich anders beginnen; aber ich möchte zunächst einmal auf die beiden Kolleginnen, auf Frau Kollegin Kurz und in anderer Weise auf Frau Kollegin Weitzel – Sie waren wesentlich differenzierter unterwegs –, eingehen. Gestern haben wir im Wissenschaftsausschuss eine ausführliche Diskussion in Bezug auf die Frage von Raubkunst geführt. Wir haben in der Tat – und wir sind sehr dankbar dafür, dass wir das gemeinsam mit großer Mehrheit beschließen konnten – zwei Anträge beschlossen, einen der Koalitionsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN und einen von den GRÜNEN. Kolleginnen und Kollegen, das wundert mich jetzt schon: Nachdem Frau Kollegin Kurz, wenn ich mich richtig entsinne – korrigieren Sie mich, wenn es anders war –, gestern noch gesagt hat, diese Frage der Raubkunst eigne sich nicht für einen Parteienstreit, haben wir hier von ihr eine polemische und in ihrer Art und Weise undifferenzierte, unsachliche Rede gehört. (Beifall bei der CSU) Kolleginnen und Kollegen, das halte ich für nicht angemessen. (Zuruf von den GRÜNEN) Frau Kurz, Sie waren sachlich falsch unterwegs, weil die Frage der Schiedsgerichtsbarkeit – ich werde darauf noch kommen – eine Sache ist, die von Bund und Ländern auf den Weg gebracht wurde. Meines Wissens hat beispielsweise Claudia Roth diese Schiedsgerichtsbarkeit, die jetzt eingerichtet wird und in deren Phase der Umsetzung – Zeichnung im Sternverfahren und dann Aufbau der Strukturen – wir uns befinden, gefordert. Sie wird eine maßgebliche Verbesserung, Beschleunigung und Klärung auch der Maßstäbe für eine notwendige und bessere Restitution und in der Folge eine verbesserte Provenienzrecherche bewirken. Das sei vorweg angemerkt. Ich verstehe nicht, dass wir nach der gestrigen intensiven und aus meiner Sicht sehr pointierten, aber sehr sachlichen Diskussion – Prof. Piazolo kann es bestätigen – heute im Plenum im Rahmen von Dringlichkeitsanträgen eine solche Polemisierung gerade durch Sie, Frau Kurz, erfahren; aber das müssen Sie letztlich mit sich selbst ausmachen. Ich meine, dass das dem Thema nicht angemessen ist. (Beifall bei der CSU) Kolleginnen und Kollegen, worum geht es denn? – Von einem verbrecherischen Regime ist während der NS-Diktatur zahlreichen Menschen Kulturgut geraubt, entzogen und abgepresst worden. Ja, es ist die Verantwortung des Freistaats Bayern als Kultur- und Rechtsstaat, dort, wo das heute noch möglich ist, dieses Unrecht durch Rückgabe abzumildern und die betreffenden Kunstgegenstände zu restituieren. Kolleginnen und Kollegen, darüber sind wir uns – jedenfalls ist das mein Eindruck – in diesem Hohen Haus einig. Wir alle können natürlich nicht zufrieden sein, dass bald 80 Jahre nach dem Ende der Nazi-Diktatur in Deutschland in bayerischen, aber darüber hinaus auch in vielen deutschen Museen noch kein vollständiger Überblick über diesen Bereich erreicht ist und Restitutionsansprüche nach wie vor noch offen sind. Wir können nicht zufrieden damit sein, dass 80 Jahre nach Ende der Nazi-Herrschaft noch kein verbindliches Restitutionsgesetz in Kraft ist. Um es zu wiederholen: In Bayern sind wir bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und bei den staatlichen Museen und Depots nicht dort, wo wir sein wollen und sein müssten. Wir stehen zu dieser Verantwortung, die wir gegenüber den Opfern des NS-Regimes und deren Nachkommen haben. Wir müssen und wir werden die bestehenden Strukturen und Maßnahmen im Rahmen der Provenienzerforschung und der Restitution auf den Prüfstand stellen und Veränderungen auf den Weg bringen. In dieser Woche hat Staatsminister Blume dazu schon die wesentlichen Maßnahmen auf den Weg gebracht und eingeleitet. Im Hinblick darauf ist es wichtig, dass wir gemeinsam den Willen haben, voranzukommen. Kolleginnen und Kollegen, in der Sache sind aus meiner Sicht vier Punkte wichtig, wenn wir in den kommenden Jahren die Verantwortung besser wahrnehmen wollen und die Strukturen verbessern wollen; denn in der Tat sind wir noch nicht dort, wo wir sein wollen. Der erste Punkt ist Transparenz. Wir brauchen ein klares Bild vom erreichten Stand in Bayern. Kolleginnen und Kollegen, es ist in den vergangenen Jahren nicht nichts passiert. Das ist an der Stelle zu erwähnen. Wir haben als Freistaat Bayern meines Wissens die erste hauptamtliche Provenienzforscherin in einer staatlichen Gemäldesammlung eingestellt. Wir haben in Bayern in den letzten Jahren Untersuchungen auf den Weg gebracht; aber wir sind noch nicht dort, wo wir sein sollten, und die Prozesse sind noch nicht so effektiv, wie sie sein sollten. Deshalb brauchen wir zunächst einmal einen klaren Blick auf das, was der Stand in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und in den Museen ist. Deshalb haben wir gestern gemeinsam, Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf den Antrag der Koalitionsfraktionen – auch operationelle Maßnahmen sind darin enthalten – unter anderem einen umfangreichen Fragenkatalog beschlossen. Heute haben wir in unserem Nachzieher noch einige Fragen fokussiert, und wir werden, Frau Kollegin Weitzel, diesem Berichtsantrag der SPD – ich bin ausdrücklich dankbar für den guten Austausch auch im Vorfeld dieser Sitzung zu Ihren Fragen –zustimmen. Es steht diesem Thema aus meiner Sicht besser zu Gesicht, zu versuchen, gemeinsam über den Stand und die weiteren Maßnahmen zu reden, als uns wechselseitig Vorwürfe zu machen. Wir wollen auch im Hinblick auf Transparenz, dass entsprechend den Vorgaben des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste und im Geiste der Washingtoner Prinzipien alle Ergebnisse der Provenienzforschung, auch Zwischenergebnisse, klar und transparent veröffentlicht werden und dass erkannte Verdachtsfälle umgehend in der Lost-Art-Datenbank eingestellt werden, damit potenzielle Anspruchsteller, Opfer und deren Nachkommen, sich informieren und gegebenenfalls ihre Ansprüche geltend machen können. Zweitens. Wir brauchen neben der Transparenz eine Verbesserung der Strukturen mit Definitionen auch von Zeitachsen und klarer Priorisierung. Diese waren bisher so nicht gegeben. Wir fordern das für die nächsten Monate ein. Dazu brauchen wir zunächst einmal eine schlagkräftige Taskforce, die von außen, herausgelöst aus den bestehenden Hierarchien, die Strukturen der Provenienzforschung und der Restitution in den Staatsgemäldesammlungen, in den bayerischen Museen überprüft und dann gegebenenfalls verändert. Ergänzend dazu brauchen wir eine dauerhafte Stelle, die fortlaufend eine Qualitätskontrolle der Provenienzrecherche durchführt. Ich bin Herrn Staatsminister Blume sehr dankbar, dass er Schritte zur Einrichtung und Ausstattung einer solchen Taskforce eingeleitet hat und außerdem angekündigt hat, im Rahmen der Mittel seines Hauses 1 Million Euro als Sofortmaßnahme zur Verfügung zu stellen, um diesen Bereich zu stützen. Drittens. Wir brauchen möglichst schnell die Umsetzung einer Schiedsgerichtsbarkeit durch Bund und Länder. In diesem Zusammenhang brauchen wir die Abgabe eines "stehenden Angebots" – so lautet der Terminus technicus – durch den Freistaat Bayern. Dies eröffnet dann allen potenziellen Anspruchstellern den Weg, ihre Ansprüche nach einheitlichen rechtlichen Maßstäben entschieden zu bekommen. Zu diesen Grundmaßstäben gehört auch der Grundsatz, den Prof. Piazolo gestern in der Diskussion zu Recht hervorgehoben hat: im Zweifel für die Rückgabe. – Wenn also substanziierte Anhaltspunkte für einen Anspruch bestehen, dann muss die Entscheidung im Zweifel für die Rückgabe ausfallen. Das ist im Rahmen der rechtlichen Maßstäbe zu entscheiden. All das und Maßnahmen darüber hinaus haben wir gestern in unserem Koalitionsantrag gefordert. Wir haben auch dem Antrag der GRÜNEN gestern zugestimmt. Es kann nicht die Rede davon sein, dass der Minister oder das Ministerium an der Stelle auf Verzögerungen aus ist. Auch die Vorwürfe, die im Rahmen der Berichterstattung der "Süddeutschen Zeitung" aufgeworfen worden sind, werden geprüft. Ihnen wird im Rahmen der weiteren Beantwortung der Fragen nachgegangen werden. Ich bin überzeugt davon, dass Staatsminister Blume und das Haus genauso wie wir ein Interesse an Transparenz auf diesem Feld haben; denn es ist unser Anliegen, dass das auch im Rahmen der Berichterstattung infrage gestellte Vertrauen gerade bei den Opfern und ihren Nachkommen wiederhergestellt wird. Ich bin froh, dass die Schritte seitens des Ministers eingeleitet wurden. Ich appelliere an Sie, dass wir in der nächsten Zeit wieder gemeinsam bei diesem Thema unterwegs sind und nicht überspitzen, wie das heute vor allem die Kollegin Kurz getan hat. Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und zum Antrag der SPD. Die Fragestellungen, die Sie aufgeworfen haben, finden wir treffend. Sie überschneiden sich zum großen Teil mit Fragestellungen, die wir gestern formuliert haben. Das ist wichtig. Es ist auch wichtig, dass wir die Antworten zunächst schriftlich und dann gegebenenfalls ergänzend mündlich bis zur Sommerpause bekommen. Dies sollte möglichst schnell erfolgen. Spätestens bis zur Sommerpause sollte das geschehen, damit eine klare Zeitachse entwickelt ist. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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