Ferdinand Mang
Ihr Argument war, dass die Kosten, die das Landesparlament zu beschließen hätte, eine Milliarde Euro betragen würden. Dem muss ich Folgendes entgegenhalten: Einerseits wollen wir eine Reduzierung des umfänglichen Auftrags auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß, sodass keine volle Milliarde anfallen würde, andererseits würden wir den Bürger entlasten, da dann nicht mehr die Beitragszahlungen fällig würden. Allein durch die Streichung des GEZ-Systems würden etwa 200 Millionen Euro wegfallen. Unter dem Strich würde es also für den Steuerzahler günstiger, wenn die Kosten des Rundfunks über die Länderparlamente finanziert würden. Somit wollen wir keine Steuererhöhung in dem Sinne, dass der Bürger mehr belastet wird, sondern es würde unter dem Strich für den Bürger günstiger.
