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Paul Knoblach

GRÜNE 19.02.2025 Sitzungen 19/42

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD zur Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Wildschweinbejagung im Jahr 2025 ist aus einer Reihe von Gründen abzulehnen. Der Antrag fordert, wie schon Frau Kollegin Dr. Loibl dargestellt hat – die AfD wird ihren Antrag kennen –, die Aufwandsentschädigung auf 80 Euro anzuheben, während die aktuelle Aufwandsentschädigung bei 70 Euro liegt. Für Grenzgebiete wird sogar eine Erhöhung auf 150 Euro gefordert im Vergleich zu den geltenden 100 Euro. Diese Forderungen sind einfach unsinnig und unverhältnismäßig und durch die aktuelle Situation nicht gerechtfertigt. Das wurde auch schon erwähnt: Bayern ist glücklicherweise frei von der Afrikanischen Schweinepest. Denken Sie denn, dass ein bayerischer Jäger in klirrender nächtlicher Kälte auf ein Wildschwein ansitzt, weil Sie ihm mit einem 10-Euro-Schein zusätzlich vor dem Gesicht herumfuchteln? Ich glaube nicht. Des Weiteren ist in vielen bayerischen Gegenden die Strahlenbelastung – dafür kann niemand hier etwas – wegen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl noch immer sehr hoch. Das führt dazu, dass in vielen Gebieten davon abgeraten wird, Wildschweinfleisch zu essen. Der Antrag übersieht außerdem, dass bereits effektive Maßnahmen zur Wildschweinkontrolle in Bayern in Kraft getreten sind. Das bestehende Anreizprogramm wurde für das Jagdjahr 2023/2024 fortgesetzt und hat sich als wirksam erwiesen. Auch zu Ihrer Motivation habe ich etwas anzumerken. Im Grunde habe ich keine Fragen, weil ich Sie schon länger kenne. Die AfD versucht hier, ein komplexes ökologisches Problem mit simplen finanziellen Anreizen zu lösen. Dies entspricht ihrer typischen Herangehensweise, komplexe Themen zu vereinfachen, um populistische Lösungen anzubieten. Bayern hat bereits ein umfassendes Programm zur Wildschweinkontrolle implementiert. In Grenzgebieten zu Sachsen und Thüringen und der Tschechischen Republik wird bereits eine erhöhte Entschädigung in Höhe von 100 Euro gezahlt. Für die Beprobung von Wildschweinen im Rahmen des ASP-Monitorings wird eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier gewährt. Ein vereinfachtes digitales Antragsverfahren wurde eingeführt, um den Prozess für Jäger zu erleichtern. Die geforderte Erhöhung der Entschädigungen würde zu einer erheblichen Mehrbelastung des Staatshaushalts führen. Das sage ich als Oppositioneller hier in Bayern. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der Tatsache, dass an anderer Stelle Mittel für den Naturschutz gekürzt werden, ist eine solche Ausgabenerhöhung nicht zu rechtfertigen. Der Antrag der AfD ist abzulehnen, da er weder die bestehenden effektiven Maßnahmen berücksichtigt noch eine nachhaltige Lösung für das Wildschweinmanagement bietet. Stattdessen sollten wir uns auf die Fortsetzung und Optimierung, wo immer möglich, der bestehenden Programme konzentrieren, die sich bereits als wirksam erwiesen haben. Ich erlaube mir einen Hinweis an die Staatsregierung und an die Kollegin Dr. Petra Loibl: Falls es noch nicht geschehen ist, bitte ich die Jägerschaft zu sensibilisieren, weil wir Menschen und insbesondere die Jägerinnen und Jäger Träger der Keime sein können. Wer nach der Jagd nach Hause kommt und als Bauer eine Tierhaltung betreibt, sollte vor dem Betreten des eigenen Hofes besonders schauen. Eine Aufforderung könnte lauten: Bitte, liebe Jägerin, lieber Jäger, geh, bevor du deinen Hof betrittst, mit den Stiefeln durch das Desinfektionsbad und schaue, wo du deine Kleider ablegst, die du getragen hast, als du das Tier beprobt hast. – Falls das noch nicht geschehen sein sollte, wäre das vielleicht eine Aufforderung, die man den Jägern in den Versammlungen noch einmal nahebringen könnte. Ansonsten sind wir bestens aufgestellt. Ich habe mich mehrfach von der Fachkenntnis des Herrn Dr. Ulrich Wehr vom Umweltministerium überzeugt. Ich bin im Gegensatz zur AfD davon überzeugt, dass wir zumindest zunächst nichts weiter brauchen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

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