Stephan Oetzinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Liebe Frau Kollegin Weitzel, es gibt Anträge, da macht es einen Sinn, sie im Plenum hochzuziehen, und es gibt solche, da macht es eher weniger Sinn, sie heute im Plenum zu rekapitulieren, zumal der Antrag in beiden Ausschüssen, sowohl im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als auch im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, keine Mehrheit gefunden hat. Im Gegenteil: Außer von der SPD-Fraktion gab es keine Zustimmung zu diesem Antrag. Ich glaube, deswegen wäre es auch nicht notwendig, ihn heute hier im Plenum zu behandeln. Meine Damen und Herren, die Antragsteller fordern, dass ein eigener Tarifvertrag für studentische Beschäftigte im nicht-wissenschaftlichen Bereich geschaffen wird. Das ist schon deshalb sinnwidrig, weil mit dem TV-L genau dafür bereits eine Regelung besteht, und damit ist auch für die Beschäftigten im nicht-wissenschaftlichen Bereich eine Eingruppierung nach TV-L möglich. Es macht ein Stück weit den Eindruck, als ob diesem Antrag ein Definitionsproblem zugrunde liegt, nämlich die Unterscheidung zwischen studentischen Hilfskräften auf der einen Seite und auf der anderen Seite Studenten, die im nicht-wissenschaftlichen Bereich an Universitäten und Hochschulen tätig sind. Studentische Hilfskräfte, die sogenannten SHK, zeichnen sich dadurch aus, dass sie das hauptberufliche wissenschaftliche Personal an Hochschulen und Universitäten bei Forschung und Lehre unterstützen, und sie sind von den Tarifvertragsparteien ganz bewusst aus dem TV-L ausgenommen worden, was in einer Niederschriftserklärung der Tarifvertragsparteien so definiert ist. Für die studentischen Hilfskräfte, die SHK, gelten also nicht die Richtlinien des TV-L, sondern die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. Davon unterscheiden sich ganz klar die Studenten, die im nicht-wissenschaftlichen Bereich, also beispielsweise als Hilfskräfte in der Bibliotheksaufsicht, der Verwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit und vielen anderen Bereichen mehr, tätig sind. Sie werden im TV-L eingruppiert, in aller Regel in der Entgeltgruppe 3, in der EDV häufig höher. Ein zusätzlicher Tarifvertrag, der diese nun einbeziehen sollte, brächte keinen Mehrwert, stünde in Konkurrenz zum TV-L, brächte zusätzliche Bürokratie mit sich und stünde damit auch im Gegensatz zu den Bestrebungen des Hohen Hauses, mit einer eigenen Enquete-Kommission Bürokratie und Regelungsflut abzubauen, also auch in Zukunft gerade solche Dinge zu vermeiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir aber heute schon über den wissenschaftlichen Nachwuchs sprechen, möchte ich kurz rekapitulieren, was wir insbesondere in den letzten Jahren für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Bayern getan haben. Wir haben eine Hightech Agenda mit 5,5 Milliarden Euro aufgelegt, die optimale Rahmenbedingungen für Studentinnen und Studenten, für den wissenschaftlichen Nachwuchs, aber auch für Forscherinnen und Forscher im Freistaat Bayern gleichermaßen schafft. Meine Damen und Herren, wir haben damit 2.500 zusätzliche Stellen, 1.000 neue Professuren und 1.500 Stellen im akademischen Mittelbau geschaffen. – Lieber Winfried Bausback, gerade auch beim Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz haben wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gelegt, unter anderem durch die Karrierezentren, die wir an den bayerischen Hochschulen und Universitäten geschaffen haben, durch neue Karrierewege für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, beispielsweise die Juniorprofessuren, die Nachwuchsprofessuren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und auch das Promotionsrecht an den HAW, das jungen Menschen eine zusätzliche Perspektive auf einen Karriereweg in unseren Hochschulen und Universitäten bietet. Kurzum: Bayern und die bayerische Wissenschaftspolitik bieten bereits jetzt optimale Rahmenbedingungen und Karrierechancen für Studentinnen und Studenten sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Das können zahlreiche Expertinnen und Experten im Hochschulbereich, angefangen bei den Präsidenten unserer Hochschulen, bestätigen. Aufgrund von Einzelfällen jetzt eine neue Regelung seitens des Gesetzgebers zu fordern, greift zu kurz. Auch die angesprochenen Einzelfälle an der Universität Passau wurden vom Ministerium, nachdem sie bekannt geworden sind, aufgearbeitet und angegangen. Frau Kollegin, wenn es denn diese Fälle gibt, dann sollte man sie an dieser Stelle auch benennen. Sie haben in den Raum gestellt, dass Sie die nur vom Hörensagen her kennen. – Wir lehnen den Antrag weiterhin ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
