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Anna Rasehorn

SPD 19.02.2025 Sitzungen 19/42

Das heißt, als Voraussetzung muss eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliegen. Da sagt die Praxis ganz klar: Hier müssen die Gesamtumstände bewertet werden. Dafür muss vonseiten der Länder beim Bund ein Antrag gestellt werden, in dem die Schadenssumme genau beziffert ist. Das hat der Freistaat leider bisher nicht gemacht. Das ist schade. Hier könnten wir besser werden. Was möchte die AfD mit ihrem Antrag tatsächlich erreichen? – Es soll der Eindruck erweckt werden, als könne hier eine bahnbrechende Forderung gestellt werden. Da kann man definitiv sagen: Nein; denn da ist die Staatsregierung der AfD bereits zuvorgekommen. Anstatt sich konstruktiv am Hochwasserschutz zu beteiligen und mitzuarbeiten, wird hier versucht, verpasste Gelegenheiten politisch auszuschlachten. Den Bewohner:innen des Riedstromgebiets wäre nämlich deutlich mehr geholfen, wenn Sie den menschengemachten Klimawandel nicht leugnen, sondern uns auch im Umweltausschuss beim Thema "Natürlicher Hochwasserschutz" helfen würden. Wir hatten hierzu, aber auch zum technischen Hochwasserschutz eine Anhörung. Da kommt von Ihrer Fraktion leider immer herzlich wenig. Wir sollten dort aber investieren. Im Ausschuss haben wir auch über die Elementarschadenversicherung diskutiert. Auch hier haben die demokratischen Fraktionen versucht, eine Lösung zu finden. Dazu hört man von der AfD nichts, weil sie nicht an Lösungen interessiert ist. Deswegen lehnen wir den Antrag selbstverständlich ab. (Beifall bei der SPD)

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