Horst Arnold
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich muss deutlich sagen, dass die Verunglimpfung der Justiz heute im Haus neue Züge angenommen hat, die zu verurteilen sind. Es grenzt nahezu an eine Verleugnung unseres Gewaltenteilungsprinzips. (Zuruf von der AfD) Da sind Sie viel zu kurz hier in diesem Landtag, um überhaupt mitreden zu können, was Gewaltenteilung in diesem Land ausmacht. Wir sind seit über 60 Jahren Opposition und haben uns darüber nicht zu beschweren, weil die Justiz immer noch unabhängig ist, auch im Verfassungsgerichtsbereich. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN – Zuruf von der AfD) Nichtsdestoweniger zeigt das auch, dass Sie gar nicht an dieser Gewaltenteilung interessiert sind. Aber kommen wir zum Antrag der GRÜNEN: Natürlich ist die Organisation des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs auf Ehrenamtlichkeit aufgebaut, sodass wir im Haushalt nichts dazu finden. Das sind ehrenamtliche Richter, sodass wir da Stellen suchen können, wie wir wollen – wir finden nichts. Das bedeutet aber auch, dass diese ehrenamtlichen Richterinnen und Richter solide und vernünftig arbeiten. Sie alle haben vielleicht schon einmal an einem Fall gearbeitet. Da ist es notwendig, wissenschaftliche Unterstützung zu haben. Der Stand, der jetzt da ist, besteht aus abgeordneten Kollegen aus anderen Gerichten. Eine Abordnung ist in der Justiz etwas ganz Normales. Wir sind in Bayern stolz, etliche Abordnungen zu treffen zum Generalbundesanwalt, die dann später möglicherweise auch Generalbundesanwalt oder Bundesverfassungsrichter werden. Das hat haushälterisch überhaupt keine Rolle zu spielen, weil diese Abordnungen notwendigerweise auch eine Etikette sind, dass man sich auskennt und sich unterstützt. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es freut mich, dass Sie in diesem Zusammenhang Beifall zollen, sodass das Argument, diese wissenschaftlichen Mitarbeiter beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof personell zu verstärken, haushälterisch überhaupt nicht sticht. Wir können das, und wir wissen, wo Not am Mann bzw. am Fall ist. Da kann auch die Justiz durch dienstliche Abordnungen flexibel reagieren. Ich selber war zwei Jahre lang in Sachsen abgeordnet. Deswegen ist die Rechtspflege in Bayern nicht untergegangen. Auch viele andere waren abgeordnet. Deswegen ist es aus meiner Sicht ein richtiger Vorschlag, dass bei der Fülle von Aufgaben, auch angesichts der angedeuteten vermeintlich missbräuchlichen Anträge und Popularklagen, die zu bearbeiten sind, der personelle Mitarbeiterstand für die Ehrenamtlichen durchaus professionell zu unterstützen ist, und das sehr schnell und sehr effizient. Wenn nicht die bayerische Justiz, die Innenverwaltung über Kapazitäten verfügt, entsprechende Personen zur Verfügung zu stellen – wir sprechen hier von sechs Personen insgesamt –, dann weiß ich nicht, wer das sonst können soll. Das Vertrauen in diese Leistungsfähigkeit kommt uns allen zugute. Natürlich dauern die Verfahren lange. Aber wenn sie dann tatsächlich etwas weniger lang dauern und genauso wissenschaftlich fundiert sind und den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Verfassungsgerichtshof die Arbeit leichter gemacht wird – aber nicht die Entscheidung –, dann bin ich der Ansicht, dass diesem Antrag der GRÜNEN zugestimmt werden muss – aus voller Überzeugung und auch mit der Überzeugung, dass das im Haushaltsrecht überhaupt nichts zu suchen hat. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
