Anna Rasehorn
Zudem – auch dieses Argument ist schon angeklungen – kann man die Sorge vor Missbrauch oder erhöhter Gefahrenlage nehmen, da für die Erteilung der Reisegewerbekarte eine Zuverlässigkeitsprüfung notwendig ist. Wir ersparen – das ist ein neues Argument – den Kommunen auch viel bürokratischen Aufwand, der durch die zusätzlichen Gebühren meistens kaum gedeckt ist. Warum also ist Bayern noch nicht auf dem Weg? Ministerin Kaniber hat erklärt, dass sie da leider nichts machen könne, da das Gaststättenrecht erst reformiert werden müsse. – Das stimmt aber nicht, weil das Gaststättengesetz des Bundes tatsächlich für derartige Fälle eine entsprechende Öffnungsklausel vorgesehen hat. Wir haben es heute schon gehört, und deswegen kann ich es kurz machen: Der Christdemokrat Wüst hat das Ganze in NRW im Landtag schon mit einer Verordnung geregelt. Warum nicht auch wir in Bayern? Endlich handeln statt reagieren. Bis dahin müssen nämlich unsere Schausteller:innen weiter bei Volksfesten, Christkindlesmärkten oder anderen Märkten belastet werden. Schade, dass wir da hintendran sind, obwohl wir eigentlich die Debatte eher darüber führen müssten – das ist auch neu –, ob wir bayerische Volksfeste tatsächlich als Träger der bayerischen Volksfestkultur anerkennen sollten; denn dann würden sie eine Kulturförderung erhalten und wären nicht nur auf die Wirtschaftsförderung angewiesen. Diese Debatte wäre hier viel sinnvoller. (Beifall bei der SPD)
