Anna Rasehorn
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Heute wurde schon gesagt: Das Riedstromgebiet in Bayern ist das größte historische Überschwemmungsgebiet und ein essenzieller Bestandteil unseres Hochwasserschutzkonzepts an der Donau. Die Landkreise Dillingen und Donau-Ries sind von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Wir wissen aus leidvoller Erfahrung, wie schnell Hochwasserereignisse Ernteausfälle verursachen und damit enorme wirtschaftliche Schäden anrichten können. Auch wir, meine Kollegin Strohmayr und ich, waren vor Ort. Ein Teil meiner Familie stammt aus Wertingen. Wir haben gesehen, wie furchtbar das Hochwasser sein kann. Auch hier unser Dank für die schnellen Hilfen. Ich denke, ich kann für alle demokratischen Fraktionen sagen, dass uns eint, dass wir die Landwirte und die Bewohner im Riedstromgebiet aufgrund ihrer Opferbereitschaft, sich überfluten zu lassen und eine schwierige Lage zu erdulden, besonders behandeln müssen. Im Gegensatz zur AfD relativieren wir auch hier die bereits bestehenden Fortschritte nicht; denn – hoffentlich hört die Staatsregierung jetzt auch zu – die Staatsregierung hat nämlich bereits auf die Herausforderungen reagiert. Auch dafür unser Dank. Auf Basis der Riedstromvereinbarung aus dem Jahr 2016 wurde nämlich im Oktober ein Entschädigungssatz festgelegt und zugesagt, der für die betroffenen Landwirte insgesamt 80 % der Schäden umfasst, und das – das hat meine Kollegin bereits gesagt – ohne Höchstgrenze. Hierfür ist Dank erforderlich. Ich dachte, mit dem Dank an die Staatsregierung könnte das Ganze an dieser Stelle enden. Herr Knoll, Sie haben aber provoziert. Warum kann sich hier der Bund nicht an den Kosten beteiligen? Die Kostenentschädigung ist nämlich Ländersache. Ein Blick ins Gesetz hilft: Der Bund kann sich nur an den Kosten der Länder beteiligen, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliegt und die betroffenen Länder bei der Bewältigung überfordert sind. (Unruhe)
