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Alexander Hold

19.02.2025 Sitzungen 19/42

Bitte, Herr Staatsminister. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Ich nehme an, Robert Habeck wird heute noch einen Post absetzen, in dem er die Schützenhilfe von Ihnen zurückweist. Das nehme ich einmal an. Abgesehen davon geht es bei der Meinungsfreiheit immer darum, die Grenzen der Rechte des anderen nicht zu überschreiten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das hat etwas mit dem liberalen Verständnis von unserer Gesellschaft zu tun. Es passt nicht zu dieser Art von liberalem Verständnis von Meinungsfreiheit, wenn durch Hass und Hetze und durch Beleidigungen Leute daran gehindert werden, ihre Meinung zu äußern. Zum liberalen Verständnis von Meinungsfreiheit passt es auch nicht, wenn Menschen durch Cancel Culture und durch Diskreditierung daran gehindert werden, ihre Meinung zu äußern. Das alles verengt Diskursräume. Nach meiner Vorstellung von Meinungsfreiheit kann jeder das sagen, was er für richtig hält. Am Ende des Diskurses sollte die beste und sinnvollste Lösung im Sinne von Habermas herausgearbeitet werden: der zwanglose Zwang des besseren Arguments. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, das ist der Kern unserer liberalen Ordnung im Grundgesetz. In Einzelfällen kann es durchaus sein, dass die Grenzen überschritten werden, wenn man nämlich jemand anderen beleidigt. Es gibt unterschiedliche Formen von Beleidigungen; die Juristen wissen das. Es gibt üble Nachrede, es gibt Hetze und es gibt die Hassrede. Es gibt aber auch andere Arten, mit denen man Menschen davon abbringt, sich zu äußern, weil man ihnen körperlich zusetzt oder sie irgendwie anders unter Druck setzt oder sie einschüchtert. Wenn das Ganze ein bestimmtes Maß erreicht hat, schreitet auch die Staatsanwaltschaft ein. Wenn es reicht, verurteilt auch ein Gericht oder ordnet ein unabhängiges Gericht eine Hausdurchsuchung an. Den Einzelfall kann ich nicht beurteilen, weil ich die Akten nicht kenne. Wenn ein unabhängiges Gericht eine Hausdurchsuchung beschließt, würde ich immer unterstellen, dass die Fakten, die dazu geführt haben, ausreichend sind. Ich würde auch davon ausgehen, dass es sich bei demjenigen, den das betrifft, nicht um ein unschuldiges Lamm handelt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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